Was gehört zum privaten Bau- und Architektenrecht?
Das private Bau- und Architektenrecht umfasst verschiedene Rechtsgebiete, die sich mit der Entwicklung, Planung, Vergabe, dem Bau sowie der Finanzierung und Vermarktung von privaten Bauvorhaben beschäftigen. Dazu gehören insbesondere das Werkvertragsrecht nach dem BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) und VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) sowie spezifische Normen zum Mängelrecht. Es beinhaltet Regelungen für Generalunternehmer und Generalübernehmer und deckt Bereiche wie Mängelrechte, Schadensersatzansprüche, die Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Fragen zum Bauablauf, zu Bauverzug und Kündigungsrechten. Ebenso sind die Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten sowie rechtliche Herausforderungen bei Insolvenzen des Vertragspartners und dem Recht der Sicherheiten am Bau Teil dieses Rechtsgebietes.
Zudem zählen die Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen, die baubegleitende Betreuung sowie die Streitbeilegung, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, einschließlich des Regresses und des Gesamtschuldnerausgleichs, zum privaten Bau- und Architektenrecht. Eine spezialisierte anwaltliche Beratung und Vertretung, wie sie beispielsweise von Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht angeboten wird, ist oft unerlässlich, um kostspielige Fehler zu vermeiden und das Bauvorhaben rechtlich abgesichert zum Erfolg zu führen.
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