Anwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht mit Spezialisierung auf Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber kann Ihnen also ein Zeugnis nicht verweigern. Zudem haben Sie auch das Recht auf ein sogenanntes „qualifiziertes Zeugnis“, das nicht nur die Art und Dauer Ihrer Tätigkeit beschreibt, sondern auch eine Bewertung zu Ihrer Leistung abgibt. Diese Bewertung muss sowohl „wahrheitsgemäß“ als auch „wohlwollend“ sein und es ist üblich, dass Zeugnisse mit einer Note, die schlechter als „befriedigend“ ist, angegriffen werden können. Wir bei Hopkins prüfen Ihr Arbeitszeugnis und setzten (wenn nötig) einen Nachbesserungs-Anspruch durch. Wurde Ihnen kein Arbeitszeugnis ausgestellt, klagen wir auf Erstellung.
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