Rechtsberatung zu Hochzeit und Eheschließung

Hopkins Rechtsanwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Familienrechts zur Seite. Neben der Beratung und Gestaltung von Eheverträgen helfen wir Ihnen selbstverständlich auch bei allen anderen rechtlichen Anliegen rund um Ehe, Hochzeit und Güterstand.

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Häufige Fragen bei der Eheschließung

Auch wenn es weniger romantisch ist, sollten sich Paare vor der Eheschließung mit einigen rechtlichen Punkten beschäftigen. Das umfasst sowohl Güterstandsfragen (Wem gehört was? Wem gehört was im Falle einer Scheidung? Wem gehört was im Todesfall?), als auch Fragen des Unterhalts oder des Sorgerechts.

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Häufige Fragen bei der Eheschließung

Was ist der Güterstand?

Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Es bestimmt, wem das Hab und Gut gehört, welches in die Ehe eingebracht wurde, wer es verwaltet und wer für eventuelle Schulden haftet. In Deutschland wird zwischen drei Güterständen unterschieden: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft.

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Ein anderer Güterstand kann mittels eines Ehevertrags gewählt werden. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögenswerte der Ehepartner strikt getrennt, auch im Todes- oder Scheidungsfall kommt es nicht zu einer Aufteilung. Im Gegensatz dazu wird das Vermögen in der Gütergemeinschaft gemeinsam verwaltet und gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen.

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Braucht man für die Eheschließung einen Anwalt?

Die Eheschließung in Deutschland erfordert zwingend eine standesamtliche Trauung. Eine rein religiöse Hochzeit wird vor dem Gesetz nicht anerkannt. Um die Ehe zu schließen, ist ein Anwalt zwar nicht zwingend nötig, dennoch kann es ratsam sein, vor der Hochzeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren, da mit der Hochzeit zahlreiche Rechtsfolgen einhergehen.

Da die Heirat rechtliche Konsequenzen hat, ist eine Rechtsberatung vor der Eheschließung sinnvoll. Zu den Rechtsfolgen gehören unter anderem Unterhaltspflichten, Beschränkung bei Geschäften, Anspruch auf Erbschaft, Haftung für Schulden des Partners, die Möglichkeit zur steuerlichen Zusammenveranlagung und gemeinsamen Sozialversicherung beziehungsweise Beihilfe sowie erhöhte Freibeträge für Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.

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Ehevertrag – ja oder nein?

Es besteht keine Pflicht, einen Ehevertrag zu schließen, dennoch ist er sinnvoll, wenn für den gemeinsamen Güterstand keine Standard-Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist.

Der Ehevertrag ist beispielsweise in diesen Fällen sinnvoll:

  • Selbstständige
    Hat einer der beiden Ehepartner eine Firma, kann diese im Ehevertrag für den Trennungsfall ausgeschlossen werden.
  • Doppelverdiener
    Paare ohne Kinder, die nicht wirtschaftlich voneinander abhängig sind.
  • Internationale Ehe
    Hat einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit, kann im Ehevertrag das geltende Landesrecht geregelt werden.
  • Erbschaft
    Steht ein größeres Erbe in Aussicht, kann im Ehevertrag die Wertverteilung geregelt werden.

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Häufig gestellte Fragen

Welcher Anwalt ist für Eherecht zuständig?

Die Ehe fällt in die Zuständigkeit des Fachanwalts oder Anwalts für Familienrecht. In einem Streitfall bietet dieser Beratung, erstellt rechtssichere Dokumente und vertritt Sie kompetent vor dem zuständigen Familiengericht.

Was macht ein Anwalt für Familienrecht?

Zu den Kernaufgaben von Familienrechtsanwälten gehören die Beratung und Vertretung in Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsfragen sowie Sorgerecht und Vermögensauseinandersetzungen.

Was ist bei internationalen Ehen zu beachten?

Da sich bei internationalen Eheschließungen die Rechtsgebiete (unter anderem öffentliches Ausländerrecht, internationales Eherecht und Eheschließungsverfahrensrecht) überschneiden, sind diese rechtlich sehr komplex. Daher ist hier eine anwaltliche Beratung fast unumgänglich.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag soll präventiv mögliche Streitigkeiten im Scheidungsfall vermeiden. Außerdem wird üblicherweise im Ehevertrag festgehalten, wie das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt werden soll.

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