Grenzwert Cannabis und Autofahren

Grenzwert Cannabis und Autofahren

Inhaltsverzeichnis

THC-Grenzwert im Straßenverkehr

Am Steuer gelten nicht nur Höchstwerte für Alkohol im Blut, sondern ebenso für THC. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurden auch die THC-Grenzwerte für Teilnehmer des Straßenverkehrs angepasst.

Die neuen Cannabisgrenzwerte für den Straßenverkehr gelten seit dem 22. August 2024 deutschlandweit. Die Änderungen beziehen sich sowohl auf den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (15.1 BKat 2025) als auch auf die Straßenverkehrsordnung (§ 24a StVG). Zuvor galt eine THC-Grenze von 1,0 ng/ml. Von der Regelung sind weiterhin alle Verkehrsteilnehmer ausgenommen, denen aus medizinischen Gründen ärztlich verschrieben wurde (sogenanntes Medizinalcannabis).

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Straßenverkehrsgesetz für die Fahrtüchtigkeit nach Cannabiskonsum

THC-Grenzwerte für Autofahrer

  • THC-Grenze liegt bei 3,5 ng/ml 
  • 500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot drohen bei erstmaliger Überschreitung der THC-Grenze
  • Bei mehr als einem Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 €, beziehungsweise 1.500 € bei mehr als 2 Verstößen, und es wird ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt.
  • 1.000 € Bußgeld können bei Mischkonsum fällig werden: Nach dem Cannabis-Konsum gilt ein komplettes Alkoholverbot, da der Mischkonsum besondere Risiken mit sich bringt. Bei mehrmaligen Verstößen sind Bußgelder bis zu 2.000 € plus ein 3-monatiges Fahrverbot möglich.

THC-Grenzwert für junge Menschen

  • Es gilt ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml für junge Menschen unter 21 Jahren.
  • Bei Überschreitung droht ein Bußgeld in Höhe von 250 € 

THC-Grenzwert für Fahranfänger

  • Für Fahranfänger in der Probezeit gilt der THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml.
  • Bei einem Verstoß ist mit 250 € Bußgeld zu rechnen.
Führerschein zurück ohne MPU bei Cannabis-Verstößen
THC-Grenzwerte 2025 (Verkehrsrecht)

Messung der THC-Grenzwerte

Gemessen wird beim Verdacht auf übermäßigen Cannabis-Konsum die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nanogramm je Milliliter Blutserum.

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Cannabis-Amnestie

Cannabis-Konsumenten können unter bestimmten Voraussetzungen dank der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 13a FeV) von einer Führerschein-Amnestie profitieren. Das bedeutet, dass Sie Ihren Führerschein auch ohne MPU zurückerhalten können. Juristisch betrachtet handelt es sich dabei um die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gemäß § 48 VwVfG. Da jeder Fall individuell geprüft wird und zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen, ist es empfehlenswert, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kennt nicht nur die aktuellen gesetzlichen Regelungen genau, sondern übernimmt auch den Widerspruch sowie die Kommunikation mit den Behörden.

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