Urlaubsanspruch im Minijob

Urlaubsanspruch im Minijob

Inhaltsverzeichnis

Wie viel Urlaubsanspruch bei Minijobs?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer, die für gewöhnlich an sechs Tagen pro Woche arbeiten, einen Mindesturlaub von 24 Tagen pro Jahr. Das gilt für Minijobber ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte. Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, hängt nicht davon ab, wie viele Stunden Sie pro Kalenderjahr arbeiten, sondern davon, wie sich die Arbeitstage über die Woche verteilen. 

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Grundlagen des Urlaubsanspruchs für Minijobber

Das Bundesurlaubsgesetz bildet die rechtliche Basis für den Urlaubsanspruch aller Arbeitnehmer in Deutschland. Es gilt gleichermaßen für Beschäftigte in Vollzeit und in geringfügiger Beschäftigung. Von einer geringfügigen Beschäftigung spricht man, wenn das monatliche Einkommen 556,00 Euro (früher 450,00 Euro) nicht übersteigt oder die Anzahl der Arbeitstage pro Kalenderjahr 70 Tage nicht überschreitet. 

Gesetzliche Grundlage nach dem Bundesurlaubsgesetz

Arbeitnehmern stehen bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Tage bezahlter Urlaub zu. Für Minijobber gilt dieser Anspruch anteilig zu ihrer Arbeitszeit. Die Formel zur Berechnung lautet: 

(Arbeitstage pro Woche × 24) / 6 = Urlaubsanspruch.

Beispielsweise ergeben sich:

  • bei einer 5-Tage-Woche (24 / 6) × 5 = 20 Urlaubstage,
  • bei einer 4-Tage-Woche (24 / 6) × 4 = 16 Urlaubstage,
  • bei einer 3-Tage-Woche (24 / 6) × 3 = 12 Urlaubstage,
  • bei einer 2-Tage-Woche (24 / 6) × 2 = 8 Urlaubstage,
  • und bei einem Minijob mit 1-Tag-Woche (24 / 6) × 1 = 4 Urlaubstage.


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Urlaubsanspruch Minijob: Berechnung in 3 Schritten

Um als Minijobber Ihren Urlaubsanspruch zu berechnen, sind drei einfache Schritte nötig. 

Schritt 1: Ermittlung der wöchentlichen Arbeitstage. 

Zählen Sie, an wie vielen Tagen pro Woche Sie im Minijob tätig sind. Bei variablen Arbeitszeiten dient der Durchschnitt als Rechtsgrundlage. 

Schritt 2: Anwendung der Formel für den gesetzlichen Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage im Kalenderjahr. Nach der Formel (Arbeitstage pro Woche × 24) / 6 = Urlaubsanspruch entspricht der Anspruch bei einer 2-Tage-Woche 8 Urlaubstagen. 

Schritt 3: Übertragung der Formel auf den vertraglichen Urlaubsanspruch

Passen Sie den Urlaubsanspruch an den vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruch an. Wenn die Betriebsvereinbarung zum Beispiel für alle Beschäftigten 30 Tage Urlaub pro Jahr vorsieht, verändert sich die Formel zu:

(Arbeitstage pro Woche × 30) / 6 = Urlaubsanspruch

Bei zwei Arbeitstagen pro Woche besteht demnach ein jährlicher Urlaubsanspruch von 10 Urlaubstagen ( (2 × 30) / 6 = 10). 

Urlaubsanspruch Minijob
Mindest-Urlaubsanspruch bei Minijobs


Ermittlung der wöchentlichen Arbeitstage

Da die Berechnung des Urlaubsanspruchs von der Anzahl der Arbeitstage abhängt, ist entscheidend, ob feste Arbeitstage vorliegen oder variable Arbeitszeiten gelten. 

  • Bei festen Arbeitstagen ist die Ermittlung einfach: Arbeitet ein Minijobber beispielsweise jeden Montag und Mittwoch, hat er zwei Arbeitstage pro Woche.
  • Bei variablen Arbeitszeiten muss die durchschnittliche Wochenarbeitszeit über einen längeren Zeitraum berechnet werden. Bei stark schwankenden Arbeitszeiten empfiehlt sich ein Betrachtungszeitraum von mindestens 13 Wochen. 


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Weitere wichtige arbeitsrechtliche Hinweise zum Urlaub

Beginn der Minijob-Anstellung

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis. Bis dahin besteht ein anteiliger Anspruch von einem Zwölftel des Gesamturlaubs für jeden Monat, in den der Minijob ausgeübt wird. 

Ende der Minijob-Anstellung

Bei einem Beschäftigungsende wird der Urlaubsanspruch anteilig für die gearbeiteten Monate berechnet. Sind noch bezahlte Urlaubstage übrig, kann der Resturlaub noch genommen werden. Wenn das bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr möglich ist, muss der Arbeitgeber die Tage entsprechend auszahlen. 

Feiertage

Minijobber genießen bei Feiertagen und Krankheit im Urlaub die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Feiertage, die auf Arbeitstage fallen, zählen nicht als Urlaubstage. 

Krankheit während des Urlaubs

Wird ein Minijobber während des Urlaubs krank, werden diese Tage nicht als Urlaubstage gewertet. Wichtig ist, dass die Erkrankung im Urlaub rechtzeitig dem Arbeitgeber mitgeteilt wird. Auch Minijobber haben nach den ersten vier Wochen im Beschäftigungsverhältnis Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. 

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