Anwälte und Fachanwälte mit Spezialisierung auf Überstunden & Arbeitszeit

Das Thema Arbeitszeit umfasst viele Bereiche innerhalb des Arbeitsrechts: sowohl Überstunden und deren Abgeltung als auch verschiedene Arbeitszeitmodelle, die Erfassung der Arbeitszeit und Pausenzeiten. Haben Sie eine Frage dazu oder wünschen Sie eine Rechtsberatung? Wir bei Hopkins beraten Sie und setzen (wenn nötig) Ihre Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich durch.

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Müssen alle Überstunden bezahlt werden?

Überstunden müssen vom Arbeitgeber nur dann bezahlt werden, wenn diese auch angeordnet wurden. Allerdings muss das nicht unbedingt explizit geschehen. Auch wenn der Arbeitgeber Ihnen so viel Arbeit gibt, dass Sie diese nicht ohne Überstunden schaffen, kann das als Anordnung gelten. In so einem Fall ist es sehr hilfreich, wenn Sie Ihren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie die Arbeit nicht ohne Überstunden schaffen.

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Müssen alle Überstunden bezahlt werden?

Darf mein Arbeitgeber mich zu Überstunden zwingen?

Nein – Die Zulässigkeit von angeordneten Überstunden muss vertraglich geregelt sein. Wenn die Möglichkeit von Überstunden nicht in Ihrem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist, sind Sie nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Dabei ist es egal, ob der Arbeitgeber die zusätzlichen Stunden vergüten würde oder nicht. Es gibt auch eine Obergrenze von Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz: Pro Werktag beträgt diese 10 Stunden.

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Was versteht man unter Minusstunden?

Minusstunden sind das Gegenteil von Überstunden. Im Arbeitsrecht werden auch die Begriffe „Sollstunden“ oder „Unterstunden“ synonym verwendet. Arbeitnehmer mit Minusstunden haben weniger gearbeitet, als im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.

Minusstunden können zum Beispiel entstehen, wenn sich der Arbeitsbeginn oder Schichtbeginn verspätet, wenn eine längere Pausenzeit genommen wird oder wenn private Erledigungen in der Arbeitszeit anfallen.

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Welche Nachweise sollten Sie für den Fall der Fälle vorbereiten?

Sollte es zu einer Auseinandersetzung über die Anzahl der bestehenden Überstunden kommen, müssen Sie den Anfall der Überstunden nachweisen. Das bedeutet, dass im Einzelnen nachgewiesen werden muss, wann und in welchem Umfang Überstunden angefallen sind und dass sie von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Im Idealfall existieren Listen, die die Arbeitszeiten dokumentieren und die von Ihrem Arbeitgeber erstellt oder gegengezeichnet wurden. Daraus lässt sich eine Zustimmung oder Duldung beweisen.

Zu den relevanten Dokumenten gehören zudem:

  • Arbeitsvertrag
  • Änderungsverträge (wenn vorhanden)
  • Dokumentation der Arbeitszeiten

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Häufig gestellte Fragen

Wie kann Hopkins mit bei Überstundenabgeltung helfen?

Bei Hopkins vertreten wir Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich ihrer Überstundensituation. Je genauer Sie Ihren Fall beschreiben, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen. Im Falle einer Mandatierung verhandeln wir gern mit Ihrem Arbeitgeber außergerichtlich die Bezahlung Ihrer Überstunden. Sollten wir in einer außergerichtlichen Verhandlung nicht erfolgreich sein, ziehen wir bei Wunsch auch für Sie vor Gericht und setzen Ihr Recht durch.

Was versteht man unter Brückenteilzeit?

Die Brückenteilzeit erlaubt es Arbeitnehmern, ihre Arbeitsstunden für eine bestimmte Zeitspanne (zum Beispiel für ein Jahr) zu verringern.

Zählt Pausenzeit als Arbeitszeit?

Nein, Pausenzeit ist keine Arbeitszeit. Als Arbeitnehmer müssen Sie also während der Pause nicht für Ihren Arbeitgeber tätig sein.

Was unterscheidet Ruhezeit und Pausenzeit?

Während die Ruhezeiten den Zeitraum zwischen zwei Arbeitseinsätzen beschreibt, ist die Pause eine Unterbrechung innerhalb eines Arbeitseinsatzes.

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