Nötigung im Straßenverkehr

Nötigung im Straßenverkehr

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Nötigung?

Nötigung im Straßenverkehr bezeichnet alle Verhaltensweisen, bei denen ein Verkehrsteilnehmer einen anderen durch Gewalt oder Drohung zu einem bestimmten Verhalten zwingt. Nötigung im Straßenverkehr ist eine Straftat nach § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB).

§ 240 StGB: Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]

Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

Zu den klassischen Beispielen für eine Nötigung im Straßenverkehr zählen:

  • Drängeln und dichtes Auffahren über längere Strecken
  • Dauerhaftes Betätigen der Lichthupe
  • Absichtliches Behindern von Überholvorgängen
  • Absichtliches Ausbremsen anderer Fahrzeuge
  • Blockieren der linken Spur auf der Autobahn
  • Blockieren von Ausfahrten oder Zufahrten
  • Schneiden der Spur
  • Andere Verkehrsteilnehmer am Wegfahren hindern oder dazu zwingen
Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr
Beispiele für Nötigung im Straßenverkehr

Wann ist Nötigung im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat?

Nötigung im Straßenverkehr kann je nach Schwere und Umständen entweder als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft werden:

  • Als Ordnungswidrigkeit gelten einzelne, kurzzeitige Verstöße wie zu dichtes Auffahren oder einmaliges Aufblinken der Lichthupe.
  • Nötigung wird zur Straftat, wenn sich das Verhalten über einen längeren Zeitraum erstreckt oder besonders intensiv ist. 
  • Damit eine Straftat vorliegt, muss nachgewiesen werden, dass der Täter versucht, durch Gewalt, psychischen Druck oder durch Drohung den anderen Verkehrsteilnehmer zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen.

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Strafen und Konsequenzen

Bei einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung im Straßenverkehr drohen:

  • Geldstrafen (in Höhe von 20 bis 40 Tagessätzen)
  • 2 Punkte im Verkehrszentralregister “Punkte in Flensburg”
  • Fahrverbot von 1 bis 6 Monaten möglich
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • In schweren Fällen Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren
  • Wenn es in Folge der Nötigung zu einem Unfall mit Personenschaden kommt, kann das Opfer außerdem Schmerzensgeld verlangen.

Strafen in der Probezeit

In der Probezeit gilt Nötigung als A-Verstoß und neben Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister sind weitere Konsequenzen zu erwarten. Ist es der erste A-Verstoß, wird die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und es muss an einem Aufbauseminar teilgenommen werden. Bei zwei A-Verstößen in der Probezeit erhält der Fahrer eine schriftliche Verwarnung und es wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Ab dem dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten entzogen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt eine neue zweijährige Probezeit.

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Was tun bei einer Anzeige?

Wenn Sie eine Anzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erhalten, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Aussageverweigerungsrecht nutzen: Machen Sie zunächst von Ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO).
  2. Anwalt konsultieren: Kontaktieren Sie einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  3. Beweise sichern: Sammeln Sie mögliche Beweise, die Ihre Version des Vorfalls unterstützen können.
  4. Akteneinsicht beantragen: Ihr Anwalt kann Akteneinsicht beantragen, um die gegen Sie vorliegenden Beweise zu prüfen.
  5. Vorsicht bei Gegenanzeigen: Bedenken Sie, dass auch der andere Verkehrsteilnehmer eine Gegenanzeige stellen könnte, z. B. wegen Ausbremsen.
  6. Verteidigungsargumente prüfen: In manchen Fällen kann argumentiert werden, dass kein Vorsatz vorlag oder dass die Handlung nicht die erforderliche Intensität oder Dauer für eine Nötigung erreichte.

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Wann verjährt Nötigung?

Nötigung im Straßenverkehr verjährt in der Regel nach 5 Jahren

Nötigung im Straßenverkehr anzeigen

Um Nötigung im Straßenverkehr anzuzeigen, können Sie bei der lokalen Polizeidienststelle oder online über sogenannte „Internetwachen" oder „Onlinewachen" Anzeige erstatten. Wenn möglich, sammeln Sie Beweise wie Fotos oder Videos oder bitten Sie mögliche Zeugen um Kontaktdaten. Notieren Sie sich möglichst genau alle Details zum Vorfall (Vorgang, Uhrzeit, Ort) und den beteiligten Fahrzeugen (Kennzeichen, Fahrzeugmarke, Fahrzeugtyp, Farbe) und konsultieren Sie gegebenenfalls einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Aussage-gegen-Aussage

Bei einem Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr steht häufig Aussage gegen Aussage, da oftmals keine sichtbaren Spuren hinterlassen werden und die Beteiligten die Situation unterschiedlich interpretieren. Was der eine als aggressives Drängeln empfindet, kann der andere als harmloses Aufmerksammachen verstehen.

Im verkehrsrechtlichen Verfahren werden dann die Beweise geprüft und die Glaubhaftigkeit der Aussagen beider Parteien sorgfältig abgewogen. Letztendlich entscheidet das Gericht, ob ein Straftatbestand vorliegt oder nicht. Eine Aussage-gegen-Aussage-Situation führt nicht automatisch zu einer Einstellung des Verfahrens oder zu einem Freispruch, sondern erfordert eine genaue Untersuchung aller Umstände.

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