Handlungsschritte nach einer Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine schwerwiegende und ernst zu nehmende Maßnahme, dennoch sollten abgemahnte Arbeitnehmer nicht verzweifeln oder unüberlegt handeln. Wer eine Abmahnung als ungerechtfertigt betrachtet, kann sich gegen diese wehren. Teils ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zu bewegen, eine Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen (oder nicht aufzunehmen). Es kann aber selbstverständlich auch nach hinten losgehen, wenn Sie die Konfrontation suchen. Oft reicht es auch, die eigene Sicht auf die abgemahnte Situation aufzuschreiben und dem Arbeitgeber mitzuteilen. Auf diese Argumentation können Sie sich dann später auch noch berufen (beispielsweise wenn es zu einer Kündigung kommt).
Wenn Sie das Gefühl haben, dass die Abmahnung berechtigt und angemessen ist, sollten Sie sich entschuldigen und dafür sorgen, dass das abgemahnte Verhalten ein Einzelfall bleibt. Aber auch wenn Sie die ausgesprochene Abmahnung grundsätzlich als verhältnismäßig betrachten, kann es sein, dass die Abmahnung rechtlich nicht wirksam ist. Im Zweifelsfall sollten Sie die Abmahnung daher von einem Experten prüfen lassen und rechtlich gegen die Abmahnung vorgehen.
Buchen Sie jetzt online Ihre Rechtsberatung
Termin vereinbaren