Anwälte und Fachanwälte zum Thema Arbeitslosengeld

Um in Deutschland Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen mehrere Anforderungen erfüllt werden. Unter anderem muss für 12 oder mehr Monate eine versicherungspflichtige Beschäftigung bestanden haben. Für einen Antrag auf Arbeitslosengeld müssen Sie sich zuerst rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Wenn bereits vorhersehbar ist, dass Sie innerhalb der nächsten 3 Monate arbeitslos werden (etwa weil Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausläuft), sollten Sie sich schon im Voraus arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.

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Das neue Bürgergeld

Bürgergeld erhalten alle diejenigen, die kein Arbeitslosengeld (mehr) erhalten oder deren Verdienst nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie zu decken. Das Bürgergeld hat 2023 das bis dahin gültige Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) abgelöst.

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Rückforderungen und Sperrzeiten

Es kann vorkommen, dass das Jobcenter oder die Arbeitsagentur von Ihnen Geld zurückverlangt. Oftmals sind diese Rückforderungen in den Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden jedoch viel zu hoch angesetzt und fehlerhaft.

Daneben verhängen die Ämter immer wieder Sperrzeiten oder ein Ruhen des Arbeitslosengeldes, wodurch Sie unverschuldet in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten können. Wir bieten Ihnen deutschlandweit Hilfe bei sämtlichen Problemen mit dem Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) oder dem Jobcenter.

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Fehler im Bewilligungsbescheid

Immer wieder kommt es vor, dass Bewilligungsbescheide der Arbeitsagentur oder des Jobcenters fehlerhaft sind. Auch beim sogenannten »vorläufigen Bewilligungsbescheid« kommt das immer wieder vor. Da die Gefahr besteht, dass Ihnen zu wenig Arbeitslosengeld bewilligt wurde, sollten Sie den Bescheid unbedingt von einer unabhängigen Stelle (zum Beispiel einer Anwaltskanzlei) prüfen lassen.

Wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. In diesem Fall sollte ein Anwalt oder eine Anwältin für Sozialrecht hinzugezogen werden, um Ihre Interessen zu vertreten.

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Weitere Inhalte

Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung

Nach einer Kündigung durch Ihren (ehemaligen) Arbeitgeber haben Sie in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1). Dieses Geld wird Ihnen von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, wenn Sie arbeitslos sind und sich rechtzeitig arbeitslos gemeldet haben. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet.
  • Sie sind gesundheitlich in der Lage zu arbeiten.
  • Außerdem ist die Art der Kündigung entscheidend: haben Sie selbst gekündigt oder die Kündigung selbst verschuldet, kann es sein, dass das Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum gesperrt wird.

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Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, müssen Sie sich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit melden. Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann online ausgefüllt werden oder telefonisch in Papierform beantragt werden. Zwei Wochen vor Beginn der Arbeitslosigkeit sollten Sie den Antrag idealerweise absenden, damit das Arbeitslosengeld rechtzeitig ausgezahlt werden kann. Es entstehen Ihnen aber auch keine Nachteile, wenn Sie das Arbeitslosengeld erst beantragen, wenn Sie bereits arbeitslos sind.

Lohnt es sich den Bürgergeld-Bescheid prüfen zu lassen?

Viele Bürger erhalten zu wenig Arbeitslosengeld, obwohl ihnen eigentlich mehr zustehen würde. Daher lohnt es sich immer, den ALG-I-Bescheid oder den Bürgergeld-Bescheid prüfen zu lassen.

Mein Arbeitslosengeld wurde falsch berechnet, was kann ich tun?

Laden Sie Ihre Unterlagen mit wenigen Klicks in unserer Fallprüfung hoch, wir prüfen Ihren Bescheid und Sie erhalten ein unverbindliches Angebot. Natürlich helfen wir Ihnen auch bei einem Widerspruch!

Was ist ein Weiterbewilligungsantrag?

Da das Bürgergeld nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird, sollten sich die Leistungsempfänger darum bemühen, einen Weiterbewilligungsantrag (Kurz: WBA) zu stellen. Vorausgesetzt, Sie erfüllen weiterhin die Voraussetzungen für den Erhalt von Grundsicherung. So kann sichergestellt werden, dass das Bürgergeld nahtlos weitergezahlt wird.

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