Flensburger Punktesystem
Punkte in Flensburg beziehungsweise Punkte im Fahreignungsregister speichern Vergehen im Straßenverkehr bundesweit. Jeder Verstoß wird mit einer bestimmten Anzahl von Punkten bewertet. Je schwerwiegender der Verstoß, desto mehr Punkte werden vergeben. Diese Punkte bleiben aber nicht unbegrenzt im Register, sondern „verfallen“ nach Ablauf der Tilgungsfrist.
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Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg „verfallen“ nach 2,5 bis 10 Jahren. Die genaue Dauer entscheidet sich je nach Punktanzahl:
1 Punkt in Flensburg
- 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren
- Bei Ordnungswidrigkeit
- Beispiele: Überholen im Überholverbot oder zu geringes Reifenprofil
2 Punkte in Flensburg
- 2 Punkte verfallen nach 5 Jahren
- Bei grober Ordnungswidrigkeit oder bei Straftat ohne Führerscheinentzug
- Beispiele: Geschwindigkeitsüberschreitung über 41 km/h (außerorts) oder Geschwindigkeitsüberschreitung über 31 km/h (innerorts)
3 Punkte in Flensburg
- 3 Punkte verfallen nach 10 Jahren
- Bei Straftat mit Führerscheinentzug
- Beispiele: Unterlassene Hilfeleistung oder Fahren im Vollrausch
Punkte aus mehreren Verstößen
Sind im Fahreignungsregister mehrere Verstöße mit Punkten festgehalten, verfallen diese entsprechend dem zugehörigen Verstoß. Punkte in Flensburg verfallen also nicht gemeinsam und auch nicht chronologisch.
Seit 2014 gibt es keine Tilgungshemmung mehr. Das heißt, bei neuen Punkten wird der Punkteverfall bestehender Punkte nicht automatisch verlängert.
Überliegefrist
Auch wenn die Punkte nach der Verjährungsfrist verfallen, heißt das nicht, dass Sie komplett aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Das Straßenverkehrsgesetz regelt mit der sogenannten Überliegefrist in § 29 (6) StVG, dass die Punkte nach Verjährung ein weiteres Jahr aufbewahrt werden. So können neue Punkte auch dann noch berücksichtigt werden, wenn Sie erst nach Ablauf der Tilgungsfrist einer bereits gespeicherten punkterelevanten Entscheidung erfasst werden.
Tipp für berufliche PKW-Fahrer
Sollten Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sein und bereits einen oder zwei Punkte gesammelt haben, laufen Sie bei einem weiteren Verstoß nicht nur Gefahr, den Führerschein zu verlieren, sondern auch eine personenbedingte Kündigung zu erhalten. Daher sollten Sie sich überlegen, ob ein proaktiver Punkteabbau oder ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (und die Punkte im Fahreignungsregister) in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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Wann beginnt die Frist für den Verfall der Punkte?
Die Frist für den Verfall der Punkte beginnt mit Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Das bedeutet, dass die Punkte nicht bereits ab dem Zeitpunkt des Verstoßes, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Verurteilung gelten.
Wie kann man Punkte ins Flensburg abbauen?
Sie können Punkte im Fahreignungsregister durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar abbauen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben maximal 5 Punkte in Flensburg.
- Sie haben in den letzten 5 Jahren nicht an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilgenommen.
- Sie tragen die Seminarkosten selbst.
Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Modulen.
Was kostet es, einen Punkt abzubauen?
Wer nicht warten will, bis die Punkte verjährt sind, kann sich auch dafür entscheiden, diese im Fahreignungsseminar abzubauen. Die Kosten für den verkehrspädagogischen Teil des Fahreignungsseminars liegen bei 200,00 € bis 500,00 €. Der verkehrspsychologische Part wird in der Regel beim TÜV oder in der Praxis eines Psychologen angeboten und kostet rund 240,00 € bis 300,00 €. Insgesamt müssen Sie also zwischen 440,00 € und 800,00 € einkalkulieren, um die Punkte abzubauen.
Einspruch einlegen
Einspruch gegen die Punkte im Fahreignungsregister an sich ist nicht möglich, sondern nur gegen den Vorwurf des entsprechenden Bußgeldbescheids. In der Regel ist dieser Einspruch aussichtsreich, da Bußgeldbescheide immer wieder Formvorgaben nicht erfüllen und somit nicht wirksam sind. Lassen Sie daher Ihren Bußgeldbescheid von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen und sich zu den Erfolgschancen eines Einspruchs in Ihrem individuellen Fall beraten.
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