Als Arbeitnehmer hat man bestimmte Rechte, aber auch Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber. Gleichzeitig hat auch der Arbeitgeber bestimmte Verantwortlichkeiten und Pflichten gegenüber seinen Mitarbeitern. Eine dieser Pflichten ist die sogenannte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Definition: Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine rechtliche Verpflichtung, die Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern haben. Sie ist im deutschen Arbeitsrecht verankert und besagt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, für das Wohl und die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass die Arbeitsbedingungen sicher und gesundheitsgerecht sind.
Gesetzliche Grundlage
In Deutschland gibt es kein einheitliches Gesetz, das die Fürsorgepflichten definiert. Der Gesetzgeber legt den Rahmen der Fürsorgepflicht in §§ 617 ff. BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis fest. Diese werden in weiteren Gesetzen und Vorschriften ergänzt beziehungsweise konkretisiert.
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Für wen gilt die Fürsorgepflicht?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers beginnt (in bestimmtem Umfang) bereits mit der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses, also sobald sich eine Person auf eine Stelle bewirbt. Sie besteht während des gesamten Arbeitsverhältnisses und kann auch darüber hinaus fortbestehen. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber gegenüber bestimmten Gruppen (wie etwa minderjährigen Arbeitnehmern) besondere Pflichten.
Welche Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber?
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst verschiedene Aspekte, darunter:
- Schutz der Arbeitnehmer vor physischen und psychischen Gefahren am Arbeitsplatz.
- Bereitstellung von sicheren Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleisten.
- Schutz der Arbeitnehmer vor Mobbing am Arbeitsplatz, Diskriminierung oder Belästigung durch Kollegen oder Vorgesetzte.
- Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Bewältigung von persönlichen Problemen, die sich auf ihre Arbeit auswirken können.
- Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Sicherheitsvorschriften.
Konkrete Beispiele für die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Im Folgenden werden einige konkrete Beispiele aufgeführt, welche Maßnahmen der Arbeitgeber ergreifen sollte, um seiner Fürsorgepflicht nachzukommen:
Bereitstellung von Arbeitsmitteln
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Mitarbeitern die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dies können beispielsweise Schutzkleidung, Werkzeuge oder spezielle Maschinen sein.
Gesundheitliche Aspekte
Im Rahmen der Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen die Gesundheit der Angestellten nicht beeinträchtigen oder gefährden. Dazu gehören beispielsweise eine gute Belüftung, Schutz vor übermäßiger Hitze oder auch ergonomische Arbeitsplätze.
Krankheit
Arbeitgeber dürfen erkrankte Angestellte mit einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht dazu auffordern, weiterhin zu arbeiten.
Einweisung, Schulung und Weiterbildung
Für unbekannte Arbeitsmittel muss eine ausführliche Einweisung erfolgen. Der Arbeitgeber sollte seine Mitarbeiter außerdem regelmäßig schulen und weiterbilden, damit diese ihre Arbeit sicher ausführen können.
Arbeitszeitregelungen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeitregelungen zu treffen, die es den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre Arbeit sicher und effizient auszuführen. Dazu gehört auch die Einhaltung von Pausen- und Ruhezeiten.
Datenschutz
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung sind auch Arbeitgeber in der Pflicht, die personenbezogenen Daten ihrer Angestellten zu schützen.
Sozialabgaben
Selbstverständlich müssen Arbeitgeber auch die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einhalten und beispielsweise die Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichten.
Verletzung der Fürsorgepflicht
Wenn ein Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen führen. Welche Konsequenz droht, ist dabei immer abhängig von der Art der Fürsorgepflichtverletzung und den Folgen dieser.
Bei Verletzung der Fürsorgepflicht können Arbeitnehmer zum Beispiel:
- die Arbeit verweigern,
- das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen,
- das Verhalten bei einer Aufsichtsbehörde melden,
- Schadensersatzansprüche geltend machen.
Im Zweifelsfall sollten die Konsequenzen aber nur in Absprache mit einem Anwalt für Arbeitsrecht umgesetzt werden.