Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung?

Inhalt:

Was versteht man unter einer Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, in der ein bestimmtes Fehlverhalten oder eine Verletzung der Arbeitspflichten des Arbeitnehmers dokumentiert wird. Die Abmahnung dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen und ihm die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Sie hat in der Regel einen belehrenden Charakter und soll den Arbeitnehmer zur Einhaltung der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen anhalten.

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Anzahl der Abmahnungen bis zur Kündigung

In den meisten Fällen ist mindestens eine Abmahnung nötig, bevor die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen werden kann. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, die eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. In der Regel wird dann von einer "gravierenden Vertragsverletzung" gesprochen. Das bedeutet, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers so schwerwiegend ist, dass es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist, eine weitere Zusammenarbeit fortzusetzen. Solche Vertragsverletzungen können beispielsweise Diebstahl, Betrug, wiederholte Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigung sein. Diese “Härtefälle” erfordern eine besonders gründliche rechtliche Prüfung.

Die Anzahl der Abmahnungen, die erforderlich sind, um eine Kündigung zu rechtfertigen, hängt immer von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt kein Gesetz, das eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen vorschreibt, bevor eine Kündigung zulässig ist. Stattdessen müssen die Umstände des Einzelfalls und die Schwere des Fehlverhaltens berücksichtigt werden. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je schwerwiegender der Pflichtverstoß, desto weniger Abmahnungen sind nötig.

Schließlich dienen Abmahnungen nicht nur dafür, das abgemahnte Verhalten aufzuzeigen, sondern auch als Warnung vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Im Arbeitsrecht sollen Abmahnungen dem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verbessern.

Einzelfallbeurteilung

Wie bereits erwähnt, ist die Anzahl der Abmahnungen, die für eine Kündigung erforderlich sind, stark von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Jeder Fall sollte individuell bewertet werden, und es gibt keine allgemein gültige Regel, die auf alle Situationen anwendbar ist.

Bei der Beurteilung, ob eine Kündigung nach einer bestimmten Anzahl von Abmahnungen gerechtfertigt ist, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden:

1. Faktor: Schwere des Fehlverhaltens

Die Schwere des Fehlverhaltens spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist. Je schwerwiegender das Fehlverhalten, desto eher kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen.

2. Faktor: Häufigkeit des Fehlverhaltens

Wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiederholt auftritt, kann dies die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen verringern. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise mehrmals dasselbe Fehlverhalten zeigt, kann der Arbeitgeber nach einer oder wenigen Abmahnungen eine Kündigung in Erwägung ziehen.

3. Faktor: Vertrauensverlust

Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund des Fehlverhaltens nachhaltig gestört ist, kann dies ebenfalls die Anzahl der erforderlichen Abmahnungen beeinflussen. Wenn der Arbeitgeber keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr für möglich hält, kann dies eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.

Verjährung von Abmahnungen

Da Abmahnungen nicht verjähren können, bleiben sie dauerhaft in der Personalakte erhalten. Arbeitnehmer haben aber in einigen Fällen die Möglichkeit, die Abmahnung aus der Personalakte entfernen zu lassen. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass der abgemahnte Vorfall sich als unwahr herausstellt. 

Nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerdem Anspruch auf Löschung der Abmahnung aus der Personalakte, wenn das abgemahnte Verhalten bedeutungslos geworden ist. Ist die Abmahnung einmal entfernt, kann sich der Arbeitgeber später (etwa bei einer Kündigung) nicht mehr auf diese Abmahnung berufen. 

Zwei Abmahnungen für den gleichen Grund?

Bei der Erteilung einer Abmahnung ist zu beachten, dass der abgemahnte Sachverhalt nicht automatisch auch als Kündigungsgrund verwendet werden kann. Eine Abmahnung soll dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben, das beanstandete Verhalten zu verbessern. Es handelt sich also um eine Art Warnung, die den Arbeitnehmer darauf aufmerksam machen soll, dass sein Verhalten nicht den Erwartungen entspricht. Die Abmahnung ist somit ein Instrument des Arbeitgebers, um eine Verbesserung des Verhaltens des Mitarbeiters zu erreichen.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Die Frage nach der Anzahl der Abmahnungen, die für eine Kündigung erforderlich sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt keine allgemein gültige Regel, die für alle Fälle gilt. Stattdessen müssen die Umstände des Einzelfalls, die Schwere des Fehlverhaltens und andere relevante Faktoren berücksichtigt werden. Bei Unklarheiten oder Konflikten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um gegen die Abmahnung oder die Kündigung vorzugehen.

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