Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Das Arbeitsverhältnis endet also nicht automatisch durch eine vereinbarte Befristung oder einen sonstigen Zeitablauf.
In der Regel werden Arbeitsverhältnisse ohne Befristung geschlossen. Befristete Arbeitsverhältnisse dürfen nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen geschlossen werden. Während bei befristeten Arbeitsverträgen die Anstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis bestehen, bis es vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber gekündigt wird.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für einen unbefristeten Arbeitsvertrag sind für den Arbeitgeber umso länger, je länger das Arbeitsverhältnis bereits besteht.
Ist nicht anderes im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart, gelten folgende Kündigungsfristen:
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt grundsätzlich vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines KalendermonatsKalendermonats – außer im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist etwas Abweichendes geregelt.
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Dazu zählen unter anderem:
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen Arbeitnehmer Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben. Hauptsächlich dann, wenn kein sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses vorliegt oder wenn die Befristung länger als zwei Jahre geht (beziehungsweise vier bei frisch gegründeten Unternehmen oder fünf Jahre bei älteren Arbeitnehmern). Wurde zu Unrecht ein nur befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, kann auf Entfristung des Arbeitsverhältnisses geklagt werden.
Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber den unbefristeten Arbeitsvertrag nur unter bestimmten Bedingungen kündigen. Diese Bedingungen können betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt sein.
Ein Arbeitsvertrag ohne Befristung ist nur in wenigen Fällen vom Arbeitgeber kündbar. Arbeitnehmer genießen nach dem deutschen Arbeitsrecht einen umfangreichen Kündigungsschutz. Angestellte, die eine Kündigung erhalten haben, sollten diese unbedingt prüfen lassen, um das Arbeitsverhältnis fortzuführen oder eine Abfindung zu erhalten.
Üblicherweise wird eine Abfindung gezahlt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis unrechtmäßig beendet und eine Kündigungsschutzklage vermeiden will. Die Abfindung dient als Kompensation für die Nachteile, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergehen, insbesondere den Verlust des Arbeitsplatzes. Obwohl es nach deutschem Recht keinen generellen Anspruch auf eine Abfindung gibt, kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhalten.