Was ist der Güterstand?
Der Güterstand regelt die Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Es bestimmt, wem das Hab und Gut gehört, welches in die Ehe eingebracht wurde, wer es verwaltet und wer für eventuelle Schulden haftet. In Deutschland wird zwischen drei Güterständen unterschieden: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand. Ein anderer Güterstand kann mittels eines Ehevertrags gewählt werden. Bei der Gütertrennung bleiben die Vermögenswerte der Ehepartner strikt getrennt, auch im Todes- oder Scheidungsfall kommt es nicht zu einer Aufteilung. Im Gegensatz dazu wird das Vermögen in der Gütergemeinschaft gemeinsam verwaltet und gehört beiden Partnern zu gleichen Teilen.
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