Kündigung ohne Grund – Definition und rechtliche Grundlage
Die Kündigung ohne Grund bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ohne Vorliegen eines konkreten Kündigungsgrundes. In den meisten Fällen sind ordentliche Kündigungen nur möglich, wenn ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund vorliegt und nachgewiesen werden kann. In diesen Fällen müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Darüber hinaus muss auch für eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 622 Abs. 2 BGB unbedingt ein wichtiger Grund vorliegen.
Grundsätzlich schützt das Kündigungsschutzgesetz Arbeitnehmer umfangreich vor einer Kündigung ohne Grund. Aullerdings müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Arbeitsverhältnis muss (ohne Unterbrechung) seit mehr als sechs Monaten bestehen.
- Im Unternehmen müssen mehr als zehn Mitarbeiter angestellt sein.
Grundlose Kündigungen, die nicht rechtmäßig sind, können unter Umständen vor dem Arbeitsgericht angefochten werden und eine Abfindung für den Gekündigten ergeben.
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Voraussetzungen für eine Kündigung ohne Grund
Eine unbegründete Kündigung ist in Deutschland in bestimmten Fällen möglich. Diese Voraussetzungen ergeben sich aus dem Arbeitsrecht und betreffen vor allem den Arbeitsvertrag sowie den Kündigungsschutz.
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Das befristete Arbeitsverhältnis endet zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt. Dafür ist weder eine Kündigung noch eine Begründung nötig. Wer unbefristet angestellt ist, kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden.
Grundlose Kündigung nach der Probezeit
Innerhalb der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten möglich. Ausgenommen von der arbeitgeberseitigen Kündigung sind Schwangere, Mütter im Mutterschutz und Eltern in Elternzeit. Sie stehen unter besonderem Kündigungsschutz und dürfen während der Probezeit nur in wenigen Ausnahmefällen und mit entsprechender Begründung entlassen werden.
Kein Kleinbetrieb
Eine Kündigung ohne Grund ist zulässig, wenn im Unternehmen weniger als 10 Angestellte regelmäßig arbeiten (beziehungsweise 5 Angestellte bei Arbeitsverhältnissen von vor 2004). Nach dem Kündigungsschutzgesetz (§ 23 KSchG) werden hierbei Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als zwanzig Stunden mit 0,5 und nicht mehr als dreißig Stunden mit 0,75 berücksichtigt.
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Kündigungsfristen
Kündigungsfristen sind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und regeln die Fristen, die bei einer Kündigung einzuhalten sind. Dabei unterscheidet man zwischen gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen sowie besonderen Regelungen für langjährige Mitarbeiter.
Gesetzliche Kündigungsfristen sind in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und gelten für alle Arbeitnehmer. Die Fristen richten sich dabei nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und betragen zwischen vier Wochen und sieben Monaten.
Vertragliche Kündigungsfristen können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell vereinbart werden. Dabei dürfen die Fristen jedoch nicht unter den gesetzlichen Mindestfristen liegen. In der Regel sind vertragliche Kündigungsfristen länger als die gesetzlichen Fristen und können je nach Branche und Position des Arbeitnehmers variieren.
Besondere Regelungen für langjährige Mitarbeiter können in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden. Hierbei wird berücksichtigt, dass Mitarbeiter, die bereits lange im Unternehmen tätig sind, eine besondere Stellung haben und daher auch besondere Kündigungsfristen erhalten sollten.
Insgesamt dienen Kündigungsfristen dazu, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor unvorhergesehenen Kündigungen zu schützen und eine gewisse Planungssicherheit zu gewährleisten. Es ist daher wichtig, sich über die geltenden Kündigungsfristen im eigenen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu informieren.
Abfindung bei Kündigung ohne Grund
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung ohne Grund anbietet. Der Anspruch auf eine Abfindung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann sie im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden.
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Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung ohne Grund
Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch bei einer Kündigung ohne Grund. Nur wenn die Kündigung unwirksam ist und eine Weiterbeschäftigung für beide Seiten nicht möglich oder sinnvoll wäre, wird häufig eine Abfindung gezahlt.
Höhe der Abfindung
Die Höhe der Abfindung bei Kündigungen ohne einen Grund ist nicht gesetzlich festgelegt und kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt werden. In der Regel orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers. Es gibt jedoch keine festen Regeln, wie hoch eine Abfindung sein sollte. Eine gute Orientierung zur Abfindungshöhe geben Abfindungsrechner.
Verhandlungsmöglichkeiten
Als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel die Möglichkeit, die Höhe der Abfindung in einem gewissen Maße zu verhandeln. Dabei zählen sowohl die Argumente als auch das Verhandlungsgeschick und eine strategische Herangehensweise. Häufig lohnt es sich deshalb, bei Kündigungen (mit und ohne Grund) die Unterstützung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen. Dieser kann Ihre persönliche Chance auf eine Abfindung beurteilen sowie die spätere außergerichtliche und gerichtliche Verhandlung mit dem (ehemaligen) Arbeitgeber übernehmen.
Kündigungsschutzklage
Eine Kündigungsschutzklage ist ein Rechtsmittel, das Arbeitnehmern zur Verfügung steht, um sich gegen eine grundlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim örtlichen Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigungsschutzklage und damit ein Vorgehen gegen die Kündigung in der Regel nicht mehr möglich. Unabhängig davon, ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht.
Vorgehen bei Erhalt einer grundlosen Kündigung
Sollte Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen, ohne dass ein konkreter Kündigungsgrund vorliegt, ist diese nur in wenigen Fällen wirksam. Daher sollten sich Betroffene, die ohne Grund entlassen wurden, zunächst an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist, und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einreichen oder eine außergerichtliche Einigung erzielen.
Ist das Arbeitsverhältnis beendet, sollten Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber anfordern. Dieser ist dazu verpflichtet, Ihnen ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis auszustellen, mit dem Sie sich für eine neue Anstellung bewerben können.
4 Tipps, wenn Sie ohne Grund eine Kündigung erhalten haben
Sollten Sie ohne erkennbaren Grund eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:
- Tipp: Wenden Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu prüfen.
- Tipp: Prüfen Sie, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
- Tipp: Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung (zum Beispiel mit einem Abfindungsrechner)
- Tipp: Lassen Sie sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen.