Führerscheinentzug: Alkohol am Steuer

Führerscheinentzug: Alkohol am Steuer

Inhaltsverzeichnis

Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister mit einem Fahrverbot oder sogar einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. 

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Alkohol am Steuer: Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot

Im Vergleich zum Führerscheinentzug ist das Fahrverbot eine deutlich mildere Maßnahme. Dementsprechend wird das Fahrverbot verhängt, wenn der Fahrer zwar die Grenzen für Blutalkoholkonzentration am Steuer überschritten hat, dabei aber keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt und es auch nicht zu einem alkoholbedingten Unfall gekommen ist. 

Während sich das Fahrverbot über 1 bis 3 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monaten) erstreckt und der Fahrer den Führerschein im Anschluss automatisch zurückerhält, kann der Führerscheinentzug von 6 Monaten bis lebenslang reichen und die Fahrerlaubnis muss im Anschluss neu beantragt werden.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?
Führerscheinentzug Alkohol

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?

  • Ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit.
  • Wer das erste Mal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen.
  • Beim zweiten Verstoß drohen 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • Wer mehr als zweimal mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss mit einem erhöhten Bußgeld von 1000 Euro bzw. 1500 Euro und einem 3-monatigen Fahrverbot rechnen.
  • Zeigt der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis und in gravierenden Fällen auch Freiheitsstrafen vor.
  • Ab 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine Straftat vor, unabhängig vom Fahrverhalten. Hier drohen ebenfalls Geld- oder Freiheitsstrafen sowie der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins beträgt in der Regel mindestens 6 Monate, kann aber je nach Schwere des Falles auch deutlich länger ausfallen.
Promillewert Dauer des Fahrverbots / Führerscheinentzugs
0,0 - 0,29 Kein Fahrverbot
0,3 - 0,49 Mindestens 6 Monate Führerscheinentzug bei Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingtem Unfall
0,5 - 1,09
  • 1 Monat (Ersttäter)
  • 3 Monate (Wiederholungstäter)
  • Mindestens 6 Monate Führerscheinentzug bei Ausfallerscheinungen oder alkoholbedingtem Unfall
Ab 1,1 Mindestens 6 Monate Führerscheinentzug (auch ohne Ausfallerscheinungen oder Unfall)

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Wiedererlangung des Führerscheins nach Alkoholverstoß

Um den Führerschein nach einem Alkoholverstoß wiederzuerlangen, muss zunächst die Sperrfrist abgelaufen sein. Danach muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden. Um diese kostenintensive Untersuchung nicht mehrmals machen zu müssen, bietet es sich an, als Vorbereitung einen speziellen Kurs zu besuchen. Bei erstmaligen Verstößen mit geringer Alkoholisierung kann unter Umständen auf die MPU verzichtet werden. Nach bestandener MPU kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Kosten des Führerscheinentzugs wegen Alkohol

Die Kosten eines Führerscheinentzugs wegen Alkohol am Steuer können erheblich sein. Wenn Sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder Auto fahren möchten, fallen neben dem Bußgeld auch Kosten für die MPU und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an. Im Rahmen der Neubeantragung der Fahrerlaubnis können zusätzlich Ausgaben für den Erste-Hilfe-Kurs, den amtlich beglaubigten Sehtest und Lichtbilder anfallen. Hinzu kommen indirekte Kosten wie Verdienstausfall oder Kosten für alternative Beförderungsmittel. Insgesamt können sich die Kosten für den Entzug der Fahrerlaubnis auf mehrere tausend Euro belaufen.

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Führerscheinentzug als Kündigungsgrund

Der Verlust des Führerscheins kann ein Kündigungsgrund sein, wenn der Führerschein für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist, zum Beispiel bei Berufskraftfahrern, Busfahrern, Kurieren, Taxifahrern oder Fernfahrern. Der Arbeitgeber kann dann eine personenbedingte Kündigung aussprechen, da die Tätigkeit nur mit einer Fahrerlaubnis ausgeübt werden kann. 

Kommt es lediglich zu einem Fahrverbot von wenigen Monaten, kann es gut sein, dass eine Kündigung nicht rechtens ist. In diesem Fall müssen zuerst mildere Mittel wie eine Versetzung oder eine Überbrückung mit Urlaubstagen in Betracht gezogen werden. Lassen Sie die Kündigung also unbedingt zeitnah von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Möglicherweise ist die Entlassung anfechtbar und Ihnen steht gegebenenfalls eine Abfindung zu.

Härtefall bei Kündigung

Wenn durch ein Fahrverbot der Arbeitsplatz verloren geht, kann es sein, dass das Gericht die „unzumutbare Härte“ anerkennt und auf das Fahrverbot verzichtet. Im Gegenzug wird dafür häufig ein höheres Bußgeld fällig. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, obliegt letztendlich dem Gericht und wird im Einzelfall geprüft.

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Lohnt sich ein Anwalt bei Alkohol am Steuer?

Wenn Sie ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer erhalten haben, lohnt es sich in den allermeisten Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Das gilt ebenso für den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Verkehrsanwalt verfügt über detaillierte Rechtskenntnisse und einen breiten Erfahrungsschatz aus ähnlichen Fällen. Zudem arbeitet der Verkehrsrechtler gezielt darauf hin, die Konsequenzen für Sie so gering wie möglich zu halten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

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