Nachehelicher Unterhalt

Inhaltsverzeichnis

Was ist nachehelicher Unterhalt?

Nach einer Scheidung kann es dazu kommen, dass einer der Partner nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Wenn ein Partner während der Ehezeit weniger oder gar kein eigenes Einkommen hatte, kann der andere Partner dazu verpflichtet sein, auch nach der Scheidung finanzielle Unterstützung zu leisten. Der nacheheliche Unterhalt bezeichnet einen Anspruch auf Unterstützung, der auch nach der Scheidung weiter bestehen kann. Grundsätzlich ist jeder Ehepartner nach der Scheidung selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich und hat gemäß § 1569 BGB eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit.

§ 1569 BGB: Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.

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Voraussetzungen für nachehelichen Unterhalt

Um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen darf der Bedürftige nach der Scheidung nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Zum anderen muss der andere Ehepartner finanziell leistungsfähig sein. Auch die Dauer der Ehe und die individuellen Umstände der Eheleute spielen eine Rolle.

Höhe des nachehelichen Unterhalts

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jedoch gilt in der Regel: Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt. Bei der Berechnung ist das unterhaltsrelevante Einkommen entscheidend. Jedoch werden auch andere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, oder der Lebensstandard während der Ehe mit einbezogen.

Dauer des nachehelichen Unterhalts

Wie lange der nacheheliche Unterhalt verlangt werden kann, richtet sich ebenfalls nach dem konkreten Einzelfall. Dabei ist insbesondere die jeweilige Begründung des Unterhalts entscheidend.

Unterhalt wegen Kinderbetreuung

  • Betreuungsunterhalt muss in der Regel für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes bezahlt werden. 
  • Wenn ein Elternteil nach einer Scheidung gemeinsame Kinder betreut und daher nicht arbeiten kann, steht ihm in der Regel Betreuungsunterhalt gemäß § 1570 BGB vom anderen Elternteil zu. 
  • Ab dem vierten Lebensjahr des Kindes ist der betreuende Elternteil im Allgemeinen wieder verpflichtet zu arbeiten. 
  • Der Unterhaltsanspruch kann aber auch verlängert werden, sofern es notwendig ist und erhöhter Betreuungsbedarf besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wohnortnahe Betreuungsangebote fehlen oder ein Kind mit Behinderung zu betreuen ist. 

Unterhalt wegen Alters 

  • Der Unterhaltsanspruch wegen altersbedingter Erwerbsunfähigkeit (§ 1571 BGB) besteht grundsätzlich unbefristet. 
  • Allerdings endet der Unterhaltsanspruch bei neuer Ehe oder wenn im Rahmen eines Versorgungsausgleichs eine Rente gezahlt wird.

Unterhalt wegen Krankheit und Gebrechen

  • Falls ein Ehegatte aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, bestimmt die Zeitdauer der Genesung, wie lange der Anspruch auf Unterhalt besteht.
  • In § 1572 BGB ist geregelt, dass der Unterhalt so lange gezahlt werden muss, bis der kranke Unterhaltsbedürftige wieder gesund ist oder sich der Zustand so verbessert hat, dass die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit wieder möglich ist.

Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

  • Ein Anspruch auf Erwerbslosenunterhalt nach § 1573 BGB kann solange gefordert werden, bis der Berechtigte eine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden hat.
  • Der Unterhaltspflichtige kann von der Pflicht, Unterhalt zu zahlen, befreit werden, wenn der (ehemalige) Partner nicht bereit ist, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Unterhalt wegen Fortbildung oder Umschulung

  • Unterhalt wegen einer Ausbildung im Rahmen von § 1575 BGB ist für die übliche Dauer der Ausbildung möglich.
  • Verzögert sich die Ausbildung durch Gründe wie Kindererziehung, verlängert sich die Dauer des Unterhaltsanspruchs

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Kann der nacheheliche Unterhalt wegen anderer Gründe befristet werden?

Für fast alle Unterhaltsgründe sieht das Gesetz zusätzlich die Möglichkeit vor, den Unterhaltsanspruch zeitlich zu begrenzen, um eine zu lange Unterhaltspflicht zu vermeiden.

Der nacheheliche Unterhalt wird vor allem befristet, 

  1. wenn durch die Ehe keine finanziellen Nachteile entstanden sind, 
  2. wenn die Ehedauer sehr kurz war oder 
  3. wenn sich die Person mit Unterhaltsanspruch "grob unbillig" verhält.

Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt

Der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt liegt in dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen beginnen. Trennungsunterhalt wird nach der Trennung, aber vor der Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt wird nach Vollzug der Scheidung gezahlt.

Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Denn im Trennungsjahr dürfen die Verhältnisse aus der Ehe noch fortgeführt werden. Nach § 1361 BGB gibt es noch keine Verpflichtung des Bedürftigen, seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Insofern ist der Trennungsunterhalt oft höher als der nacheheliche Unterhalt. 

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