Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister mit einem Fahrverbot oder sogar einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Im Vergleich zum Führerscheinentzug ist das Fahrverbot eine deutlich mildere Maßnahme. Dementsprechend wird das Fahrverbot verhängt, wenn der Fahrer zwar die Grenzen für Blutalkoholkonzentration am Steuer überschritten hat, dabei aber keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt und es auch nicht zu einem alkoholbedingten Unfall gekommen ist.
Während sich das Fahrverbot über 1 bis 3 Monate (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monaten) erstreckt und der Fahrer den Führerschein im Anschluss automatisch zurückerhält, kann der Führerscheinentzug von 6 Monaten bis lebenslang reichen und die Fahrerlaubnis muss im Anschluss neu beantragt werden.
Um den Führerschein nach einem Alkoholverstoß wiederzuerlangen, muss zunächst die Sperrfrist abgelaufen sein. Danach muss in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bestanden werden. Um diese kostenintensive Untersuchung nicht mehrmals machen zu müssen, bietet es sich an, als Vorbereitung einen speziellen Kurs zu besuchen. Bei erstmaligen Verstößen mit geringer Alkoholisierung kann unter Umständen auf die MPU verzichtet werden. Nach bestandener MPU kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
Die Kosten eines Führerscheinentzugs wegen Alkohol am Steuer können erheblich sein. Wenn Sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder Auto fahren möchten, fallen neben dem Bußgeld auch Kosten für die MPU und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis an. Im Rahmen der Neubeantragung der Fahrerlaubnis können zusätzlich Ausgaben für den Erste-Hilfe-Kurs, den amtlich beglaubigten Sehtest und Lichtbilder anfallen. Hinzu kommen indirekte Kosten wie Verdienstausfall oder Kosten für alternative Beförderungsmittel. Insgesamt können sich die Kosten für den Entzug der Fahrerlaubnis auf mehrere tausend Euro belaufen.
Der Verlust des Führerscheins kann ein Kündigungsgrund sein, wenn der Führerschein für die Ausübung der Tätigkeit zwingend erforderlich ist, zum Beispiel bei Berufskraftfahrern, Busfahrern, Kurieren, Taxifahrern oder Fernfahrern. Der Arbeitgeber kann dann eine personenbedingte Kündigung aussprechen, da die Tätigkeit nur mit einer Fahrerlaubnis ausgeübt werden kann.
Kommt es lediglich zu einem Fahrverbot von wenigen Monaten, kann es gut sein, dass eine Kündigung nicht rechtens ist. In diesem Fall müssen zuerst mildere Mittel wie eine Versetzung oder eine Überbrückung mit Urlaubstagen in Betracht gezogen werden. Lassen Sie die Kündigung also unbedingt zeitnah von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen. Möglicherweise ist die Entlassung anfechtbar und Ihnen steht gegebenenfalls eine Abfindung zu.
Wenn durch ein Fahrverbot der Arbeitsplatz verloren geht, kann es sein, dass das Gericht die „unzumutbare Härte“ anerkennt und auf das Fahrverbot verzichtet. Im Gegenzug wird dafür häufig ein höheres Bußgeld fällig. Die Entscheidung, ob ein Härtefall vorliegt, obliegt letztendlich dem Gericht und wird im Einzelfall geprüft.
Wenn Sie ein Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer erhalten haben, lohnt es sich in den allermeisten Fällen, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Das gilt ebenso für den Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Verkehrsanwalt verfügt über detaillierte Rechtskenntnisse und einen breiten Erfahrungsschatz aus ähnlichen Fällen. Zudem arbeitet der Verkehrsrechtler gezielt darauf hin, die Konsequenzen für Sie so gering wie möglich zu halten und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.