Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (auch: Trennungsvereinbarung) wird nach der Trennung erstellt, um zu regeln, was mit Vermögen, Hausrat und Immobilien passiert. Bei gemeinsamen Kindern kann auch das Umgangs- und Sorgerecht geregelt werden.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung wird entweder wirksam, wenn sie notariell beurkundet wird oder (nach § 127a BGB), wenn das Familiengericht die Vereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich anerkennt und protokolliert.

Wenn keine Scheidungsfolgenvereinbarung existiert, trifft das Familiengericht die relevanten Entscheidungen. Das führt nicht nur oft zu Unstimmigkeiten, sondern verlängert auch den Scheidungsprozess und lässt die Scheidungskosten steigen.

Buchen Sie jetzt online Ihre Rechtsberatung bei Hopkins Rechtsanwälten zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung


Muster für eine Scheidungsfolgenvereinbarung

Muster für Scheidungsfolgenvereinbarung sind mit Vorsicht zu genießen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die individuelle Scheidungssituation abbilden können. Ein weiterer Nachteil der allgemeinen Mustervereinbarung ist, dass diese nicht unbedingt rechtssicher sind. 

Nichtsdestotrotz kann eine formularmäßige Scheidungsfolgenvereinbarung dabei helfen, sich auf den Termin mit dem Anwalt vorzubereiten und sich im Voraus Gedanken zu den einzelnen Punkten zu machen.

Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung

Folgende Punkte können Teil einer Scheidungsvereinbarung sein

Formvorgaben für die Vereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden, auch wenn die Schriftform nicht unbedingt erforderlich ist. Theoretisch kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung also auch mündlich vereinbart werden. Davon ist aber abzuraten, da sich die vereinbarten Punkte im Streitfall nicht nachweisen lassen.

Muster: Scheidungsvereinbarung
(Mögliche) Bestandteile der Scheidungsvereinbarung


Muss ich die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden lassen?

Ob Sie mit der Scheidungsfolgenvereinbarung zum Notar müssen, hängt davon ab, was Sie darin vereinbaren. Wenn Sie lediglich festlegen, wer das Mobiliar bekommt und wer das Auto behalten darf, müssen Sie das formlose Schriftstück nicht notariell beurkunden lassen.

Notarielle Beurkundung notwendig

Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss in folgenden Fällen notariell beurkundet werden: 

  • Wenn ein Zugewinnausgleich vereinbart wird.
  • Bei Regelungen zum nachehelichen Unterhalt.
  • Wenn ein Versorgungsausgleich Teil der Vereinbarung ist.
  • Auch bei der Übertragung von Immobilieneigentum muss die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.
  • Wenn ein Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht Bestandteil der Scheidungsvereinbarung ist. 

Entscheidungen zu diesen Aspekten haben gravierende Folgen und sind von Laien kaum im vollen Umfang einzuschätzen – zumal eine Scheidung auch immer mit starken Emotionen einhergeht. Deshalb ist die notarielle Beurkundung bei diesen Punkten unerlässlich.

Hinweis zu Erb- und Pflichtteilsansprüchen

Ansprüche, die Erbteile und Pflichtteile betreffen, verfallen automatisch, sobald die Scheidung vollständig vollzogen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt, also während des Trennungsjahres, bestehen diese Ansprüche weiterhin. Nur durch eine entsprechende Klausel in der Scheidungsfolgenvereinbarung können die erbrechtlichen Ansprüche schon mit dem Trennungsjahr entfallen.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Sonderfall: Übertragung einer Immobilie

Soll bei der Scheidung eine Immobilie übertragen werden, muss neben der notariellen Beurkundung noch Weiteres beachtet werden. Vor allem Wohneigentum, das noch nicht vollständig abbezahlt wurde, kann im Scheidungsfall für Uneinigkeiten sorgen.

  • Wer die Immobilie behält, übernimmt den Kredit im Regelfall.
  • Wenn der Kredit bisher auf beide (Ex-)Ehepartner läuft, muss die Bank zustimmen, dass einer der beiden aus dem Kredit austritt und aus der damit verbundenen Haftung entlassen wird.
  • Stimmt die Bank nicht zu, sind weiterhin beide Vertragspartner haftbar. 
  • In der Regel muss der Partner, der die Immobilie behält, den anderen für den Wertverlust auszahlen.

Eine Klausel zur Vollstreckungsunterwerfung legt die Vereinbarungen zur gemeinsamen Immobilie genau fest und führt bei Nichteinhalten zur sofortigen Zwangsvollstreckung. 

Folgende Fragen zur Immobilie müssen in der Scheidungsfolgenvereinbarung genau geklärt werden:

  • Wer muss aus der Immobilie ausziehen?
  • Bis wann muss der Auszug stattfinden?
  • Wer muss eine Ausgleichszahlung leisten?
  • Bis wann muss die Ausgleichszahlung geleistet werden?

Benötige ich für die Scheidungsfolgenvereinbarung einen Anwalt?

Um eine Scheidungsfolgenvereinbarung abzuschließen, wird nicht zwingend ein Anwalt benötigt. Dennoch ist es beim Großteil der Scheidungen sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Immer wieder kommt es vor, dass Scheidungsvereinbarungen, die ohne rechtliche Beratung geschlossen wurden, ungültig sind und sich anfechten lassen.

Sie benötigen Hilfe bei einem familienrechtlichen Thema? Vereinbaren Sie jetzt online einen Termin

Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

In den meisten Fällen sind Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Kosten verbunden. Wenn weder Anwalt noch Notar hinzugezogen werden, kann die Scheidungsfolgenvereinbarung aber theoretisch auch 0,00 € kosten.

Die genaue Höhe der Kosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung orientiert sich am Verfahrenswert – in diesem Fall am vorhandenen Vermögen und am Umgang der zu regelnden Folgen.

Schnell und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung

Rechtsberatung buchen

Mehr zum Thema

Scheidung & Trennung