Bußgeldbescheid: Verjährung und Fristen

Bußgeldbescheid: Verjährung und Fristen

Inhaltsverzeichnis

Wann verjährt ein Bußgeldbescheid? 

Bußgeldbescheide verjähren nach 3 Monaten bis 3 Jahren und sind dann nicht mehr durchsetzbar. Die genaue Verjährungsfrist ist abhängig vom Rechtsgebiet und dem entsprechenden Gesetz oder der jeweiligen Vorschrift. 

  • Für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten.
  • Für Ordnungswidrigkeiten, deren maximale Geldbuße bei 1.000,00 € liegt, gilt eine Verjährungsfrist von 6 Monaten. Darunter fällt beispielsweise das verspätete Ummelden nach einem Umzug.
  • Liegt das Höchstmaß der Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit zwischen 1.000,00 € und 2.500,00 €, verjährt der Bußgeldbescheid nach einem Jahr. 
  • Die Verjährungsfrist liegt bei 2 Jahren, wenn für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld mit Höchstmaß zwischen 2.500,00 € und 15.000,00 € angesetzt wird. Das gilt zum Beispiel für unzulässigen Lärm (§ 117 OWiG) oder illegale Müllentsorgung.
  • Für Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von 15.000,00 € oder mehr geahndet werden, besteht eine 3-jährige Verjährungsfrist. Hierunter fällt etwa die wiederholte Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige. 

Erhöht sich das Höchstmaß der Geldbuße durch Gesetzesänderung nach der Begehung der Ordnungswidrigkeit, so ist für die Verjährungsfrist die zum Tatzeitpunkt geltende zu Grunde zu legen.

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Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Wenn der Bußgeldbescheid mehr als drei Monate nach dem Verstoß ausgestellt wurde und keine Unterbrechung durch ein Anhörschreiben vorliegt, hat er seine Gültigkeit aufgrund der Verjährung verloren.

Bei der Überprüfung der Verjährung ist das Ausstellungsdatum des Bescheids entscheidend. Das Datum der Zustellung ist nur relevant, wenn zwischen Anordnung und Zustellung mehr als zwei Wochen vergehen.

Maximale Verjährung bei Blitzer-Verstößen

Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten wie einem Blitzer-Verstoß kann mehrere Male, jedoch nicht unbegrenzt unterbrochen werden. Im Regelfall entspricht die maximale Verjährungsfrist die zweifache gesetzliche Verjährungsfrist. Wer geblitzt wird, muss also mindestens für 3 Monate mit einem Anhörungsbogen oder einem Bußgeldbescheid rechnen, bis der Vorfall nach 6 Monaten komplett verjährt ist.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, verlängert sich die maximale Verjährungsfrist von sechs Monaten auf bis zu zwei Jahre.

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Kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden?

Anhörungsbogen

Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, sobald innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt wird. Mit Erhalt des Anhörungsbogens beginnt die Frist von drei Monaten von Neuem, dabei ist nicht relevant, an welchem Datum der Anhörungsbogen ausgestellt wurde.

Beispiel für Unterbrechung der Verjährungsfrist

Person A. begeht am 2. Mai 2024 eine Ordnungswidrigkeit und erhält am 27. Juli 2024 den Anhörungsbogen. In diesem Fall verjährt die Forderung am 26. Oktober 2024, drei Monate nach Erhalt des Anhörungsbogens.

Einstellung des Verfahren

Neben dem Erhalt des Anhörungsbogens können noch weitere Ereignisse die Verjährungsfrist unterbrechen: Etwa wenn das Verfahren vorläufig eingestellt wird, wenn die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft übergeben wird oder wenn ein Verhandlungstermin bezüglich des Blitzer-Verstoß angesetzt wird.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Die Verjährung spielt eine wichtige Rolle, wenn es Blitzer-Verstöße geht. Entscheidend ist aber, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zunächst keine Auswirkungen auf die Verjährungsfrist hat. Sobald Ihnen der Bußgeldbescheid oder der Anhörungsbogen zugestellt wird, verlängert sich die Verjährungsfrist automatisch um weitere drei Monate. Innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist, die Ihnen als Fahrzeugfahrer oder Fahrzeughalter zur Verfügung steht, erfolgt keine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist.

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Was passiert, wenn ich eine verjährte Bußgeldforderung begleiche? 

Sollten Sie eine Bußgeldforderung beglichen haben, obwohl diese bereits verjährt war, können Sie das Geld danach nicht mehr zurückfordern. Wenn Sie sich unsicher sind, ob die Verjährung eingetreten ist, ist es daher stets ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen und das weitere Vorgehen mit ihm zu besprechen.

Tipps: Was tun bei einem verjährten Bußgeldbescheid? 

  1. Tipp: Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein, ein Schreiben zu verfassen, mit dem Sie den Bußgeldbescheid zurückweisen können. 
  2. Tipp: Begleichen Sie keinesfalls voreilig eine Bußgeldforderung, wenn Sie unsicher sind, ob sie bereits verjährt ist. Bedenken Sie, dass nach der Begleichung keine Möglichkeit mehr besteht, das Geld zurückzufordern.

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