Definition von Arbeitszeitbetrug
Unter Arbeitszeitbetrug versteht man die vorsätzlich falsche Angabe von Arbeitsstunden, um sich unberechtigte Vorteile zu verschaffen. Arbeitszeitbetrug ist eine ernsthafte Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und kann rechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung nach sich ziehen.
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Was zählt als Arbeitszeitbetrug?
Als Arbeitszeitbetrug zählt, wenn ein Arbeitnehmer die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nicht korrekt angibt und sich für Zeiten bezahlen lässt, in denen er nicht gearbeitet hat. Dazu gehören beispielsweise:
- bewusste Falschdarstellung von Arbeitsstunden
- unentschuldigtes Zuspätkommen
- Verschweigen von Pause
- nicht ausgestempelte Raucherpausen
- private Telefonate während der Arbeitszeit
- privates Surfen während der Arbeitszeit
- Eintragen von nicht geleisteten Überstunden
- unberechtigtes Aufrunden von Arbeitszeiten
Wichtig ist dabei, zu erwähnen, dass nicht jede Tätigkeit, die nicht direkt mit der Arbeit zusammenhängt, als Betrug gilt. Kurze Pausen wie Toilettengänge oder ein kurzes Gespräch mit Kollegen sind in der Regel erlaubt.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Die Konsequenzen für Arbeitszeitbetrug sind gravierend und können sogar eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitgeber den Betrug zweifelsfrei nachweisen kann.
Zu den möglichen Sanktionen bei Arbeitszeitbetrug gehören:
1. Abmahnung
Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter eine Abmahnung aussprechen, um ihn auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihn zur Besserung aufzufordern. Die Abmahnung dient als Warnung und Vorstufe zur Kündigung.
2. Ordentliche Kündigung
Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Arbeitszeitbetrug kann der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aussprechen. Hierbei muss er jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten und dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, sich zu äußern.
3. Fristlose Kündigung
In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei massivem Arbeitszeitbetrug oder bei Vertrauensbruch, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen. Dabei endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
4. Verdachtskündigung
Bei starken Indizien für Arbeitszeitbetrug kann der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen. Diese ist jedoch risikobehaftet und muss auf soliden Beweisen basieren.
Strafrechtliche Konsequenzen
Der vorsätzliche Verstoß gegen die Arbeitszeitregelungen stellt einen Betrug dar und ist damit nach § 263 StGB strafbar. Strafrechtliche Konsequenzen können unter anderem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein, je nach Schwere des Betruges und dem entstandenen Schaden. Für die strafrechtliche Verfolgung ist ein zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Dieser muss nachgewiesen werden, damit es zu einer Verurteilung nach dem Strafrecht kommen kann.
Nachweis von Arbeitszeitbetrug
Wird einem Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug vorgeworfen, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Das heißt, der Arbeitgeber muss den Betrug nachweisen, damit Maßnahmen wie Abmahnungen oder Kündigungen rechtlich Bestand haben. Im Fall einer Verdachtskündigung reichen Indizien aus, allerdings kann die Kündigung angefochten und vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt werden, wenn sich die Indizien später als unzureichend herausstellen.
Wer beschuldigt wird, bei Angaben zur Arbeitszeit betrogen zu haben, und arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchtet, sollte sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann einschätzen, ob die Beweise stichhaltig genug sind, und hilft Ihnen dabei, sich gegen die Vorwürfe zu wehren.
Arbeitszeitbetrug durch Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber können Arbeitszeitbetrug begehen. Zum Beispiel, indem sie geringere Arbeitszeiten als tatsächlich geleistet bei den Finanzbehörden melden oder Zeiterfassungssysteme manipulieren. Dabei werden nicht nur häufig Arbeitnehmer um ihr Gehalt betrogen, sondern darüber hinaus auch der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Rechtliche Hilfe für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die mit dem Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs konfrontiert sind, können sich an erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht wenden. Diese können ihnen dabei helfen, sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren und gegebenenfalls gegen unrechtmäßige Kündigungen vorzugehen. Die Chancen stehen sehr gut bei einem erfolgreichen Vorgehen gegen eine unwirksame Kündigung, eine Abfindung zu erhalten.
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Wann verjährt Arbeitszeitbetrug?
Die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche wegen Arbeitszeitbetrugs richtet sich in Deutschland nach den allgemeinen Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches: Gemäß § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (in diesem Fall der Arbeitgeber) von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (hier der Arbeitnehmer) Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
Für die Praxis heißt das: Der Arbeitgeber kann seinen Anspruch auf wegen Arbeitszeitbetrug zu Unrecht gezahltes Arbeitsentgelt nur innerhalb von 3 Jahren geltend machen, nachdem er Kenntnis von dem Betrug erlangt hat. Nach Ablauf dieser Verjährungsfrist kann der Arbeitgeber seine Ansprüche nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
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