Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?
Die betriebsbedingte Kündigung unterscheidet sich von der personenbedingten Kündigung und von der verhaltensbedingten Kündigung darin, dass der Kündigungsgrund beim Arbeitgeber liegt. Der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers stehen dringende betriebliche Erfordernisse entgegen. Dabei regelt die Sozialauswahl, dass zuletzt die Mitarbeiter gehen müssen, die sozial besonders schutzbedürftig sind.
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Beispiele für eine betriebsbedingte Kündigung
Typische Beispiele für die betriebsbedingte Kündigung sind:
- Absatzschwierigkeiten,
- schlechte Auftragslage oder Absatzrückgang,
- Streichung von Subventionen oder Drittmitteln,
- Veränderungen, durch die sich der Personalbedarf ändert (zum Beispiel wenn Abteilungen zusammengelegt oder ausgelagert werden),
- Restrukturierung von Hierarchieebenen,
- Einführung neuer Technologien oder Produktionsmethoden, die manuelle Arbeitskraft ersetzen,
- sinkende Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen oder
- die komplette Betriebsschließung.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Nach dem Kündigungsschutzgesetz lässt sich die Abfindungshöhe bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen durch die Abfindungsformel berechnen:
0,5 × Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren × Brutto-Monatsgehalt in €.
Als Monatsverdienst gilt hier der Bruttolohn, den der Arbeitnehmer bei regelmäßiger Arbeitszeit im Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet, erhält. Als Anstellungsjahre gilt der Zeitraum, den das Arbeitsverhältnis angedauert hat. Bei Zeiträumen von mehr als sechs Monaten wird auf ein volles Jahr aufgerundet. Die gesetzlich geregelte Abfindungshöhe ist als Minimum zu verstehen.
- Zum Beispiel würde ein Arbeitnehmer, der seit 15 Jahren im Betrieb ist und monatlich 4.500,00 Euro Gehalt erhält, bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung in Höhe von 33.750,00 Euro erhalten.
- Ein Arbeitnehmer, der seit 20 Jahren im Betrieb ist und monatlich 3.000,00 Euro verdient, würde bei einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen 33.750,00 Euro Abfindung erhalten.
§ 1a Abs. 2 KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. [...] Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Natürlich ist auch immer eine individuelle Verhandlung über eine höhere Abfindung möglich. Deshalb lohnt sich fast immer eine Einschätzung durch einen Arbeitsrechtsexperten oder über einen Abfindungsrechner. Dieser kann beurteilen, ob eine höhere Abfindung realistisch ist, und Ihnen bei der Verhandlung helfen. Dazu ist auch nicht immer zwingend eine Kündigungsschutzklage nötig.
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Gibt es ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?
Es gibt unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Nach dem Kündigungsschutzgesetz muss der Arbeitgeber eine Abfindung anbieten, wenn er den Arbeitnehmer wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kündigt und der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einreicht. Die Abfindung dient dann quasi als Entschädigung für die Entlassung. Daher ist auch immer wieder der Begriff der Entlassungsentschädigung als Synonym für Abfindung zu finden.
§ 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
Das Kündigungsschreiben muss einen Hinweis enthalten, dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der (mindestens) 3-wöchigen Klagefrist eine Abfindung beanspruchen kann. Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist hat der gekündigte Arbeitnehmer dann Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Mit dem Verstreichen der Klagefrist verfällt gleichzeitig allerdings auch die Möglichkeit einer höheren Abfindung!
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Was muss nach einer Abfindung bei der Steuererklärung beachtet werden?
Die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung muss bei der Steuererklärung als außerordentliches Einkommen angegeben werden. Damit steigt auch der persönliche Steuersatz für das entsprechende Steuerjahr. Steuerfrei sind nur die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Es gibt aber auch die Möglichkeit, über die Fünftelregelung die Steuerlast abzumildern. Dabei wird die einmalige hohe Steuerbelastung auf mehrere Jahre verteilt. Darüber hinaus gibt es auch noch andere Möglichkeiten, wie Sie bei der Steuer sparen können, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben.