Fünftelregelung: Abfindung versteuern ab 2025

Fünftelregelung: Abfindung versteuern ab 2025

Inhaltsverzeichnis

Ab 2025: Neue Regeln für die Besteuerung von Abfindungen

Für alle Arbeitnehmer, die 2025 eine Abfindung bekommen, gilt eine angepasste Regelung zur Versteuerung der Abfindung über die Fünftelregelung. Ursprünglich war diese Regelung bereits für 2024 geplant, ist nach dem Wachstumschancengesetz nun aber erst ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.

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Wie werden Abfindungen versteuert?

Abfindungen gelten als besondere Einkünfte und müssen deshalb komplett versteuert werden. Das heißt, von der Abfindung wird die Lohnsteuer (und gegebenenfalls auch Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) abgezogen. Beiträge zur Sozialversicherung werden von der Abfindungssumme nicht abgezogen. Es gibt die Möglichkeit, den auf die Abfindung angewendeten Steuersatz durch die sogenannte Fünftelregelung zu reduzieren.

Neben der Fünftelregelung gibt es weitere Wege, wie Sie die Abfindung optimieren können. Diese haben wir in unseren Ratgeber zur Abfindungsversteuuerung zusammengetragen.

Abfindung versteuern (Ratgeber 2024)

Was ist die Fünftelregelung?

Mit der Fünftelregelung können Sie Steuern sparen, denn sie vermindert die Steuerlast auf die Abfindung. Während die Abfindung selbst vollständig innerhalb eines Kalenderjahrs ausgezahlt wird, wird der Steuersatz auf die Abfindung gleichmäßig auf fünf Kalenderjahre verteilt. Wird die Fünftelregelung nicht angewendet, führt die Abfindung zu einem deutlich höheren Einkommen und damit auch zu einer deutlich höheren Steuerlast für das entsprechende Jahr.

Beispiel: Abfindung mit Fünftelregelung


Was ändert sich 2025 bei der Fünftelregelung?

Bisher konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung einer Abfindung anwenden und so den Steuersatz für den Arbeitnehmer senken, § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG. Ab Januar 2025 sind die Arbeitgeber nicht mehr für die Fünftelregelung zuständig, sondern die Finanzämter übernehmen die Erstattung des Steuervorteils. Die Fünftelregelung muss von den gekündigten Arbeitnehmern über ihre Steuererklärung beantragt werden. 

Was müssen Arbeitnehmer jetzt beachten?

  • Wer von der Fünftelregelung profitieren möchte, muss dies selbst in seiner Steuererklärung angeben. 
  • Erstmals angewendet werden kann die Fünftelregelung mit der Steuererklärung 2024
  • Die Auszahlung der Steuerersparnis zögert sich damit heraus. 
  • Betroffen sind neben Abfindungen auch mehrjährige Bezüge wie etwa Jubiläums-Boni.

Warum wird die Fünftelregelung angepasst?

Die Abfindungsbesteuerung wird im Rahmen des Wachstumschancengesetz ("Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes") angepasst, um Arbeitgeber vom Prüfungs- und Berechnungsaufwand im Lohnsteuerabzugsverfahren zu entlasten.

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