Weihnachtsgeld ist eine der bekanntesten Sonderzahlungen, die Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Es wird oft als zusätzliches Gehalt gezahlt und ist in der Regel ein willkommener Bonus zum Jahresende. Es stellt sich jedoch die Frage, ob Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, wenn sie das Unternehmen vor Ende des Jahres verlassen.
Besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Im deutschen Arbeitsrecht besteht kein allgemeiner Anspruch auf Weihnachtsgeld.
In folgenden Fällen haben Arbeitnehmer jedoch einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld:
- Das Weihnachtsgeld ist Bestandteil des Arbeitsvertrages.
- Das Weihnachtsgeld ist im geltenden Tarifvertrag festgelegt.
- Der Arbeitgeber zahlt 3 Jahre hintereinander Weihnachtsgeld oder eine ähnliche Form der Gratifikation (dann wird dieser Bonus als „betriebliche Übung“ gesehen).
Nur wenn der Arbeitsvertrag eine Klausel zum Freiwilligenvorbehalt enthält, entfällt der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Rahmen der betrieblichen Übung.
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Weihnachtsgeld trotz Kündigung?
Ob Arbeitnehmer bei Kündigung Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt davon ab, ob das Weihnachtsgeld eine Treuebelohnung ist oder einen Entgeltcharakter hat.
Weihnachtsgeld als Treuebelohnung
Wenn das Weihnachtsgeld nur zur Belohnung der Betriebstreue dient, entfällt der Anspruch bei einer Kündigung komplett.
Einige Arbeitsverträge enthalten eine Stichtags-Klausel, die besagt, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag endet oder gekündigt wird. Damit entscheidet das Datum des Unternehmensaustritts, ob der Weihnachts-Bonus ausgezahlt wird oder nicht.
Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter
Mitarbeiter haben bei Kündigung einen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld, wenn der Weihnachtsbonus einen Entgeltcharakter hat und die erbrachte Arbeit zusätzlich vergütet. Diese Regelung gilt auch für Vergütungen, die als “13. Gehalt” ausgezahlt werden.
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Muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden?
Ob das Weihnachtsgeld bei Kündigung zurückgezahlt werden muss, hängt unter anderem davon ab, ob der Weihnachtsbonus als Treuebelohnung dient oder einen Entgeltcharakter hat.
Darüberhinaus spielen die individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen und das Austrittsdatum eine Rolle.
Bei Kündigung muss das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Das Weihnachtsgeld dient ausschließlich dazu, die Unternehmenstreue zu honorieren.
- Der Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag enthält eine Stichtagsklausel.
- Das Arbeitsverhältnis endet vor dem Stichtag.
Sollte eine oder mehrere der Aussagen nicht auf Sie zutreffen, müssen Sie das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen.
Generell ist es immer ratsam, sich im Falle einer Kündigung von einem Experten beraten zu lassen. Nicht nur, um zu klären, ob Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben oder nicht, sondern auch, ob Ihnen eventuell eine Abfindung zusteht.
Fristen für die Rückzahlung
Wenn Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, hängt die Rückzahlungsfrist von den individuellen Vereinbarungen ab. In der Regel wird die Rückzahlungsfrist im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgelegt. Wenn keine Frist festgelegt wurde, kann der Arbeitgeber eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer das Weihnachtsgeld zurückgezahlt werden muss.
Wie wird das Weihnachtsgeld zurückgezahlt?
In der Regel gibt es die Möglichkeit, das Weihnachtsgeld in Raten zurückzuzahlen. Die Ratenzahlung muss jedoch mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch die Rückzahlung des gesamten Betrags in einem verlangen.