Anwälte mit Spezialisierung auf Mängel bei Kauf, Handwerk & Dienstleistung

Die Kanzlei Hopkins Rechtsanwälte unterstützt Sie bei allen Arten von Mängeln. Dazu zählen unter anderem Probleme mit Waren, Handwerksleistungen oder anderen Dienstleistungen. Der Kauf eines Produkts, die Beauftragung eines Handwerksbetriebs oder der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags können Risiken mit sich bringen. Häufig entspricht die gelieferte Ware oder erbrachte Leistung nicht den Erwartungen. In solchen Fällen stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte und Fachanwälte im Bereich Mängelrecht kompetent zur Seite.

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Sachmängel: Was genau ist das eigentlich?

Ein „Sachmangel“ liegt vor, wenn eine Ware oder Dienstleistung nicht den Erwartungen des Käufers entspricht. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa Qualitätsmängel, Funktionsstörungen, Sicherheitsprobleme oder Abweichungen von den vereinbarten Bedingungen. Auch eine fehlerhafte Lieferung oder unzureichende Dokumentation kann als Sachmangel gelten. Für Käufer ist es wichtig, mögliche Mängel vor dem Kauf zu berücksichtigen. Dazu gehört, sich über die Qualität, Funktionalität, Sicherheit und Übereinstimmung des Produkts oder der Dienstleistung mit den Vereinbarungen zu informieren. Ebenso sollten die Lieferbedingungen und die benötigte Dokumentation überprüft werden. Wenn ein Sachmangel festgestellt wird, sollte der Käufer zunächst versuchen, das Problem direkt mit dem Verkäufer zu klären. Sollte keine Einigung erzielt werden, besteht die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, um eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu fordern.

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Sachmängel: Was genau ist das eigentlich?

Was tun, wenn Mängel auftauchen?

Wenn der Mangel auftaucht, muss der Käufer den Verkäufer schnellstmöglich informieren. Der Verkäufer hat dann die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, entweder durch Ersatz einer einwandfreien Ware oder durch Nachbesserung beziehungsweise Reparatur.

Wenn dies nicht geschieht, nicht geschehen kann oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist passiert, kann der Käufer in der Regel vom Kaufvertrag zurücktreten.

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Was unterscheidet Kaufvertrag und Werkvertrag?

Vertragsgegenstand des Kaufvertrags ist die Übergabe und Übereignung einer fertigen Sache. Im Unterschied dazu ist die erfolgreiche Herstellung eines Werkes durch einen Werkunternehmer für einen Besteller der Vertragsgegenstand des Werkvertrags.

Die Leistungspflichten beim Werksvertrag entsprechen dem Kaufgeschäft beim Kaufvertrag. Außerdem unterscheiden sich die beiden Vertragsarten in Fragen der Zahlung und der Haftung.

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Warum ist es wichtig, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde?

Zum einen ergeben sich aus dem Kaufdatum mögliche Fristen für Ansprüche oder Gewährleistungen. Zum anderen entscheidet sich danach, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde, ob die alte oder neue Fassung des deutschen Kaufrechts gilt. Für alle Käufe von mangelhaften Waren mit Kaufdatum nach dem 1. Januar 2022 gilt das reformierte Kaufrecht, für mangelhafte Ware mit Kaufdatum vor dem 1. Januar 2022 verändert sich mit der Gesetzesnovelle nichts.

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Häufig gestellte Fragen

Wieviel Zeit hat man, um dem Verkäufer einen Mangel zu melden?

Grundsätzlich ist der Verkäufer 12 Monate lang (ab dem Moment der Übergabe) haftbar. Diese Frist besteht, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Mangel (auch wenn er vielleicht erst später auffällt) bereits bei der Übergabe bestanden hat. Damit ist der Verkäufer auch in der Position, nachweisen zu müssen, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag. Der Mangel kann auch später noch angezeigt werden, allerdings ist dann der Käufer in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Mangel nicht erst später entstanden ist. In der Juristerei spricht man dann von einer „Beweislastumkehr“.

Wann gilt etwas als mangelfrei?

Die Ware gilt als mangelfrei, wenn Sie diese für den vorgesehenen Zweck verwenden können und die Beschaffenheit der Ware branchenüblich ist. Sollte es Vereinbarungen zu Zubehör oder Anleitungen geben, müssen diese entsprechend bereitgestellt werden. Für Mangelfreiheit muss die Ware außerdem den Montageanforderungen entsprechen.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher, wenn ich einen Mangel an einem gekauften Produkt, einer Handwerksleistung oder einer Dienstleistung feststelle?

Als Verbraucher haben Sie das Recht auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. In einigen Fällen haben Sie auch darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz.

Wie kann man einen Mangel bei einem Kauf, Handwerk oder einer Dienstleistung am besten reklamieren?

Die beste Möglichkeit, einen Mangel beim Kauf, im Handwerk oder bei einer Dienstleistung zu reklamieren, besteht darin, direkt mit dem Verkäufer oder Dienstleister Kontakt aufzunehmen und den Mangel in schriftlicher Form zu beschreiben. Diese Beschreibung sollte Informationen enthalten wie: Art des Mangels, wann er entdeckt wurde, ob man den Verkäufer informiert hat und wenn ja, wann. Es ist wichtig, ein Datum anzugeben, bis wann man eine Antwort oder eine Lösung erwartet. Wenn das Problem nicht innerhalb dieser Frist gelöst wird, sollte man sich rechtliche Hilfe suchen.

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