Freistellung durch den Arbeitgeber

Freistellung durch den Arbeitgeber

Inhalt:

Freistellung von der Arbeit

Bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber wird der Arbeitnehmer von seiner Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung entbunden, während das Arbeitsverhältnis weiterhin besteht. Die gesetzlichen Grundlagen für die Freistellung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Arbeitsrecht festgelegt.

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Bezahlte vs. Unbezahlte Freistellung

Eine bezahlte Freistellung bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin sein Gehalt erhält. Bei einer unbezahlten Freistellung hingegen erhält der Arbeitnehmer kein Gehalt mehr. Die unbezahlte Freistellung ist nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zulässig und bedarf in der Regel der Zustimmung des Arbeitnehmers. Bei einer teilweisen Freistellung wird der Arbeitnehmer von einem Teil seiner Arbeitsleistung entbunden und die Vergütung sowie die Sozialleistungen werden entsprechend gekürzt.

Gibt es eine maximale Dauer für die Freistellung?

Die Dauer der Freistellung kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Gründe für die Freistellung und den spezifischen Regelungen im Arbeitsvertrag. So dauern bezahlte Freistellungen im Rahmen einer Kündigung oft bis zu drei Monate. Unabhängig von der Dauer der Freistellung ist dabei zu beachten, dass der Arbeitgeber weiterhin die Sozialversicherungen übernimmt.

Erhält man während der Freistellung weiterhin Gehalt?

Ob ein Arbeitnehmer während der Freistellung weiterhin sein Gehalt erhält, hängt davon ab, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung handelt.

Bei einer bezahlten Freistellung muss der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt zahlen. Dies ist typisch, wenn Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auf einer rechtlichen Grundlage freistellen, wie zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer vorübergehend vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden muss. Auch wenn es sich um eine Freistellung bei einer Aufhebungsvertrag handelt, besteht in aller Regel der Lohnanspruch in voller Höhe fort.

Im Gegensatz dazu entfällt bei einer unbezahlten Freistellung der Vergütungsanspruch vollständig. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn die Freistellung vom Arbeitnehmer gewünscht wird, wie zum Beispiel bei einem Sabbatical oder unbezahltem Urlaub.

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Was passiert mit den Urlaubstagen während der Freistellung durch den Arbeitgeber?

Die Behandlung von Urlaubstagen während der Freistellung durch den Arbeitgeber hängt von der Art der Freistellung ab.

Bei einer unwiderruflichen Freistellung kann der Arbeitgeber die Zeit der Freistellung auf den Urlaubsanspruch anrechnen. In diesem Fall sieht man in der Freistellung die Gewährung von Urlaub, und der Arbeitnehmer verliert seinen (Rest-)Urlaubsanspruch durch Erfüllung.

Wird der Arbeitnehmer widerruflich freigestellt oder erfolgt keine Freistellung unter Anrechnung restlicher Urlaubsansprüche, muss dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch während der Freistellung Urlaub gewährt werden. Dies gilt, soweit keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer mit sozialem Vorrang entgegenstehen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Arbeitnehmer während einer Freistellungsphase, in der er von der Arbeitspflicht befreit ist, keine neuen Urlaubsansprüche erwirbt.

Hat die Freistellung Auswirkung auf das Arbeitslosengeld?

Die Freistellung kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Denn bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes zählen auch solche Zeiten mit, in denen der Beschäftigte unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt ist. Das Bundessozialgericht hat 2018  in einem Urteil (B 11 AL 15/17 R) entschieden, dass für die Höhe des Arbeitslosengeldes auch die Entgeltzahlung im Freistellungszeitraum berücksichtigt werden muss. 

Wird man nach einer Kündigung automatisch vom Arbeitgeber freigestellt?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nach einer Kündigung keinen automatischen Anspruch auf Freistellung. Er schuldet dem Arbeitgeber weiterhin die vereinbarte Arbeitsleistung. 

Allerdings kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freiwillig freistellen, insbesondere wenn er dessen Arbeitsleistung nicht mehr benötigt oder wenn er nicht möchte, dass der Arbeitnehmer weiterhin Zugriff auf vertrauliche Betriebsinterna hat. Bei einem Aufhebungsvertrag dient die bezahlte Freistellung dazu, dem Arbeitnehmer die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage attraktiv zu machen. In der Regel wird diese Freistellung im Aufhebungsvertrag vereinbart oder einseitig vom Unternehmen bei der Kündigung angeordnet.

