Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter

Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter

Inhaltsverzeichnis

Merkmale Arbeiter/Angestellter

Arbeiter sind typischerweise Beschäftigte, die körperliche Arbeit verrichten und nach Zeit- oder Leistungslohn bezahlt werden. Angestellte hingegen leisten überwiegend geistige Arbeit und erhalten ein monatliches Festgehalt. So unterscheidet beispielsweise auch der Duden zwischen Angestellten, Beamten und Arbeitern.

Die genaue Abgrenzung variiert je nach Kontext und kann beispielsweise auch auf die Unterscheidung zwischen Beschäftigten mit oder ohne Hochschulabschluss zielen.

In der gegenwärtigen Arbeitswelt verschwimmt die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten zunehmend. Arbeitsrechtlich macht es keinen Unterschied, ob jemand Angestellter oder Arbeiter ist.

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Historische Unterscheidung der Begriffe

Die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten hat eine lange Geschichte, die bis in frühere soziale und wirtschaftliche Strukturen zurückreicht. Bis zur Rentenversicherungsreform im Jahr 2005 war die Unterteilung von Arbeitnehmern in Arbeiter und Angestellte im Sozialversicherungsrecht verankert. Mit der Reform wurden die Rentengesetze für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht.

Damit wurden Arbeiter und Angestellte auch rechtlich in Bezug auf Rentenansprüche und andere soziale Leistungen gleichgestellt. Infolge dieser Reformen wurde der einheitliche Begriff „Beschäftigte“ eingeführt, der sowohl Angestellte als auch Arbeiter umfasst.

5-Stufenlehre

Um rechtlich zwischen Arbeitern und Angestellten zu unterscheiden, entwickelte das Bundessozialgericht ein fünfstufiges Modell. Mit dieser sogenannten „5-Stufenlehre“ wurden zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, sowohl im Sozialrecht als auch im Arbeitsrecht, entschieden.

Die fünf Stufen, anhand derer die Unterscheidung in Arbeiter oder Angestellter geprüft wurde:

  1. Stufe: § 133 SGB VI (Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte),
  2. Stufe: Berufsgruppenkatalog von 1924,
  3. Stufe: Verkehrsanschauung,
  4. Stufe: Überwiegend geistige oder überwiegend körperliche Beschäftigung,
  5. Stufe: Übereinstimmender Wille der Vertragspartner des Beschäftigtenverhältnisses.

Die 5-Stufenlehre wurde mit der Rentenreform 2005 aufgehoben und findet heute keine Anwendung mehr.

Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten heute

  • Zwischen Arbeitern und Angestellten wird heute nur noch in wenigen Fällen unterschieden. Beispielsweise müssen beim Bafög-Antrag noch entsprechende Angaben gemacht werden oder bei bestimmten Stipendien, die sich speziell an Arbeiterkinder, also Kinder aus Familien ohne Hochschulerfahrung, wenden.
  • Die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit körperlich oder geistig ist, ist in vielen Berufen kaum noch möglich und geht fließend ineinander über.
  • In der allgemeinen juristischen Terminologie haben die Begriffe Arbeiter und Angestellter an Bedeutung verloren. Auch rechtlich gibt es keine Unterscheidung mehr. Angestellte und Arbeiter sind heute gleichgestellt.

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