Darf der Vermieter einfach kündigen?
Eine ordentliche Kündigung durch den Vermieter kann nur erfolgen, wenn dieser ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrages hat. Die Gründe dafür muss er dem Mieter im Kündigungsschreiben mitteilen.
Das deutsche Mietrecht sieht zusätzlich vor, dass ein Vermieter verpflichtet ist, den Mieter bei der Kündigung auf dessen Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. Wenn der Auszug aus der Wohnung eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellt, sind die Chancen hoch, dass er in der Wohnung bleiben kann.
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