Das Handy dürfen Sie während der Autofahrt nicht bedienen, da die Handy-Nutzung am Steuer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zu schweren Verkehrsunfällen führen kann. Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer können zu Bußgeldern von mindestens 100 Euro, Punkten in Flensburg und sogar zu einem Fahrverbot führen.
Nach Paragraph § 23 Absatz 1a StVO dürfen Fahrer während der Fahrt ihr Handy nur nutzen, wenn es nicht aufgenommen oder gehalten werden muss.
§ 23 StVO: Sonstige Pflichten
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. (...)
Der Straßenverkehr und das Verkehrsgeschehen dürfen nicht aus den Augen gelassen werden. Daher muss ein kurzer Blick auf's Handy genügen. Auch die Handy-Nutzung über Sprachsteuerung oder über die Vorlesefunktion ist während der Fahrt zulässig. Neben dem Handy gilt das Verbot auch für andere elektronische Geräte wie etwa Autotelefone, Geräte mit Touchscreen, Laptops, Navigationsgeräte, Tablets, Smartwatches oder E-Reader.
Das Handy ist am Steuer nur eingeschränkt erlaubt, wenn es die Verkehrslage zulässt. Telefonieren über ein Headset oder über die eingebaute Freisprecheinrichtung des Autos sowie die Nutzung einer Sprachfunktion am Handy sind nicht grundsätzlich verboten.
Bei ruhiger Verkehrslage kann ein flüchtiger Blick zum Handy zulässig sein. Die genaue Länge ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben und sollte nicht länger als etwa der Blick in den Rückspiegel sein. In allen anderen Fällen muss das Fahrzeug angehalten und der Motor ausgeschaltet werden, bevor das Handy benutzt wird.
Das Handy am Steuer zu benutzen ist auch bei roter Ampel verboten, solange der Motor läuft. Nach aktuellen Entscheidungen darf das Handy während der Rotphase nur genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Das Schreiben und Lesen von SMS und E-Mails ist für den Fahrer während der Fahrt ebenso untersagt wie die Nutzung von Messenger-Diensten (beispielsweise WhatsApp oder Telegram). Das Handy darf am Steuer auch nicht als Diktiergerät genutzt werden.
Das Navigationsgerät dürfen Sie während der Autofahrt nur als Navi verwenden, wenn es in einer Halterung stabil befestigt wurde. Die Bedienung des Navigationsgeräts muss vor Antritt der Fahrt erfolgen oder von einem Beifahrer durchgeführt werden. Die volle Aufmerksamkeit des Fahrers sollte auf den Straßenverkehr gerichtet sein, um mögliche Ablenkungen zu vermeiden.
Wer dabei erwischt wird, das Handy am Steuer zu benutzen, auf den kommt einiges an Kosten zu. Die genaue Höhe des Bußgeldes und weitere mögliche Konsequenzen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog (bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog).
Während der Probezeit ist die Nutzung des Handys am Steuer ein A-Verstoß. Neben Bußgeld, Punkten in Flensburg und dem möglichen Fahrverbot wird die Probezeit der Fahranfänger von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert und es muss ein Aufbauseminar besucht werden.
Falls Sie unzulässigerweise ein Bußgeld wegen Benutzung des Handys während der Fahrt aufgebrummt bekommen haben, steht Ihnen der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid offen. Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung bei der Behörde eingehen.
Es kommt häufig vor, dass Bescheide unzureichend begründet sind, Messungen fehlerhaft durchgeführt werden oder inhaltliche beziehungsweise formelle Fehler enthalten sind. In diesen Fällen lohnt es sich, die Vorwürfe anzufechten, um sein Recht zu erhalten. Am besten lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid von einem Experten prüfen oder konsultieren einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.