Anwälte und Fachanwälte mit Spezialisierung auf Arbeitsverträge

Hopkins Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen und Anliegen zum Thema Arbeitsvertrag. Mit verständlicher Beratung und anwaltlicher Vorbereitung lassen sich viele arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen und Gerichtsverfahren schon im Voraus vermeiden.

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Befristete Arbeitsverträge

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der an ein bestimmtes Enddatum gebunden ist oder mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses eintritt. Da befristete Anstellungen für Angestellte arbeitsrechtliche Nachteile mit sich bringen können, sind Befristungen nur begrenzt zulässig.

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Befristete Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag und Dienstvertrag

in Arbeitsvertrag bildet die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er legt die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Die wichtigsten Vorgaben für den Inhalt eines Arbeitsvertrags sind im Nachweisgesetz geregelt. Die Hauptaufgabe des Arbeitnehmers besteht darin, seine Arbeitsleistung zu erbringen, wobei er in Vorleistung geht. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug verpflichtet, diese Leistung durch Lohn oder Gehalt zu vergüten. Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei und können auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings können Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge eine schriftliche Vereinbarung vorschreiben.

Rechtlich gesehen ist der Arbeitsvertrag eine spezielle Form des Dienstvertrags. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wird dabei gegen Vergütung dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Besonders an Arbeitsverträgen ist, dass Arbeitnehmer nur für einen Arbeitgeber arbeiten und sich an dessen Vorgaben zu Arbeitszeit und -umfang halten müssen. Ein großer Vorteil des Arbeitsvertrags im Vergleich zu anderen Dienstverträgen ist, dass Arbeitnehmer kein wirtschaftliches Risiko tragen. Zudem werden sie in die Betriebsstruktur des Unternehmens integriert. Darüber hinaus genießen Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag viele Rechte, wie beispielsweise den Mutterschutz, die in anderen Dienstverträgen nicht enthalten sind.

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Was ist, wenn der Arbeitsvertrag fehlerhaft ist?

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber unwirksame Klauseln mit in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Entweder, weil sie es selbst nicht besser wissen, oder auch, um den Arbeitnehmer zu benachteiligen. Klauseln aus dem Arbeitsvertrag können außerdem ungültig werden, wenn Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Regeln übertrumpfen. Auch „betriebliche Übung“ kann Klauseln aus dem Arbeitsvertrag ändern: Regelmäßige Verhaltensweisen des Arbeitgebers führen dazu, dass sie automatisch Regelungen des Arbeitsvertrags werden.

Auch wenn Ihr Arbeitsvertrag ungültig oder fehlerhaft ist, können Sie das Gehalt für Ihre geleistete Arbeit verlangen. Ein Beispiel hierfür ist ein Beschäftigungsverbot, bei dem es sich um ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis handelt. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags hat keine rückwirkende Wirkung. Ähnlich verhält es sich mit der Anfechtung einer außerordentlichen Kündigung, wobei hier noch Unterschiede bestehen können.

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Worauf ist beim Abschluss eines Arbeitsvertrages zu achten?

Auf folgende elf Punkte der Arbeitsvertrag-Checkliste für Arbeitnehmer sollten Arbeitnehmer achten, um im Streitfall keine Nachteile befürchten zu müssen.

  1. Arbeitsverträge sollten immer schriftlich abgeschlossen werden.
  2. Auf die genauen Vertragsparteien (vor allem Arbeitgeber) achten.
  3. Der exakte Beginn des Beschäftigungsverhältnisses muss angegeben sein.
  4. Die genaue Tätigkeit und Stellenbeschreibung sollten enthalten sein.
  5. Überprüfen, ob der Vertrag befristet ist und eine Probezeit beinhaltet.
  6. Darauf achten, wie viel und wann die Arbeit zu leisten ist.
  7. Die Bezahlung von Überstunden überprüfen.
  8. Exakte Angabe des Gehalts muss vorhanden sein als Stundenlohn oder Monatsgehalt ist.
  9. Der gesamte Urlaubsanspruch sollte benannt sein.
  10. Darauf achten, wann eine Krankschreibung vorgelegt werden muss.
  11. Längere Kündigungsfristen als die gesetzlichen sollten schriftlich festgehalten werden.

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Häufig gestellte Fragen

Was muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein?

Ein Arbeitsvertrag muss die folgenden Informationen enthalten: die Namen und Adressen der Parteien, eine detaillierte Beschreibung der Arbeit, die zu leistende Vergütung, die Arbeitszeiten, die Kündigungsfristen, die Urlaubs- und Krankheitsregelungen, die Verpflichtungen der Parteien, die Geheimhaltungsvereinbarungen, die Gleichbehandlungsregelungen, die Regelungen zur Abfindung und die Klausel zur Beendigung des Vertrags.

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein?

Nein, ein Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Theoretisch kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden oder mit digitaler Unterschrift. Allerdings kann dies zur Unwirksamkeit bestimmter Teile des Vertrags (z. B. Befristung des Arbeitsverhältnisses) führen. Auch zur Vermeidung von Missverständnissen oder im Falle eines zukünftigen Streits ist es sehr zu empfehlen, den Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen und die wichtigsten Eckpunkte darin festzuhalten.

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag verlängert werden?

Befristete Arbeitsverträge dürfen höchstens 3 Mal verlängert werden. Außerdem darf der Zeitraum der Befristungen 2 Jahre nicht überschreiten. Für Arbeitnehmer in jungen Unternehmen, wissenschaftliche Angestellte und Arbeitnehmer über 52 Jahre gelten jedoch Ausnahmen.

Welcher Anwalt ist für Arbeitsverträgen zuständig?

Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer aus allen Branchen und Berufsfeldern bezüglich des Arbeitsvertrags. Gern prüfen unsere Anwälte bei Hopkins für Sie Ihre bestehenden oder angebotenen Arbeitsverträge oder erstellen für Sie einen Arbeitsvertrag nach Ihren Wünschen. Sollten wir unwirksame oder unfaire Klauseln in Ihrem Vertrag entdecken, können wir gern auch die Verhandlung darüber mit Ihrem Arbeitgeber übernehmen. Grundsätzlich prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag natürlich auch im Rahmen einer Beratung zu anderen Fragen oder Auseinandersetzungen in Ihrem Arbeitsverhältnis.

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