Trennung und Scheidung
Das Scheidungsrecht sieht vor, dass die Ehe nach Ablauf eines Trennungsjahres als endgültig gescheitert gilt. Nur in Ausnahmefällen ist auch eine vorzeitige Scheidung möglich. Je nachdem, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder nicht, können sich die Partner gemeinsam oder von unterschiedlichen Anwälten vertreten lassen.
Für das Scheidungsverfahren selbst muss ein Antrag auf Scheidung gestellt werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird ein Gerichtstermin beim zuständigen Familiengericht angesetzt. Mit dem Urteil des Richters endet das Scheidungsverfahren und die Scheidung ist rechtskräftig.
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