Selbst kündigen oder gekündigt werden?

Selbst kündigen oder gekündigt werden?

Inhaltsverzeichnis

Viele Menschen, denen eine Kündigung droht, ziehen in Erwägung, dem zuvorzukommen und selber zu kündigen. In einigen Fällen kann eine sehr gute Entscheidung sein, selber zu kündigen und sich nicht kündigen zu lassen. Schließlich spart man sich viel Frust und Ängste, indem man selber kündigt und der Kündigung durch den Arbeitgeber zuvorkommt. Nicht vergessen werden darf dabei aber, dass sich auch hinter einer Eigenkündigung Fallstricke verbergen (können). Es lässt sich nicht pauschal sagen, ob selber kündigen oder gekündigt werden besser ist. Es kommt auf die individuelle Situation und die persönliche Gewichtung der Pro- und Contra-Argumente an.

Sie sollten eine Kündigung durch den Arbeitgeber abwarten, wenn...

  • Sie den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG1) sichern wollen.
  • Es unsicher ist, ob es wirklich zu einer Kündigung kommt. Handelt es sich nur um kurzfristigen Ärger, sollten Sie abwarten, ob sich die Wogen wieder glätten.
  • Sie den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes genießen wollen.
  • Sie die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten, bewahren wollen.

Ihnen wurde gekündigt? Jetzt in unter 2 Minuten mögliche Abfindung berechnen.

Sie sollten nicht abwarten, sondern selbst kündigen, wenn...

  • Sie eine neue Anstellung in Aussicht haben oder im besten Fall sogar ein konkretes Jobangebot, mit dem Sie zufrieden sind, vorliegt.
  • Sie aus privaten, gesundheitlichen, psychischen oder sonstigen ähnlichen wichtigen Gründen sich nicht mehr im Stande sehen, die Arbeit weiter auszuführen. In diesen Fällen raten wir Ihnen dringend, einen anwaltlichen Rat einzuholen, um keinen Nachteil bei einem etwaigen Bezug von Arbeitslosengeld zu erleiden.


Alternative zur Kündigung

Als Alternative zu einer Kündigung können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Dieser ist jedoch nicht grundsätzlich besser als eine Kündigung, denn die Details und Konditionen des Aufhebungsvertrags sind Verhandlungssache und fallen nicht immer zugunsten des Arbeitnehmers aus. Außerdem besteht bei einem Aufhebungsvertrag auch ein erhöhtes Risiko, eine Sperrzeit beim Bezug von ALG I zu erhalten.


Sie haben bereits einen Aufhebungsvertrag erhalten? Um den Arbeitsvertrag zu Ihren Gunsten aufzulösen, unbedingt vor der Unterzeichnung von externer Seite prüfen lassen.

Steht Ihnen eine Abfindung zu? Jetzt Abfindung online berechnen!

Mögliche Abfindung hier berechnen:

Zum Abfindungsrechner

Mehr zum Thema

Kündigung