Sprinterklausel

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Sprinterklausel?

Eine Sprinterklausel, auch Turboklausel genannt, ist eine spezielle Vereinbarung in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Sprinterklausel die Möglichkeit, eine (zusätzliche) Prämie zu erhalten, wenn sie vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden.

Typischerweise wird in einem Aufhebungsvertrag zunächst ein Beendigungszeitpunkt für das Arbeitsverhältnis in der Zukunft festgelegt. Die Sprinterklausel räumt dem Arbeitnehmer dann das Recht ein, vor diesem vereinbarten Datum auszuscheiden. Als Anreiz dafür erhält er eine erhöhte Abfindung, die sogenannte Sprinterprämie. 

Der Arbeitgeber profitiert von der Sprinterklausel, da er Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge einspart, wenn der Mitarbeiter früher ausscheidet.

Sprinterklausel mit Turboprämie
Sprinterklausel

Wie hoch ist die Abfindung bei einer Sprinterklausel?

Die Höhe der zusätzlichen Abfindung bei Nutzung einer Sprinterklausel variiert je nach individueller Vereinbarung. Üblicherweise orientiert sie sich an den vom Arbeitgeber eingesparten Gehältern für den Zeitraum des vorzeitigen Ausscheidens. Arbeitnehmer können in Verhandlungen um die Sprinterprämie also mindestens ein durchschnittliches Nettomonatsgehalt für jeden Monat des früheren Ausscheidens anstreben. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verhandlungsposition des Arbeitnehmers, dem persönlichen Verhandlungsgeschick, der finanziellen Situation des Unternehmens und den Umständen der Vertragsauflösung.

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Woher weiß ich, ob die Höhe der angebotenen Sprinterprämie fair ist?

  • Um einzuschätzen, ob die angebotene Sprinterprämie angemessen ist, sollten Sie als Arbeitnehmer den angebotenen Betrag dem regulären Gehalt abgleichen. Die Prämie sollte mindestens den Nettobetrag Ihres regulären Gehalts in diesem Zeitraum erreichen, idealerweise sogar darüber liegen. 
  • Ein weiterer Punkt sind Ihre persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wenn Sie bereits eine neue Stelle in Aussicht haben, kann der Wechsel in den neuen Job plus die erhöhte Abfindung aus der Sprinterprämie besonders attraktiv sein. 
  • Die Sprinterprämie muss immer im Kontext der gesamten Situation bewertet werden: Gibt es einen Sozialplan? Besteht ein besonderer Kündigungsschutz? Welche Alternativen hat der Arbeitgeber zum Aufhebungsvertrag?
  • Bei Unsicherheiten bezüglich der Angemessenheit der Sprinterprämie ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihre individuelle Situation und Möglichkeiten einschätzen, die Nachverhandlung mit Ihrem Arbeitgeber führen und gegebenenfalls auch rechtliche Schritte einleiten. 

Wird die Sprinterprämie versteuert?

Zusätzliche Entschädigungen, die aufgrund einer Sprinterklausel gezahlt werden, sind wie Abfindungen zu versteuern. Das bestätigte das Hessische Finanzgericht 2021 in einem Urteil (10 K 1597/29). Für Arbeitnehmer heißt das, dass auf die Sprinterprämie keine Sozialabgaben fällig werden und zum Beispiel auch die Möglichkeit besteht, die Prämie nach der Fünftelregelung zu versteuern. 

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Welche Vorteile hat die Sprinterklausel für Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer, denen eine Sprinterklausel angeboten wird, sollten die damit einhergehenden Vorteile und Nachteile genau abwägen. 

Vorteile für Arbeitnehmer:

Vorteil 1: Flexibilität beim Jobwechsel

Arbeitnehmer können schneller eine neue Stelle antreten, ohne an die ursprünglich vereinbarte Kündigungsfrist gebunden zu sein. 

Vorteil 2: Hohe Abfindung

Durch die Sprinterprämie erhalten Arbeitnehmer eine zusätzliche finanzielle Entschädigung, die oft den ersparten Gehältern entspricht oder diese sogar übersteigt. In der Zeit zwischen vorzeitigem Ausscheiden und dem ursprünglich geplanten Vertragsende können Arbeitnehmer theoretisch sowohl die Sprinterprämie als auch das Gehalt vom neuen Arbeitgeber erhalten. 

Vorteil 3: Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Wer die Sprinterklausel annimmt und bereits eine neue Stelle hat, kann eine lückenlose Beschäftigung erreichen.

