Direkt zum kostenlosen Abfindungsrechner
Wie viel Abfindung steht Ihnen zu?
Um Ihre Abfindung zu berechnen, ist entscheidend, mit welcher Begründung Sie gekündigt wurden. Außerdem spielen auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Monatsverdienst eine Rolle.
Was ist eine Abfindung?
Die Abfindung ist eine Zahlung, die der Arbeitgeber an den Angestellten leistet, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Diese Zahlung, die auch als Entlassungsentschädigung bezeichnet wird, soll die wirtschaftlichen und sozialen Nachteile ausgleichen, die der Arbeitnehmer durch den Verlust seines Arbeitsplatzes erleidet. In den meisten Fällen sind Abfindungen Verhandlungssache mit dem (ehemaligen) Arbeitnehmer. Leider nehmen immer noch zu wenige Arbeitnehmer eine Kündigung hin und lassen ihren Anspruch auf eine Abfindung ungenutzt.
Wie funktioniert der Abfindungsrechner?
Der Hopkins-Abfindungsrechner wurde von erfahrenen Anwälten für Arbeitsrecht entwickelt und steht Ihnen kostenfrei online zur Verfügung. Es werden dabei alle wichtigen Faktoren abgefragt, die bei der Berechnung einer möglichen Abfindung berücksichtigt werden müssen:
- Art der Entlassung
- Zugang der Kündigung
- Betriebszugehörigkeit
- Gehalt
- Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen
Art der Entlassung
Ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegen, kann die Chancen auf eine Abfindung beeinflussen. Die Entlassungsart ist außerdem strategisch für die Verhandlung mit dem Arbeitgeber wichtig.
Zugang der Kündigung
Das Datum, an dem Sie die Kündigung (oder den Aufhebungsvertrag) erhalten haben, spielt eine entscheidende Rolle bei der Überprüfung möglicher Fristen. Ist die Frist abgelaufen, kann es zu spät sein, die Abfindung zu erhalten. Zur Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend.
Betriebszugehörigkeit
Bei der Berechnung der Abfindung ist die Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters ein wichtiger Faktor. Seit wann Sie für Ihren Arbeitgeber arbeiten, beeinflusst oft wesentlich Ihre Chancen auf eine Abfindung und die mögliche Abfindungshöhe.
Grundgehalt
In den meisten Fällen gilt: Je höher das Einkommen zum Zeitpunkt der Kündigung, desto großzügiger fällt die Abfindung aus. Zur Berechnung der Abfindungshöhe wird das monatliche Brutto-Gehalt (ohne Abzüge) herangezogen. Bei unregelmäßigem Gehalt (zum Beispiel durch unterschiedlich hohe Nachtzuschläge) kann im Abfindungsrechner einfach das durchschnittliche Gehalt der letzten drei Monate angegeben werden. Selbstverständlich funktioniert der Abfindungsrechner auch für Minijobs, also Jobs mit einem monatlichen Gehalt von bis zu 520,00 €.
Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen
Als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Vollzeit-Angestellten besteht in der Regel kein Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz. Obwohl es im Allgemeinen zutrifft, dass die Chancen auf eine Abfindung steigen, wenn ein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht, ist es nicht ausgeschlossen, dass auch Arbeitnehmer aus Kleinbetrieben, die gekündigt wurden, eine Abfindung erhalten.
Berechnung der Abfindung
Ihre mögliche Abfindung können Sie mit unserem benutzerfreundlichen und kostenfreien Abfindungsrechner in wenigen Minuten berechnen. Er berücksichtigt wichtige Faktoren wie die Art der Kündigung, die Beschäftigungsdauer, Ihr letztes Monatsgehalt (brutto) und die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Geben Sie einfach diese Details ein, und der Abfindungsrechner erledigt den Rest!
Als Alternative zum Abfindungsrechner kann die Abfindung auch mithilfe einer Formel berechnet werden. Im Folgenden finden Sie die beliebtesten Abfindungsformeln mit entsprechenden Beispielen:
Abfindung berechnen mit der Daumen-Formel
Besonders häufig wird die Formel angewandt, nach der die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr im Unternehmen beträgt. Vorteil dieser Formel ist, dass sie sehr knapp ist. Nachteil der Regelabfindung ist, dass viele Faktoren nicht mit einbezogen werden und das Ergebnis nur einen groben Richtwert für die mögliche Abfindung darstellt.
Beispiel 1: Abfindung nach Daumen-Formel
Ein Mitarbeiter war 10 Jahre bei einer Firma angestellt und hat zuletzt 3.500,00 € Monatslohn erhalten. Nach Berechnung mit der Daumenformel würde ihm in etwa eine Abfindung von 17.500,00 € zustehen.
