Widerspruch gegen Sperrzeit (Arbeitslosengeld)

Widerspruch gegen Sperrzeit (Arbeitslosengeld)

Inhaltsverzeichnis

Nach dem Sozialgesetzbuch sind alle Arbeitnehmer, deren Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag endet (zum Beispiel bei einem befristeten Vertrag), dazu verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden. Wenn die Arbeitsuchendmeldung später gemeldet wird, ist diese verspätet und kann mit einer Sperrzeit sanktioniert werden.

§ 38 SGB III: Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. [...]

Wie viel Zeit habe ich für die Arbeitssuchendmeldung bei einer überraschenden Kündigung?

Sollte die Kündigung so eintreffen, dass eine Einhaltung der 3-Monatsfrist nicht mehr möglich ist, zum Beispiel wenn der Beendigungszeitpunkt ab sofort ist, muss sich der Arbeitnehmer innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Kündigung bei der nächstgelegenen Arbeitsagentur als arbeitsuchend melden.

Was passiert, wenn ich verhindert bin und mich nicht arbeitssuchend melden kann?

Wenn es nicht möglich ist, dass Sie sich arbeitssuchend melden, erweitert sich die Frist von drei Tagen auf den Zeitpunkt, an dem eine Arbeitssuchendmeldung zumutbar ist. Zumutbar bedeutet zum Beispiel im Krankheitsfall, wenn Sie wieder genesen sind.

Ich wurde zu Unrecht gekündigt, muss ich trotzdem zum Arbeitsamt?

Auch wenn die Kündigung offensichtlich vom Arbeitgeber nicht rechtens ausgesprochen wurde und es gute Chancen auf eine Kündigungsschutzklage gibt, empfiehlt sich eine rechtzeitige Meldung beim Arbeitsamt.

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Was bedeutet Sperrzeit?

Während der Sperrzeit "ruht der Anspruch” auf Arbeitslosengeld I. Konkret bedeutet das, dass der Arbeitssuchende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für die Dauer der Sperrzeit hat und der gesamte Zeitraum mit Anspruch auf Arbeitslosengeld sich dabei um die Dauer der Sperrzeit verkürzt. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I verschiebt sich also nicht automatisch auf einen späteren Zeitpunkt.

Gilt die Krankenversicherung während der Sperrzeit?

Während der Sperrzeit – wie auch in der Zeit, in der tatsächlich Arbeitslosengeld I beziehungsweise Grundsicherung bezogen wird – laufen die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung für den Arbeitssuchenden weiter. Die Beiträge zur Rentenversicherung fallen jedoch während einer Sperrzeit nicht an.

Wie lange dauert eine Sperrzeit bei verspäteter Meldung?

Normalerweise beträgt die Sperrzeit bei verspäteter Meldung eine Woche, verlängert sich jedoch bei ausbleibender Meldung als arbeitssuchend. Daher ist es sehr wichtig, die Arbeitssuchendmeldung nachzuholen und die Sperrzeit nicht zu verlängern.

Ich habe fälschlicherweise eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld erhalten. Wie kann ich mich wehren?

Wurde Ihnen zu Unrecht eine Sperrzeit des Arbeitslosengelds verhängt, müssen Sie diese nicht hinnehmen. Sie haben immer die Möglichkeit, selber Widerspruch gegen die Sperre des Arbeitslosengelds einzulegen oder sich an einen Anwalt zu wenden, der den Widerspruch für Sie übernimmt.

Haben Sie eine Sperrzeit erhalten? Mit unserer Fallprüfung prüfen wir Ihre Sperrzeit und beraten Sie zu den nächsten möglichen Schritten.

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