Erhalten Sie die Abfindung, die Ihnen zusteht!

Obwohl viele Arbeitnehmer davon ausgehen, gibt es im Fall einer Kündigung nur in den seltensten Fällen einen wirklichen Anspruch auf Abfindung. Dennoch wird häufig eine Abfindung gezahlt. Der Grund dafür ist, dass viele der ausgesprochenen Kündigungen unwirksam oder zumindest sehr zweifelhaft sind. Daher bietet der Arbeitgeber häufig eine Abfindung im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder Abwicklungsverträgen an, damit der Arbeitnehmer im Gegenzug die Kündigung akzeptiert.

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Die Abfindungshöhe kann stark schwanken und ist insbesondere von der Anzahl der Beschäftigungsjahre beim Arbeitgeber sowie vom Gehalt abhängig. Grundsätzlich gilt: Je länger Sie beschäftigt sind und je mehr Sie verdienen, desto höher wird vermutlich eine Abfindung ausfallen. Wie viel Abfindung Ihnen zusteht, ist letztlich fast immer das Ergebnis einer Verhandlung und hängt somit stark von Ihrem Verhandlungsgeschick sowie der Verhandlungsmacht gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab. Um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Abfindung vermutlich realistisch ist, probieren Sie unverbindlich unseren kostenfreien Abfindungsrechner aus.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf Abfindung berechnen:

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Wieviel Zeit habe ich, um eine Abfindung zu fordern?

Der Grund für eine Abfindung ist im Regelfall, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigt und eine Kündigungsschutzklage verhindern möchte. Gleichzeitig gilt die Abfindung als Ausgleich für die mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses verbundenen Nachteile für den Arbeitnehmer. Trotzdem gibt es nach deutschem Recht in den meisten Fällen keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber möglich, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhält. Eine essentielle Voraussetzung ist das Einhalten der Klagefrist: Drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Diese ist das beste Druckmittel, um gegen die Kündigung vorzugehen und eine Abfindung zu verhandeln.

Je früher, desto besser – sollten Sie die Kündigung noch nicht bekommen haben, aber einen triftigen Grund haben, diese zu erwarten, lohnt es sich, sich vorsorglich zu informieren oder auch den externen Rat einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf Arbeitsrecht einzuholen. So sind Sie bestens vorbereitet und sparen Zeit, wenn Sie die Kündigung dann erhalten haben.

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So erhalten Sie Ihre Abfindung

Wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, können Sie mit unserem aktuellen Abfindungsrechner herausfinden, ob Ihnen eine Abfindung zusteht und mit wie viel Abfindung Sie in etwa rechnen können. Der Abfindungsrechner prüft automatisch, ob die Kündigung nicht zu weit in der Vergangenheit liegt, ob das Unternehmen groß genug ist und ob Sie lange genug im Unternehmen beschäftigt waren. ‍Anhand verschiedener Faktoren wie etwa dem Gehalt wird anschließend berechnet, welche Abfindungshöhe realistisch ist.

Im zweiten Schritt sollten gekündigte Arbeitnehmer einen Rechtsanwalt oder eine Kanzlei kontaktieren. Denn das deutsche Kündigungsschutzgesetz ist durch viele Ausnahmen und Feinheiten für die meisten Laien schnell schwer durchschaubar. Über das arbeitsrechtliche Fachwissen hinaus profitiert ein Rechtsanwalt von jahrelanger Erfahrung in ähnlichen Fällen. Ein guter Rechtsanwalt kennt die richtigen Taktiken und Strategien, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und für Sie die bestmögliche Abfindung zu verhandeln.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie in wenigen Minuten Ihren möglichen Anspruch auf Abfindung berechnen:

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Abfindung: die wichtigsten Faktoren

Ob es eine Abfindung gibt und in welcher Höhe, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab und ist immer individuell.

Folgende Punkte spielen eine Rolle, wenn Sie die Abfindung berechnen:

  • Persönlicher Kündigungsschutz
  • Kündigungsgründe
  • Erfüllung der formalen Voraussetzungen
  • Beweise und Belege für die Kündigungsgründe
  • Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Beschäftigungsdauer
  • Konsequenzen des Jobverlusts für den Arbeitnehmer
  • Verfahrensdauer
  • Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers/der Prozessvertretung
  • Höhe des monatlichen Gehalts

Je größer die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung sind, desto eher ist der Arbeitgeber bereit, eine hohe Abfindung zu zahlen und so einen rechtlichen Prozess zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viel Abfindung gibt es nach einer Kündigung?

Die Höhe der Abfindung setzt sich aus einer Vielzahl von Faktoren zusammen: Einer der entscheidenden Faktoren ist oft das Verhandlungsgeschick, aber natürlich spielen auch die Beschäftigungszeit, die persönliche Situation und das bisherige Gehalt eine wichtige Rolle.

Welche Auswirkungen hat die Abfindung auf die Sperrzeit?

Die Abfindung kann unter Umständen zu einer Sperrzeit für den Erhalt von Arbeitslosengeld führen. Diese Sperre wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst hat (Eigenkündigung) oder selbst zu verschulden hat. Daher ist es ausgesprochen wichtig, auf die genaue Formulierung zu achten, wieso ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird.

Was ist bei Erhalt einer Abfindung zu beachten?

Bei Erhalt einer Abfindung sind sowohl sozialrechtliche Konsequenzen (zum Beispiel mögliche Sperrzeiten beim Erhalt von Arbeitslosengeld) als auch steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten. Eine höhere Abfindung führt nicht unbedingt am Ende immer zu mehr Geld auf Ihrem Konto. Es gibt hier viele Fallstricke, die ein erfahrener Anwalt in Betracht ziehen wird.

Wie kann mir Hopkins bei Erhalt einer Abfindung helfen?

Bei Hopkins bieten wir jedem Arbeitnehmer eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung bezüglich einer möglichen Abfindung. Wir können für Sie einschätzen, wie die realistischen Chancen auf eine Abfindung stehen, welche Fallstricke es gibt, und im Falle einer Mandatierung die Abfindung auch direkt mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber verhandeln. Themen des Arbeitsrechts, wie Kündigungen und Aufhebungsverträge, gehören zu den Spezialgebieten unserer Anwälte. Hierbei spielt die Abfindung fast immer eine Rolle.

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