Rechtsberatung zu Pflegegraden und Pflegerecht

Ein Anwalt für Pflegerecht oder ein Anwalt für Sozialrecht kann Sie bei rechtlichen Problemen oder Fragen zur Pflegebedürftigkeit und zu den Leistungen der Sozialversicherung unterstützen. Er steht Ihnen zur Seite, wenn Ihr beantragter Pflegegrad abgelehnt wurde, wenn die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht übernehmen will oder wenn die Pflegegradeinstufung zu niedrig ausgefallen ist.

Ihr Pflegegrad oder Pflegegeld ist zu niedrig? Buchen Sie direkt einen Termin beim Rechtsanwalt

Termin vereinbaren
Top-Bewertung und Spitzenreiter in der Kategorie AnwaltAusgezeichnet mit dem deutschen Legal Tech KanzleipreisSicher durch SSL-ZertifikatMitglied der Rechtsanwalts-Kammer BerlinQualitätssiegel für Datenschutz

Übersicht über die Pflegegrade

Welcher Pflegegrad zugeteilt wird, ist abhängig von der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. In Deutschland gibt es die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5, wobei Pflegegrad 5 für den höchsten Pflegebedarf steht.

Haben Sie Probleme mit der Pflegegrad-Erhöhung oder Pflegegrad-Feststellung?

Rechtsberatung buchen
Übersicht über die Pflegegrade

Leistungen nach Pflegegrad

Die Leistungen, die Pflegebedürftige in Deutschland erhalten, richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Dabei gibt es sowohl finanzielle als auch pflegerische Leistungen. Nicht nur die pflegebedürftige Person hat mit dem Pflegegrad Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, auch pflegende Angehörige erhalten Leistungen, um etwa finanzielle Ausfälle, die durch die Pflege entstehen, auszugleichen.

Je höher die Pflegestufe, desto mehr Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige. Das Pflegegeld gibt es ab der Pflegestufe 2 und liegt derzeit (2024) zwischen 332,00 € in der Pflegestufe 2 und 946,00 € in der Pflegestufe 5. Von diesem Betrag kann zum Beispiel eine professionelle Reinigungsfirma beauftragt werden.

Ihr Pflegegrad oder Pflegegeld ist zu niedrig? Buchen Sie direkt einen Termin beim Rechtsanwalt

Termin vereinbaren

Pflegegrad: Widerspruch einlegen – So geht's!

Ein Widerspruch gegen einen Pflegegrad kann aus verschiedenen Gründen nötig sein. Beispielsweise wurde der Antragsteller für einen Pflegegrad abgelehnt, obwohl er eigentlich Anspruch auf einen höheren Pflegegrad hätte. Auch wenn die Pflegekasse den Antrag auf Pflege komplett ablehnt und keinen Pflegegrad erteilt, kann Widerspruch eingereicht werden. In jedem Fall sollte der Widerspruch schriftlich eingereicht werden. Der Widerspruch muss an die Pflegekasse gerichtet werden, die den Bescheid erlassen hat. Dazu müssen die vollständige Anschrift, der Name des Antragstellers und die Bezeichnung der Pflegekasse angegeben werden. Nachdem Sie das Antragsformular ausgefüllt und die erforderlichen Dokumente eingereicht haben, wird Ihr Antrag geprüft. Während dieser Prüfung wird die Sozialhilfebehörde Ihre finanzielle Situation, Ihre medizinischen Bedürfnisse und Ihre persönlichen Daten überprüfen. Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt. Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, erhalten Sie eine Pflegekarte, die Ihnen Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.

Um die Frist zu wahren, müssen im ersten Schritt keine Begründung oder Nachweise mit dem Widerspruch eingereicht werden. Diese können zu einem späteren Zeitpunkt unabhängig von der Widerspruchsfrist nachgereicht werden. Sollte auch der Widerspruch von der Pflegekasse abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht gegen die Ablehnung vorzugehen.

Haben Sie Probleme mit der Pflegegrad-Erhöhung oder Pflegegrad-Feststellung?

Rechtsberatung buchen

Weitere Inhalte

Wie wird ein Pflegegrad beantragt?

Der Antrag zur Erteilung eines Pflegegrads und zur Pflege muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dieser Pflegeantrag kann sowohl vom Pflegebedürftigen selbst als auch von Bevollmächtigten gestellt werden.

Auch wenn eine formlose Antragstellung per Telefon rechtlich möglich ist, ist ein schriftlicher Antrag zu bevorzugen, da diesem auch alle relevanten Dokumente beigefügt werden können. Idealerweise wird der Antrag auf Pflege in schriftlicher Form eingereicht und eine Kopie in den eigenen Unterlagen abgelegt. So ist in Zweifelsfällen der Hergang genau nachvollziehbar.

Wenn der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese ein Gutachten vom zuständigen MDK (Medizinischen Dienst der Krankenversicherung). Die Pflegekasse entscheidet dann, basierend auf dem Gutachten, ob der Antrag auf Pflege bewilligt ist und welcher Pflegegrad vergeben wird. Der Antragsteller erhält per Post den Pflegegradbescheid mit der jeweiligen Entscheidung.

Wer mit dem Pflegegradbescheid der Pflegekasse unzufrieden ist, hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In der Regel ist ab Erhalt des Bescheids einen Monat lang Zeit, um dem Bescheid zu widersprechen.

Pflegegrad Antrag: so gehts's!
Beantragung eines Pflegegrads

Ihr Pflegegrad oder Pflegegeld ist zu niedrig? Buchen Sie direkt einen Termin beim Rechtsanwalt

Termin vereinbaren

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die von der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vorgenommen wird, um die Pflegebedürftigkeit einer Person zu bestimmen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die auf der Grundlage der Pflegebedürftigkeit einer Person vergeben werden.

Wie kann ein Anwalt bei Problemen mit dem Pflegegrad helfen?

Ein Anwalt kann Ihren Bescheid prüfen und Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage gegen die zuständige Pflegekasse lohnt. Gerne führen wir im Anschluss für Sie dann das Widerspruchsverfahren samt Begründung durch.

Welche Pflegekasse ist für mich zuständig?

Die zuständige Pflegekasse ist immer bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Antragsteller gesetzlich oder privat krankenversichert ist.

Was sind die Kriterien, die ein Patient erfüllen muss, um einen bestimmten Pflegegrad zugewiesen zu bekommen?

Um einen bestimmten Pflegegrad zugewiesen zu bekommen, muss ein Patient eine Reihe von Kriterien erfüllen, die sich auf seine körperliche, psychische und soziale Funktionsfähigkeit beziehen. Diese Kriterien sind in Module kategorisiert, die sich jeweils auf einen von sechs Lebensbereichen beziehen.

Haben Sie Probleme mit der Pflegegrad-Erhöhung oder Pflegegrad-Feststellung?

Rechtsberatung buchen