Nach einer Scheidung kann es dazu kommen, dass einer der Partner nachehelichen Unterhalt zahlen muss. Wenn ein Partner während der Ehezeit weniger oder gar kein eigenes Einkommen hatte, kann der andere Partner dazu verpflichtet sein, auch nach der Scheidung finanzielle Unterstützung zu leisten. Der nacheheliche Unterhalt bezeichnet einen Anspruch auf Unterstützung, der auch nach der Scheidung weiter bestehen kann. Grundsätzlich ist jeder Ehepartner nach der Scheidung selbst für seinen Lebensunterhalt verantwortlich und hat gemäß § 1569 BGB eine Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit.
§ 1569 BGB: Grundsatz der Eigenverantwortung
Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften.
Um Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: Zum einen darf der Bedürftige nach der Scheidung nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten zu können. Zum anderen muss der andere Ehepartner finanziell leistungsfähig sein. Auch die Dauer der Ehe und die individuellen Umstände der Eheleute spielen eine Rolle.
Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jedoch gilt in der Regel: Je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt. Bei der Berechnung ist das unterhaltsrelevante Einkommen entscheidend. Jedoch werden auch andere Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, oder der Lebensstandard während der Ehe mit einbezogen.
Wie lange der nacheheliche Unterhalt verlangt werden kann, richtet sich ebenfalls nach dem konkreten Einzelfall. Dabei ist insbesondere die jeweilige Begründung des Unterhalts entscheidend.
Für fast alle Unterhaltsgründe sieht das Gesetz zusätzlich die Möglichkeit vor, den Unterhaltsanspruch zeitlich zu begrenzen, um eine zu lange Unterhaltspflicht zu vermeiden.
Der nacheheliche Unterhalt wird vor allem befristet,
Der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt liegt in dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlungen beginnen. Trennungsunterhalt wird nach der Trennung, aber vor der Scheidung gezahlt. Nachehelicher Unterhalt wird nach Vollzug der Scheidung gezahlt.
Außerdem unterscheiden sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf Trennungsunterhalt und den nachehelichen Unterhalt. Denn im Trennungsjahr dürfen die Verhältnisse aus der Ehe noch fortgeführt werden. Nach § 1361 BGB gibt es noch keine Verpflichtung des Bedürftigen, seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Insofern ist der Trennungsunterhalt oft höher als der nacheheliche Unterhalt.