Anwälte und Fachanwälte für Aufhebungsverträge

Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis beidseitig und einvernehmlich beendet wird. Synonym werden auch die Begriffe Auflösungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung verwendet. In den meisten Fällen beinhaltet der Aufhebungsvertrag auch die Zahlung einer Abfindung an den Angestellten.

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Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Auch wenn der Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile bringt, sollten Sie sich auch mit den Nachteilen auseinandersetzen. Denn mit dem Aufhebungsvertrag verliert der Arbeitnehmer automatisch seinen gesamten Kündigungsschutz. So ist in der Regel, nachdem der Aufhebungsvertrag angenommen wurde, auch keine Anfechtung über eine Kündigungsschutzklage mehr möglich.

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Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Wieviel Abfindung gibt es bei einem Aufhebungsvertrag?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung im Rahmen des Aufhebungsvertrags. Dennoch bieten viele Arbeitgeber eine Abfindung an, da Sie bei einem Auflösungsvertrag von einer schnellen und unkomplizierten Beendigung des Arbeitsverhältnisses profitieren. Alternativ zu einer Abfindung bieten manche Arbeitgeber auch eine Freistellung bei weiterhin vollem Gehalt an.

Wenn eine Abfindung vereinbart wurde, ist es wichtig, dass die genaue Höhe und Auszahlungsmodalitäten (gestückelt, als Gesamtbetrag oder als Gehalt) schriftlich im Aufhebungsvertrag festgehalten werden. Die Höhe der Abfindung bei Auflösungsverträgen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Verhandlungsgeschick, der Dauer der Beschäftigung und dem Kündigungsschutz des Arbeitnehmers.

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Aufhebungsvertrag unterschreiben

Es gibt keine Verpflichtung, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben – dadurch sind Arbeitnehmer in einer guten Verhandlungsposition. Ob Sie den angebotenen Vertrag annehmen oder nicht, hängt von den individuellen Umständen und der persönlichen Situation ab.

Um den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen, sollten Sie einen Aufhebungsvertrag unbedingt vor der Unterzeichnung von externer Seite prüfen lassen. Hopkins Rechtsanwälte sind für Sie da und helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Aufhebungsvertrags.

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Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

Aufhebungsvertrag und Kündigung haben beide Vorteile und Nachteile. Der wichtigste Unterschied zwischen einer Kündigung und einem Aufhebungsvertrag ist, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrags das Einverständnis des Arbeitnehmers (in Form einer Unterschrift) benötigt, damit das Arbeitsverhältnis beendet ist.

Ohne Unterschrift ist der Aufhebungsvertrag nicht gültig! Im Gegensatz dazu ist eine Kündigung auch ohne Unterschrift gültig – wenn der Arbeitnehmer hiergegen nicht vorgeht. Gleichzeitig kann ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag eine Kündigung und gegebenenfalls einen Kündigungsrechtsstreit verhindern. In beiden Fällen besteht die Möglichkeit auf eine Abfindung.

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Häufig gestellte Fragen

Aufhebungsvertrag erhalten – wie soll ich reagieren?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten, sollten Sie so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, um den Vertrag prüfen zu lassen und herauszufinden, ob Ihnen eventuell eine höhere Abfindung zusteht. Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag auf keinen Fall voreilig, denn dann gilt dieser in der Regel als wirksam.

Ist der Aufhebungsvertrag ohne Unterschrift gültig?

Aufhebungsverträge sind nur mit einer Unterschrift gültig. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen den Vertrag unterschreiben.

Wird immer Klage beim Arbeitsgericht eingereicht?

Nicht in allen Fällen, bei denen es um einen Aufhebungsvertrag geht, erheben wir eine Kündigungsschutzklage. Oftmals übernimmt der Anwalt auch eine vermittelnde Rolle und kann mit rechtlicher Expertise und Verhandlungserfahrung eine außergerichtliche Einigung bewirken.

Lohnt es sich Klage beim Arbeitsgericht einzureichen?

Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts berücksichtigt die oftmals vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition des Arbeitgebers und des regelmäßig von ihm sozial abhängigen Arbeitnehmers. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falles.

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