Welche Nachteile und Risiken hat die Turboklausel für Arbeitnehmer?

Trotz der vielen Vorteile birgt die Sprinterklausel auch einige potenzielle Nachteile und Risiken für Arbeitnehmer:

Nachteil 1: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Wenn der Arbeitnehmer nach dem vorzeitigen Ausscheiden keine neue Stelle findet, kann die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Dies liegt daran, dass das freiwillige Ausscheiden vor dem vereinbarten Termin als selbst verschuldete Arbeitslosigkeit gewertet werden kann.

Nachteil 2: Verlust von Sozialleistungen

Da die Zeit bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende verkürzt wird, können Ansprüche auf betriebliche Sozialleistungen wie Urlaub oder Bonuszahlungen reduziert werden. 

Nachteil 3: Weniger Rentenanwartschaften

Wer die Sprinterklausel annimmt und noch keine Anschlussbeschäftigung hat, riskiert durch das frühere Ausscheiden für den Zeitraum ohne Beschäftigung auf Rentenpunkte zu verzichten. Weniger Jahre im Arbeitsverhältnis bedeuten oft auch weniger eingezahlte Beiträge in die Rentenkasse. Das kann sich langfristig auf die Höhe der späteren Rente auswirken.

Nachteil 4: Druck zur schnellen Entscheidung

Die Aussicht auf eine erhöhte Abfindung kann Arbeitnehmer dazu verleiten, vorschnell eine neue Stelle anzunehmen, die möglicherweise nicht optimal ist. Es kommt auch immer wieder vor, dass ein Jobangebot in Aussicht steht und es dann doch nicht zum Vertragsabschluss kommt.

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Checkliste: Darauf sollten Arbeitnehmer achten, wenn sie die Sprinterklausel angeboten bekommen

Bevor Arbeitnehmer die Sprinterklausel annehmen, sollten Sie folgende Punkte durchgehen:

  1. Fristen prüfen
    • Entspricht das Beendigungsdatum der üblichen Kündigungsfrist?
    • Gibt es eine Frist zur Ausübung der Sprinterklausel/eine Ankündigungsfrist?
    • Welche Kündigungsfrist gilt ohne Sprinterklausel?
  2. Höhe der Abfindung kontrollieren
    • Ist die Höhe der Abfindung angemessen?
    • Wie hoch ist die zusätzliche Sprinterprämie?
    • Tipp: Abfindungsrechner nutzen!
  3. Sprinterklausel genau prüfen
    • Wie viel früher kann ich ausscheiden?
    • Wie berechnet sich die Sprinterprämie?
    • Welche Fristen muss ich für die Ausübung einhalten?
  4. Freistellung von der Arbeit prüfen
    • Ist eine bezahlte Freistellung vorgesehen?
    • Wie wird der Resturlaub berücksichtigt? 
    • Was passiert mit möglichen Überstunden oder Minusstunden? 
  5. Regelung zu variablen Vergütungsbestandteilen prüfen
    • Sind Boni, Provisionen etc. berücksichtigt?
    • Fallen durch die Sprinterklausel andere Zahlungen wie etwa Weihnachtsgeld oder Jubiläumsbonus weg?
  6. Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld bedenken
    • Besteht grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
    • Droht eine Sperrzeit bei vorzeitigem Ausscheiden?
    • Wie gut sind die Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung?
  7. Steuerliche Auswirkungen berücksichtigen
    • Wie viel bleibt nach Abzügen von Abfindung und Sprinterprämie?
    • Lohnt sich eine Versteuerung über die Fünftelregelung?
  8. Wettbewerbsverbot und Verschwiegenheitspflichten prüfen
    • Gelten nachvertragliche Beschränkungen?
    • Können bestehende Wettbewerbsverbote aufgehoben werden, um die Chancen auf eine Anschlussbeschäftigung zu verbessern?
  9. Bedenkzeit einfordern
    • Verlangen Sie ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrags.
    • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, einen Aufhebungsvertrag direkt zu unterschreiben! Einmal unterschrieben ist es so gut wie unmöglich, von der Vereinbarung wieder zurückzutreten.
  10. Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen 
    • Der Rechtsanwalt hat schon viele Aufhebungsverträge gesehen, kennt die gesetzlichen Feinheiten und kann sicherstellen, dass die Sprinterklausel rechtlich einwandfrei ist und keine nachteiligen Lücken enthält.
    • Ein Anwalt kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen, oft bessere Konditionen aushandeln und mögliche rechtliche Schritte einleiten.

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