Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Pausenzeiten im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). In § 4 ArbZG sind die Mindest-Pausenzeiten für volljährige Arbeitnehmer geregelt: Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden gibt es keinen Anspruch auf eine Pause. Für Arbeitszeiten zwischen 6 und 9 Stunden sind mindestens 30 Minuten Pausenzeit vorgesehen. Wer länger arbeitet (ab 9 Stunden Arbeitszeit), hat Anspruch auf mindestens 45 Minuten Pausenzeit.
Die (Mindest-)Länge der Pause ergibt sich aus der Arbeitszeit:
Außerdem gilt für die Pausen, dass sie im Voraus feststehen müssen und in mehrere Pausen von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden können. Zum Beispiel kann bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden die Pausenzeit auf zwei Pausen von je 15 Minuten aufgeteilt werden.
Neben der Pausenregelung im Arbeitsrecht können zusätzlich Vereinbarungen zu Pausenzeiten im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart sein. Allerdings dürfen diese für den Arbeitnehmer nicht schlechter als die gesetzliche Regelung der Pausen sein.
Pausenzeiten zählen nicht als Arbeitszeit und auch nicht als Ruhezeit. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während der Pausenzeit nicht für den Arbeitgeber tätig sein müssen. Ruhezeiten bezeichnen hingegen den Zeitraum zwischen zwei Arbeitseinsätzen.
Strengere Pausenregelungen gelten für Minderjährige gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Regelungen sind für alle unter 18-Jährigen verbindlich. Demnach müssen Jugendliche mit Arbeitszeiten von mehr als sechs Stunden insgesamt 60 Minuten Pause machen. Bei viereinhalbstündiger bis sechsstündiger Arbeit steht Minderjährigen mindestens eine halbe Stunde Pausenzeit zu.
Für Arbeitnehmer einiger Berufe gilt das Arbeitszeitgesetz und damit auch die Pausenregelungen nicht.
Die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz gelten nicht für:
Weigert sich der Vorgesetzte, die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen zu gewähren, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Gleiches gilt, wenn nicht der volle Pausenanspruch eingeräumt wird oder keine Möglichkeit besteht, eine Pause zu machen. Gemäß § 22 ArbZG droht Arbeitgebern eine Geldbuße von bis zu 30.000,00 €.
Angestellte sind ebenfalls dazu verpflichtet, die Pausen zu nehmen. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Einhaltung der Pausenregelungen zu überwachen.
Sollte Ihr Arbeitgeber Sie wiederholt davon abhalten, Ihre Pause zu nehmen, sollte im ersten Schritt das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Zeigt sich nach diesem Schritt keine Besserung, empfiehlt es sich, Rechtsrat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Dieser kann einschätzen, ob und welches Vorgehen gegen den Arbeitgeber am wirkungsvollsten ist.