Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
in Arbeitsvertrag bildet die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Er legt die Rechte und Pflichten beider Seiten fest. Die wichtigsten Vorgaben für den Inhalt eines Arbeitsvertrags sind im Nachweisgesetz geregelt. Die Hauptaufgabe des Arbeitnehmers besteht darin, seine Arbeitsleistung zu erbringen, wobei er in Vorleistung geht. Der Arbeitgeber ist im Gegenzug verpflichtet, diese Leistung durch Lohn oder Gehalt zu vergüten. Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei und können auch mündlich abgeschlossen werden. Allerdings können Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge eine schriftliche Vereinbarung vorschreiben.
Rechtlich gesehen ist der Arbeitsvertrag eine spezielle Form des Dienstvertrags. Die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers wird dabei gegen Vergütung dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Besonders an Arbeitsverträgen ist, dass Arbeitnehmer nur für einen Arbeitgeber arbeiten und sich an dessen Vorgaben zu Arbeitszeit und -umfang halten müssen. Ein großer Vorteil des Arbeitsvertrags im Vergleich zu anderen Dienstverträgen ist, dass Arbeitnehmer kein wirtschaftliches Risiko tragen. Zudem werden sie in die Betriebsstruktur des Unternehmens integriert. Darüber hinaus genießen Arbeitnehmer durch den Arbeitsvertrag viele Rechte, wie beispielsweise den Mutterschutz, die in anderen Dienstverträgen nicht enthalten sind.
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