Welche Aufgaben hat das Arbeitsgericht?
Arbeitsgerichte sind zuständig für alle rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die das Arbeitsverhältnis betreffen. Ebenso liegt die Zuständigkeit für Auseinandersetzungen bezüglich der betrieblichen Mitbestimmung (zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten), der Tarifverträge (zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften) und der Ausbildungsverhältnisse (zwischen Auszubildenden und Arbeitgebern) bei den Arbeitsgerichten.
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