Welche Gründe gibt es für die Freistellung durch den Arbeitgeber?

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer freistellen kann:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Aus betrieblichen Gründen fällt ein Arbeitsplatz weg und es gibt keine weitere Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer.
  • Gefahr des Geheimnisverrats: Wenn ein Arbeitnehmer Zugang zu vertraulichen Informationen hat, kann der Arbeitgeber ihn freistellen, um zu verhindern, dass diese Informationen an Wettbewerber weitergegeben werden.
  • Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Bei schwerwiegenden Pflichtverstößen, die auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden, kann eine Freistellung angebracht sein.
  • Wegfall der Vertrauensgrundlage bei leitenden Angestellten: Wenn das Vertrauen in einen leitenden Angestellten verloren geht, kann dies ebenfalls ein Grund für eine Freistellung sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Freistellung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe vorliegen und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers überwiegen.
  • Verdachtskündigung: Besteht ein dringender Verdacht auf eine erhebliche Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer, kann eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Untersuchung des Verdachts freistellen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber befürchtet, dass der Arbeitnehmer bei Fortsetzung der Arbeit den Betriebsablauf stören oder Beweismittel manipulieren könnte.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen freistellen?

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht ohne einen wichtigen Grund freistellen. In der Regel erfolgt die Freistellung aufgrund einer Entscheidung des Arbeitgebers und kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig werden. Die Freistellung kann entweder einseitig durch den Arbeitgeber oder in Übereinstimmung mit dem Arbeitnehmer erfolgen.

Bei der einseitigen Freistellung wird die Maßnahme durch den Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ausgeführt, oft um sich vor negativen Auswirkungen des Arbeitnehmerverhaltens zu schützen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Freistellung in der Regel nur dann zulässig ist, wenn sachliche Gründe vorliegen und schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers überwiegen. Erfolgt trotz fehlenden Grundes eine Freistellung, dann befindet sich der Arbeitgeber in Annahmeverzug, sofern der Arbeitnehmer diesem weiterhin seine Arbeitsleistung anbietet.

Zudem kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit freistellen darf.

Erhält der Arbeitnehmer bei Freistellung eine Abfindung?

Eine Abfindung ist bei einer Freistellung nicht automatisch gegeben. Ob eine Abfindung gezahlt wird, hängt von den spezifischen Umständen und Vereinbarungen ab.

Bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung vereinbart werden. Dies ist jedoch Verhandlungssache und es besteht in den meisten Fällen kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abfindung in voller Höhe zu versteuern ist. Zudem kann die Höhe der Abfindung Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben.

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Rechte und Pflichten bei Freistellung durch den Arbeitgeber

Während der Freistellungsphase gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmte Rechte und Pflichten:

Rechte des Arbeitnehmers

  1. Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses: Während der Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, auch wenn die Arbeitspflicht entfällt.
  2. Fortzahlung der Vergütung: In der Regel erfolgt die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung, es sei denn, es wurde eine unbezahlte Freistellung einvernehmlich vereinbart.
  3. Urlaubsanspruch: Der Urlaubsanspruch bleibt während der Freistellung grundsätzlich erhalten. Eine mögliche Verrechnung von Urlaubstagen mit der Freistellungszeit muss vertraglich geregelt werden.

Pflichten des Arbeitgebers

  1. Genehmigung von Nebenbeschäftigungen: Der freigestellte Arbeitnehmer ist in der Regel nicht berechtigt, eine neue Hauptbeschäftigung aufzunehmen, solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Eine Nebenbeschäftigung kann jedoch zulässig sein – sofern sie der Zustimmungspflicht des Arbeitgebers unterliegt, muss diese jedoch während der Freistellungsphase stets vom Arbeitgeber genehmigt werden.
  2. Wettbewerbsverbot: Ein bestehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann trotz Freistellung seine Gültigkeit behalten.
  3. Geheimhaltungs- und Loyalitätspflichten: Der Arbeitgeber ist auch während der Freistellung verpflichtet, betriebliche Geheimnisse zu wahren und die Interessen des Arbeitnehmers zu wahren.


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