Was unterscheidet öffentliches und privates Strafrecht?
Das öffentliche Recht und das private Recht sind zwei Bereiche der Rechtsordnung in Deutschland, die verschiedene Verhältnisse und Interessen regeln. Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts und befasst sich mit dem Verhältnis vom Bürger zum Staat, insbesondere wenn es um die Bestrafung von Straftaten geht. Um den Rechtsfrieden und das Gemeinwohl zu bewahren, ist das Strafrecht darauf ausgerichtet, die Rechtsgüter der Gemeinschaft wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum zu schützen. Bei Verletzung dieser Rechtsgüter muss der Täter bestraft werden.
Im Gegensatz dazu regelt das private Recht die Beziehungen zwischen Privatpersonen oder juristischen Personen des Privatrechts untereinander. Es geht hierbei um individuelle Interessen und Konflikte, die auf der Grundlage von Vertragsfreiheit und Gleichordnung der Beteiligten gelöst werden. Ein Beispiel für das private Recht ist das Zivilrecht, welches unter anderem das Vertragsrecht, Sachenrecht und Deliktsrecht umfasst. Wenn also aufgrund einer Straftat wie Körperverletzung oder Diebstahl der Staat gegen den Täter vorgeht, ist das im Bereich des öffentlichen Rechts angesiedelt. Möchte jedoch das Opfer zivilrechtlichen Schadensersatz vom Täter verlangen, bewegt es sich im Bereich des privaten Rechts.
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