Wieviel Zeit habe ich, um eine Abfindung zu fordern?
Der Grund für eine Abfindung ist im Regelfall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt und eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte. Gleichzeitig gilt die Abfindung als Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile für den Arbeitnehmer. Trotzdem gibt es nach deutschem Recht in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhält. Eine essentielle Voraussetzung ist das Einhalten der Klagefrist: Drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese ist das beste Druckmittel, um gegen die Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu verhandeln.
Je früher, desto besser – sollten Sie die Kündigung noch nicht bekommen haben, aber einen triftigen Grund haben, diese zu erwarten, lohnt es sich, sich vorsorglich zu informieren oder auch den externen Rat einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht einzuholen. So sind Sie bestens vorbereitet und sparen Zeit, wenn Sie die Kündigung dann erhalten haben.
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