Anwälte für Rentenrecht

Wir bei Hopkins Rechtsanwälten bietet Ihnen rechtliche Unterstützung bei allen Anliegen des Rentenrechts. Als Teilgebiet des Sozialrechts umfasst das Rentenrecht nicht nur die Normen zur Altersrente, sondern ebenso zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, zur Hinterbliebenenrente und zu verschiedenen Teilhabeleistungen. Ob es um Rentenpunkte, Auszahlung von Renten oder Rentenansprüche geht – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Die Erwerbsminderungsrente ist eine Option für Angestellte, die aufgrund von Einschränkungen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Rentenart wird Personen gewährt, die weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können. Betroffenen hilft die Erwerbsminderungsrente, ihren Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben. Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, müssen die Betroffenen einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dieser Antrag wird dann geprüft und die Rentenversicherung entscheidet, ob die Person erwerbsgemindert ist und entsprechend Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat.

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Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte oder auch Entgeltpunkte beeinflussen die Höhe der Rente wesentlich. Gesammelt werden die Rentenpunkte in der Regel im versicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis. Für Zeiträume, die hauptsächlich der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen dienen, werden die Rentenpunkte anhand eines „theoretischen“ Einkommens berechnet.

Wie viele Rentenpunkte es gibt, richtet sich nach dem eigenen Einkommen im Verhältnis zum durchschnittlichen Verdienst aller Versicherten. Pro Jahr wird exakt ein Rentenpunkt angerechnet, wenn das eigene Gehalt dem Durchschnittsverdienst genau gleicht.

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Wie viel Rente bekomme ich?

Die Höhe der (voraussichtlichen) persönlichen Rente kann der Renteninformation oder der Rentenauskunft entnommen werden. Diese Dokumente werden automatisch von der Deutschen Rentenversicherung versandt oder können proaktiv online beantragt werden und dienen der Information und Planung. Wer eine Rente beantragt, wird mit dem Rentenbescheid über die Höhe der Rente (insofern diese grundsätzlich genehmigt wurde) informiert.

Wer zu wenig Rente bekommt und von diesem Betrag nicht leben kann, hat häufig die Möglichkeit, ergänzend zur Rente Grundsicherung oder Wohngeld zu beantragen. Auch Zuverdienste durch Erwerbstätigkeit neben der Rente sind denkbar. Jedoch sollte sich vorher genau informiert werden, da zusätzliches Einkommen bei Überschreitung von Freibeträgen unter Umständen mit der Rente verrechnet wird.

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Wie wird die Rente berechnet?

Die monatliche Brutto-Rente für alle Versicherten im Ruhestand wird anhand der Rentenformel berechnet:

Entgeltpunkte (EP) × Zugangsfaktor (ZF) × Aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor = Monatliche Rentenhöhe

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Rentenfaktor?

Der Rentenfaktor ist Teil der Rentenformel zur Berechnung der Rentenhöhe. Bei Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten beträgt der Rentenfaktor 1. Bei einer großen Witwenrente und Witwerrente 55 % beziehungsweise bei Übergangsfällen 60 %. Der Rentenfaktor bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt bei der kleinen Witwenrente/Witwerrente 0,25. Die Vollwaisenrente hat einen Rentenfaktor von 0,2 – die Halbwaisenrente von 0,1.

Wie viel Rente erhalte ich?

Die Antwort auf die Frage, wie viel Rente man erhält, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter das Alter, in dem man seine Rente beantragt, die Anzahl der Beitragsjahre und die Höhe der Beiträge. Es ist daher schwer, eine allgemeine Antwort auf diese Frage zu geben.

Wie hoch ist die gesetzliche Altersrente?

Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt von den einzelnen Gegebenheiten (wie unter anderem dem Einkommen und der Anzahl an Beitragsjahren) sowie dem Rentenalter des Rentenempfängers ab.

Wann kann man in Rente gehen?

Der Eintritt in die Rente hängt vom Grund der Rente ab. So gibt es neben den Renten wegen Alters auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Todes.

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