Was sollte beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachtet werden?
Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss unbedingt schriftlich erfolgen, idealerweise per Brief oder Fax. Sollten Sie sich für einen Brief entscheiden, erleichtert Ihnen ein Versand per Einschreiben im Streitfall den Nachweis des Einspruchs. Alternativ können Betroffene auch die Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, persönlich aufsuchen und dort mündlich zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Der Einspruch darf nicht später als zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids bei der Behörde eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Bußgeldbescheid automatisch gültig und Sie können gegen das Bußgeld nicht mehr vorgehen.
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