Hopkins Rechtsanwälte für Migrationsrecht

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Was genau ist Migrationsrecht?

Das Migrationsrecht in Deutschland regelt die Einreise und den Aufenthalt von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

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Was genau ist Migrationsrecht?

Was gehört zum Migrationsrecht?

Das Migrationsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die sich mit der Einreise, dem Aufenthalt, der Arbeitsaufnahme und der Integration von Menschen aus anderen Ländern befassen. Hierzu zählen unter anderem das Aufenthaltsrecht, das Asylrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht.

Im Migrationsrecht wird gereglt, unter welchen Voraussetzungen jemand einwandern darf, wer eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, wie der Schutz für Geflüchtete aussieht und welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sein müssen.

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Weiterführende Tipps und Inhalte

Was ist das besondere am Migrationsrecht?

Das Besondere am Migrationsrecht in Deutschland ist, dass es die Einreise und den Aufenthalt von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelt. Es umfasst eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen zu Themen wie Niederlassung, Erwerbstätigkeit, soziale Absicherung und Integration. Zu den maßgeblichen Gesetzen zählen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylgesetz (AsylG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und das Zuwanderungsgesetz.

Zudem unterliegt das Migrationsrecht einer ständig wechselnden Rechtslage, die durch zahlreiche Sonderregelungen und Ausnahmefälle gekennzeichnet ist. Es unterscheidet sich vom Asylrecht, das die Anerkennungsverfahren und den Schutz für Asylsuchende regelt, wobei das Migrationsrecht generell die freiwillige Migration abdeckt. Darüber hinaus bietet das Migrationsrecht verschiedene Aufenthaltstitel je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts in Deutschland.

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Weitere Inhalte

Welche Aufgaben übernimmt ein Anwaltsfür Migrationsrecht?

Zu den Kernkompetenzen eines Anwalts für Migrationsrecht gehören:

  • Die Beratung und Vertretung der Mandanten in allen Fragen der Einreise, des Aufenthaltsrechts und der Auswanderung.
  • Unterstützung und Vertretung gegenüber staatlichen Behörden und Gerichten in aufenthaltsrechtlichen Verfahren.
  • Hilfe bei der Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU.
  • Die Begleitung und rechtliche Unterstützung bei Fragen des Familiennachzugs und des Asylverfahrens.
  • Beratung bei Fragen zur Integration und sozialen Absicherung.
  • Interventionsmöglichkeiten bei einer drohenden Abschiebung, wie Widerspruch und Klageerhebung.
  • Unterstützung bei der Einbürgerung und den damit zusammenhängenden Anforderungen und Nachweisen.

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Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Migrationsrechtsanwalt?

Die Aufgaben eines Migrationsrechtsanwalts sind sehr vielfältig und erfordern oft ein tiefgreifendes Verständnis des Rechts auf Bundes- und Landesebene. Er hilft dabei, zwischen den zuständigen Behörden zu navigieren und Anträge zu stellen, und bietet juristische Hilfe bei Problemen mit der Einreise, dem Aufenthaltsstatus, der Arbeitserlaubnis und der Staatsbürgerschaft. Wenn nötig reicht der Rechtsanwalt auch Klage ein und vertritt seine Mandaten vor der Ausländerbehörde oder dem Gericht. Anwälte für Migrationsrecht müssen sich stets mit der aktuellen politischen und sozialen Situation, welche die Migrationspolitik beeinflussen, auseinandersetzen. Außerdem arbeitet ein Migrationsrechtsanwalt in der Regel eng mit.

Was unterscheidet Ausländerrecht und Migrationsrecht?

Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Migrations- und dem Ausländerrecht: Beide Begriffe werden synonym verwendet.

In welchem Gesetz ist das Migrationsrecht geregelt?

Das Migrationsrecht ist in Deutschland in mehreren Gesetzbüchern geregelt. Alle Angelegenheiten, die Angehörige von Drittstaaten betreffen, sind im Aufenthaltsgesetz beziehungsweise Asylgesetz (4,9 Mio.) geregelt. Die Unionsbürger-Richtlinie (Freizügigkeitsgesetz) umfasst die Regelungen für Bürger der Europäischen Union, der EWR-Staaten und der Schweiz. Hinzu kommen außerdem völkerrechtliche Verträge, die unter anderem den Aufenthalt von Diplomaten beinhalten.

Welche Aufenthaltstitel gibt es?

Das deutsche Migrationsrecht kennt folgende Aufenthaltstitel: Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU.

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