Promillegrenze: Fahrrad fahren

Promillegrenze: Fahrrad fahren

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Fahrradfahren ist eine umweltfreundliche und gesunde Art der Fortbewegung. Es ist jedoch wichtig, dabei immer sicher zu sein. Ein Faktor, der die Fahrsicherheit beeinträchtigen kann, ist Alkohol.

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1,6 Promillegrenze beim Fahrradfahren

Wer auf dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnimmt, darf maximal 1,6 Promille Alkohol im Blut haben. Das entspricht etwa 3 - 4 Bier oder Gläsern Wein. Unterschiede gibt es von Person zu Person je nach Körpergewicht, Körpergröße, Gesundheitszustand und Geschlecht. Bei einem höheren Promillewert als 1,6 wird davon ausgegangen, dass der Radfahrer „absolut fahruntüchtig” ist und sich somit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar macht. 

Konsequenzen von Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer, egal ob auf dem Fahrrad oder im Auto, kann schwerwiegende Folgen haben. Es beeinträchtigt die Reaktionszeit, die Koordination und das Urteilsvermögen. Dadurch steigt das Unfallrisiko drastisch an. Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt werden, drohen daher strafrechtliche Konsequenzen.

In den meisten Fällen droht bei Überschreitung der Promillegrenze:

  • 3 Punkte in Flensburg 
  • Geldstrafe in Höhe eines Monatslohns (netto) 
  • Verpflichtung zur MPU-Teilnahme (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung)

In besonders schwerwiegenden Fällen (zum Beispiel bei wiederholtem alkoholisiertem Fahrradfahren) kann es auch zum Entzug des Führerscheins oder zu einer Freiheitsstrafe kommen. 

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Promillegrenze von 0,3 beim Fahrradfahren

Kommt es in Verbindung mit der Alkoholisierung zu einem Fahrfehler, zu einer Ausfallerscheinung oder sogar zu einem Unfall, sieht die Rechtsprechung bereits ab 0,3 Promille eine „relativen Fahruntüchtigkeit”. Als Ausfallerscheinungen zählen beispielsweise unsicheres Fahren oder das Fahren in Schlangenlinien. Der Radfahrer macht sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB) nur strafbar, wenn er die 0,3 Promillegrenze überschritten hat und auffällig fährt oder tatsächlich einen Unfall verursacht.

Beispiele für 0,3 Promille Blutalkohol

0,3 Promille sind schnell erreicht, wie Zahlen des BZgA verdeutlichen:

  • 0,3 Promille erreicht eine 60 kg schwere Frau bereits nach Konsum von 0,1 l Wein oder 0,3 l Bier.
  • Ein etwa 80 kg schwerer Mann erreicht 0,3 Promille nach etwa 0,2 l Wein oder 0,5 l Bier.

Konsequenzen

Kommt es beim Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss und mehr als 0,3 Promille zu einem Unfall oder zu auffälligem Fahrverhalten, können verschiedene Konsequenzen drohen. In der Regel kommt es zu einer Geldstrafe und nicht mehr als zwei Punkten in Flensburg (beziehungsweise im Fahreignungsregister). 

Die genaue Höhe und Art der Konsequenzen sind jedoch immer abhängig von den entstandenen Schäden. Auch hier kann es bei schwerwiegenden oder häufigen Überschreitungen zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen oder sogar zu Freiheitsentzug kommen. 

Überschreitet ein Radfahrer die Promillegrenze von 0,3, aber fährt normal und unauffällig, drohen keine Konsequenzen. 

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Promillegrenzen für Fahrradfahrer

Was sind die Folgen von Alkohol am Steuer für Dritte?

Nicht nur der alkoholisierte Fahrradfahrer selbst ist gefährdet, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Im Falle eines Unfalls kann es zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod von Passanten oder anderen Verkehrsteilnehmern kommen. Der alkoholisierte Fahrradfahrer kann in diesem Fall haftbar gemacht werden.

Wie können Sie sich schützen?

Der beste Schutz vor den Folgen von Alkohol am Steuer ist, gar nicht erst betrunken Fahrrad zu fahren. Wenn Sie planen, alkoholische Getränke zu konsumieren, sollten Sie entweder öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder zum Beispiel eine Taxifahrt organisieren. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie noch fahrtüchtig sind, sollten Sie lieber auf das Fahrradfahren verzichten.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Bei einer Polizeikontrolle können Sie auf Alkohol getestet werden, wenn der Verdacht besteht, dass Sie betrunken Fahrrad fahren. Dazu wird ein Atemalkohol-Schnelltest durchgeführt, der in der Regel durch Pusten in ein Gerät erfolgt. Wenn der Test positiv ausfällt, drohen die oben genannten Konsequenzen. Alternativ können die Beamten die Alkoholisierung auch mit einem genaueren, aber etwas aufwendigen Bluttest durchführen. 

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Was sollten Sie im Falle einer Kontrolle tun?

Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle auf Alkohol getestet werden, ist es in den meisten Fällen ratsamer, zu kooperieren und ruhig zu bleiben. Um die Verkehrstauglichkeit des Radfahrers oder eines anderen Fahrzeugführers festzustellen, greifen Polizeibeamte häufig auf Atemalkohol-Schnelltests zurück. Grundsätzlich darf dieser Test abgelehnt werden, wenn kein dringender Tatverdacht besteht. Wer sich aber ohnehin sicher ist, nichts getrunken zu haben, vermeidet meistens unnötige Diskussion, indem der Test nicht abgelehnt wird. 

Wenn der Atemalkohol-Schnelltest positiv ausfällt, sollten Sie keine falschen Angaben machen oder versuchen, sich herauszureden. Es bietet sich dann an, zur Sache zu schweigen und keine weiteren Angaben zu machen. Bleiben Sie höflich und respektvoll gegenüber den Beamten.

Promillegrenze für Fahrradfahrer

Alkoholisiert fahren ist auch mit dem Fahrrad keine gute Idee. Es beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und kann schwere Folgen haben. Die Promillegrenze bei unauffälligem Fahrradfahren liegt bei 1,6 Promille. Im Zweifelsfall ist es immer besser, auf das Fahrradfahren zu verzichten. Insgesamt ist es wichtig, dass jeder Verkehrsteilnehmer verantwortungsbewusst handelt und dazu beiträgt, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

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