Rechtsberatung zu GdB und Schwerbehindertenrecht

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Diese werden zwar durch zahlreiche Gesetze besonders geschützt, doch trotzdem kommt es immer wieder zu Konflikten mit dem Versorgungsamt, der Pflegekasse oder der Sozialversicherung. Ein Rechtsanwalt kann dabei helfen, die Rechte Behinderter durchzusetzen, und zum Beispiel dabei helfen, dass der rechtmäßige Grad der Behinderung anerkannt wird.

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Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung (GdB) gibt an, wie stark eine Behinderung das Leben einer Person beeinträchtigt. Er dient dazu, festzustellen, ob jemand Anspruch auf bestimmte Leistungen und Vorteile hat. In Deutschland wird der GdB von der Deutschen Rentenversicherung festgelegt. Dabei wird bewertet, wie sich die Behinderung auf das tägliche Leben auswirkt, beispielsweise auf die Arbeitsfähigkeit, die Teilnahme am öffentlichen Leben, die Mobilität und die Selbstversorgung. Der GdB wird in Stufen von 20 bis 100 eingeteilt. Ab einem GdB von 50 gilt eine Person als schwerbehindert und kann zusätzliche Unterstützungen in Anspruch nehmen. Der höchste Grad, GdB 100, weist auf eine besonders starke Beeinträchtigung hin.

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Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Was tun wenn der GdB-Antrag abgelehnt wurde?

Immer wieder geben Versorgungsämter Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis nicht statt. In diesem Fall haben Antragsteller die Möglichkeit, gegen den (mutmaßlich nicht korrekten) Feststellungsbescheid innerhalb der Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. Nach dieser Frist kann zwar kein Widerspruch eingelegt werden, aber es kann beim zuständigen Versorgungsamt ein neuer Antrag nach dem Schwerbehindertengesetz gestellt werden.

Auch wenn der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt zu niedrig eingestuft wird, kann Widerspruch eingelegt werden. In jedem Fall muss der Widerspruch gut begründet werden. Für die Begründung und eventuelle Nachweise (beispielsweise medizinische Befunde oder Arztbriefe) ist auch nach dem eigentlichen Widerspruch noch Zeit, diese können nachgereicht werden. Nur für den Widerspruch an sich muss die strenge Widerspruchsfrist von vier Wochen eingehalten werden.

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Beantragung eines Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis wird beim Versorgungsamt beantragt. Der Antrag kann in der Regel sowohl online als auch analog gestellt werden. Die Beantragung kann mit einer Vollmacht auch durch eine andere volljährige Person gestellt werden. Für Kinder und Jugendliche muss der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis durch die Eltern beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Zwischen dem Antrag auf Feststellung einer Behinderung und der tatsächlichen Erteilung des Bescheids vergehen oft mehrere Wochen. Die aktuelle Bearbeitungszeit kann beim bearbeitenden Versorgungsamt angefragt werden, um etwa einschätzen zu können, wann mit dem Ergebnis zu rechnen ist.

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Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Inhaber als Person mit einer Behinderung ausweist. Mit dem Behindertenausweis können Menschen mit einer Behinderung ihren Behinderungs-Status nachweisen und verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel einen ermäßigten Fahrpreis in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Merkzeichen auf dem Behindertenausweis geben zusätzliche Auskunft über bestimmte Arten der Einschränkung/des Behindertenstatus wie etwa Blindheit. Ebenso ist auf dem Schwerbehindertenausweis der zugewiesene Grad der Behinderung vermerkt.

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Häufig gestellte Fragen

Wo muss der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt werden?

In Deutschland ist das Versorgungsamt für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen zuständig. Außerdem bewertet es den Grad der Behinderung (GdB) und legt diesen fest.

Bei welcher Krankheit gibt es welchen Grad der Behinderung?

Zwar lässt sich bei bestimmten Krankheitsbildern oft mit einem etwaigen Grad der Behinderung rechnen, jedoch gibt es keine definitive Zuordnung. In jedem Fall wird der Behinderungsgrad individuell bewertet. ‍

Was kann ich tun, wenn mein Grad der Behinderung nicht anerkannt wurde?

Es kann vorkommen, dass das Versorgungsamt Ihren Antrag auf Feststellung einer Behinderung ablehnt oder Sie nur einen deutlich niedrigeren Behinderungsgrad anerkannt bekommen. Dann sollten Sie auf alle Fälle Widerspruch einlegen oder sich an einen Anwalt wenden, der den Widerspruch für Sie übernimmt.

Mein GdB-Widerspruch wurde abgelehnt, was kann ich tun?

Wenn auch Ihr Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialgericht Klage einzureichen. Wir beraten Sie gerne zu den Erfolgsaussichten einer sozialrechtlichen Klage und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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