Berechnung der Abfindung nach Alters-Formel
Bei einer anderen, ebenfalls häufig verwendeten Faustformel wird auch auf das Alter geschaut. Gemäß dieser Formel richtet sich die Abfindung nach den Beschäftigungsjahren innerhalb einer bestimmten Altersspanne.
Der Abfindungsfaktor beträgt:
- bei bis zu 39-jährigen Arbeitnehmern: 0,5
- bei Arbeitnehmern zwischen 40 und 49 Jahren: 0,75 und
- bei Arbeitnehmern über 50 Jahren: 1,0 Bruttomonatsgehälter je Jahr
Beispiel 2: Abfindung berechnen nach Alters-Formel
Eine 54-jährige Arbeitnehmerin verdient ein monatliches Einkommen von 2.000,00 € (brutto) und arbeitet seit ihrem 34. Lebensjahr für ein Unternehmen.
Die entscheidenden Faktoren betragen bei der Arbeitnehmerin in diesem Fall
- 34. bis 39. Lebensjahr: 5 Jahre × 0,5 = 2,5
- 40. bis 49. Lebensjahr: 10 Jahre × 0,75 = 7,5
- 50. bis 54. Lebensjahr: 5 Jahre × 1 = 5
Insgesamt ergeben sich 15 Monatsgehälter:
2,5 + 7,5 + 5 = 15
Gemäß der Altersformel steht ihr eine mögliche Abfindung von 30.000,00 € zu.
Alternativ können Sie auch unseren kostenfreien Abfindungsrechner nutzen, um die Abfindungshöhe zu berechnen!
Ungerechtfertigte Kündigung und Abfindung
Eine ungerechtfertigte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne ausreichende Begründung von seinem Arbeitsplatz entlassen wird und keine Abfindung erhält oder nur eine Abfindung in unzureichender Höhe erhält.
Leider sind viele Arbeitgeber erst bereit, eine Abfindung zu zahlen, wenn ihnen sonst eine kostspielige Kündigungsschutzklage droht. In diesem Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht dabei helfen, gegen die Kündigung vorzugehen und eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Außerdem unterstützt er Sie dabei, im Anschluss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten und eine Sperre des Arbeitslosengeldes zu vermeiden.
Wie wird eine Abfindung versteuert?
Nach der ersten Erleichterung, eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten zu haben, kommt häufig die Frage auf: Mit wie viel Prozent wird die Abfindung versteuert? Abfindungszahlungen gelten als außerordentliche Einkunft und müssen seit 2006 voll versteuert werden. Allerdings müssen keine Sozialversicherungsbeiträge wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Von der Abfindung werden abgezogen:
- 14 % - 45 % Lohnsteuer (abhängig vom zu versteuernden Einkommen und der Steuerklasse)
- 5,5 % des Lohnsteuerbetrags als Solidaritätszuschlag (nur wer auch sonst Soli-pflichtig ist)
- 8 % oder 9 % des Lohnsteuerbetrags Kirchensteuer (nur wer auch sonst kirchensteuerpflichtig ist)
Eine besonders hohe Abfindung kann sich negativ auf den Steuersatz auswirken. Sollte die Abfindung in einem Kalenderjahr ausgezahlt worden sein, kann man aber in der Regel die Fünftelregelung beantragen.
Steuersenkung durch Fünftelregelung
Mit der sogenannten Fünftelregelung kann die Höhe der Steuer auf eine Abfindung gesenkt werden. Dabei wird zwar die volle Abfindungssumme versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. So als würde die Abfindungssumme gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt erhalten.
Durch die Fünftelregelung wird vermieden, dass der Gekündigte mit einer hohen Steuerbelastung umgehen muss und so die Abfindung maximieren kann. Wer 2024 eine Abfindung erhält und von der Fünftelregelung profitieren möchte, sollte sich unbedingt zur veränderten Gesetzgebung informieren.
Was ist noch bei Erhalt einer Abfindung zu beachten?
Bei Erhalt einer Abfindung sind neben der Besteuerung auch sozialrechtliche Konsequenzen zu beachten, zum Beispiel mögliche Sperrzeiten beim Erhalt von Arbeitslosengeld. Eine höhere Abfindung führt nicht unbedingt am Ende immer zu mehr Geld auf Ihrem Konto. Es gibt hier viele Fallstricke, die ein erfahrener Kündigungsanwalt in Betracht ziehen wird, um das Beste für Sie herauszuholen.