Hitzefrei im Arbeitsrecht

Hitzefrei im Arbeitsrecht

Inhaltsverzeichnis

Wann gibt es Hitzefrei auf der Arbeit?

Hitzefrei ist im deutschen Arbeitsrecht nicht konkret vorgesehen. Trotzdem ergibt sich aus bestimmten Vorschriften, dass Arbeitgeber ihre Angestellten vor übermäßiger Hitzebelastung und gesundheitsschädlichen Temperaturen schützen müssen.

Welches Gesetz regelt Hitzefrei auf der Arbeit?

Die rechtlichen Regelungen, aus denen sich indirekt ein Hitzefrei ergibt, finden sich in folgenden drei Vorschriften:

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Hitzefrei als Pflicht zu Schutzmaßnahmen

Arbeitgeber sind in der Fürsorgepflicht für alle Angestellten. Damit besteht eine Pflicht zu Schutzmaßnahmen, damit der Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit, also auch gegen übermäßige Hitze, geschützt ist.

§ 618 BGB: Pflicht zu Schutzmaßnahmen
(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung es gestattet.

Hitzefrei im Arbeitsschutzgesetz

Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, „die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“

Hitzefrei in der Arbeitsstättenverordnung

Arbeitgeber in Deutschland müssen nach der Arbeitsstättenverordnung für eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sorgen.

Arbeitsstättenverordnung: Anhang 3.5 zu § 3 Raumtemperatur
(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.


Auch wenn es kein Hitzefrei-Gesetz gibt, kann gegen Arbeitgeber, die vorsätzlich die Gesundheit oder das Leben ihrer Mitarbeiter der Gefahr von Hitze und hohen Temperaturen aussetzen, vorgegangen werden. Denkbar sind als Konsequenz Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei?

Temperaturen am Arbeitsplatz bis 26 °C

Temperaturen am Arbeitsplatz bis 26 °C sind zulässig und der Arbeitgeber muss keine Maßnahmen zum Hitzeschutz einleiten.

Temperaturen am Arbeitsplatz ab 26 °C

Laut Arbeitsschutzgesetz sollte die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten, allerdings ist dies lediglich eine Richtlinie. Für vulnerable Personen, etwa Schwangere, müssen bereits ab einer Innentemperatur von 26 °C erste Schutzmaßnahmen ergriffen werden. 

Temperaturen am Arbeitsplatz ab 30 °C

Bei einer Temperatur von 30 °C oder mehr müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Es sollten dann vom Arbeitgeber erste Maßnahmen zum Schutz vor Hitze umgesetzt werden. 

Vorstellbar sind zum Beispiel

  • Bereitstellen von kühlen Getränken
  • Lockerung der Kleidervorschriften
  • Arbeitszeitverlagerung in die Morgen- oder Abendstunden

Temperaturen am Arbeitsplatz ab 35 °C

Der Arbeitsplatz gilt ab 35 °C als ungeeignet. Angestellte dürfen einen kälteren Ausweichraum oder andere Maßnahmen zur Abkühlung wie Luftduschen und Schutzausrüstung verlangen. Wenn keine dieser Maßnahmen zum Hitzeschutz zur Verfügung stehen, ist Hitzefrei (also eine Freistellung) möglich. 

Wann gibt es Hitzefrei auf der Arbeit?
Wann gibt es Hitzefrei auf der Arbeit?

Gibt es Hitzefrei für draußen Arbeitende?

Auch für die Arbeit draußen, zum Beispiel auf einer Baustelle oder als Dachdecker, gibt es kein gesetzliches Hitzefrei. Selbstverständlich muss hier der Arbeitgeber auch Schutzmaßnahmen bereitstellen, denn gerade Menschen, die draußen arbeiten, sind oft enormer Hitze und erhöhter UV-Strahlung ausgesetzt.

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