Was ist das besondere am Arbeitsrecht?
Die Ausgestaltung des Arbeitsrechts berücksichtigt die oftmals vorherrschende Ungleichheit der Verhandlungsposition des Arbeitgebers und des von ihm sozial abhängigen Arbeitnehmers. Dementsprechend arbeitnehmerfreundlich ist das Arbeitsrecht in Deutschland ausgestaltet. Für den Arbeitgeber ist es deshalb überwiegend sehr schwer – bis faktisch unmöglich – einen Arbeitnehmer und insbesondere sozial schwache Arbeitnehmer zu kündigen.
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