Urlaub im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber. Auch das Thema Urlaub wird hierbei berücksichtigt. Das Bundesurlaubsgesetz regelt die Mindestdauer des Urlaubs, den Zeitpunkt der Gewährung und die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs. Arbeitnehmerinnen haben demnach ein Recht auf bezahlten Urlaub, um sich zu erholen. Daher spricht man im rechtlichen Kontext von Erholungsurlaub. Außerdem wird so die Abgrenzung zu anderen Formen des Urlaubs wie etwa Bildungsurlaub oder Sonderurlaub eindeutiger.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Als Arbeitnehmer in Deutschland haben Sie gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen pro Jahr. Darüber hinaus kann auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag ein individueller Urlaubsanspruch festgelegt werden, dieser darf jedoch nicht unter dem gesetzlichen Urlaubsanspruch liegen. Grundsätzlich besteht Anspruch auf 24 Urlaubstage im Jahr, wenn die Arbeitswoche aus sechs Werktagen (Montag bis Samstag) besteht. Arbeitnehmer, die an fünf Werktagen arbeiten, haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen.

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Bis wann muss ich Resturlaub nehmen?

Grundsätzlich verfällt der Resturlaub zum 31. Dezember. Jedoch nur dann automatisch, wenn Sie tatsächlich in der Lage waren, Ihren bezahlten Erholungsurlaub zu nehmen. Das ist nur der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber Sie dazu aufgefordert hat, Ihren Urlaub zu nehmen, und Sie rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass nicht genommene Urlaubstage zu einem bestimmten Zeitpunkt verfallen. Konnten Sie Ihren Urlaub jedoch aufgrund von dringenden betrieblichen Gründen (wie zum Beispiel notwendiger Mehrarbeit) oder persönlichen Gründen (wie zum Beispiel Krankheitsfall) nicht nehmen, kann Ihr Resturlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Normalerweise muss der Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres in Anspruch genommen werden, damit er nicht verfällt. Wer nach einer Kündigung noch Resturlaub hat, aber diesen nicht mehr nehmen kann, hat das Recht, sich diese Urlaubstage auszahlen zu lassen.

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Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen und Arbeitnehmer dazu zu zwingen beziehungsweise verpflichten, Urlaub zu nehmen. Dies kann beispielsweise in betrieblich bedingten Situationen wie bei Betriebsferien der Fall sein. Der Arbeitgeber muss jedoch die Interessen der Arbeitnehmerinnen berücksichtigen und den „Zwangsurlaub“ rechtzeitig ankündigen.

Außerdem darf der Arbeitgeber nur über einen bestimmten Anteil des Urlaubs als „Zwangsurlaub“ anordnen. Nach aktuellen Urteilen müssen den Arbeitnehmern mindestens zwei Fünftel des Urlaubsanspruchs zur frei planbaren Verfügung stehen. Bei zwanzig Urlaubstagen im Jahr müssen Angestellte also mindestens 8 Tage selbst festlegen können.

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Wieviel Urlaub steht mir zu?

Als Arbeitnehmer in Deutschland steht Ihnen laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr zu, bei einer 6-Tage-Woche. Das entspricht in etwa einem Urlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr. Allerdings kann in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen ein höherer Urlaubsanspruch festgelegt werden. Auch bei Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigung über das Jahr hinweg oder Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres kann sich der Urlaubsanspruch anteilig verändern.

Folgende Tabelle zeigt, wie viel Urlaub Ihnen gesetzlich pro Jahr mindestens zusteht:

ArbeitstageUrlaubstage
1 Arbeitstag pro WocheMindestens 4 Tage Urlaub
2 Arbeitstage pro WocheMindestens 8 Tage Urlaub
3 Arbeitstage pro WocheMindestens 12 Tage Urlaub
4 Arbeitstage pro WocheMindestens 16 Tage Urlaub
5 Arbeitstage pro WocheMindestens 20 Tage Urlaub
6 Arbeitstage pro WocheMindestens 24 Tage Urlaub

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Häufig gestellte Fragen

Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub zu nehmen?

Nur unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Arbeitgeber Sie dazu zwingen, Urlaub zu nehmen. Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, darf der Vorgesetzte vorschreiben, wann der Urlaub zu nehmen ist. Aber Sie dürfen vom Arbeitgeber nicht gezwungen werden, den gesamten Urlaubsanspruch zu einem festgelegten Zeitpunkt einzureichen.

Darf man in der Probezeit Urlaub nehmen?

Grundsätzlich haben auch Arbeitnehmer in der Probezeit das Recht auf Urlaub. Allerdings kann es sein, dass der Arbeitgeber während der Probezeit den Urlaubsanspruch einschränkt oder Urlaubswünsche nur unter bestimmten Bedingungen gewährt. In vielen Fällen wird im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung über die Probezeit getroffen, dass Urlaub nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber genommen werden kann.

Welches Gesetz regelt den Erholungsurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Erholungsurlaub von Arbeitnehmern in Deutschland. Neben den gesetzlichen Vorschriften kann es im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag Regelungen zum Urlaub geben.

Besteht Urlaubsanspruch bei Minijobs?

Wer in einem Minijob arbeitet, hat denselben Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer. Wie viele Tage Erholungsurlaub Ihnen zustehen, richtet sich danach, an wie vielen Werktagen pro Woche Sie arbeiten.

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