Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit der Scheidung von Ehepartnern. Hierbei geht es darum, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Partnern aufgeteilt werden. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten.
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern aufgeteilt beziehungsweise ausgeglichen. Dabei werden die Ansprüche, die beide Partner während der Ehezeit erworben haben, addiert und in gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt.
Wurde nicht schon im Ehevertrag der Verzicht auf den Versorgungsausgleich vereinbart, ist dies auch im Rahmen des Scheidungsprozess vor Gericht oder als Teil der Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar möglich.
Der Versorgungsausgleich ist automatisch Bestandteil des Scheidungsverfahrens, wenn bisher keine Regelung getroffen wurde. Um einen Verzicht zu vereinbaren, müssen beide Partner zum Scheidungstermin vor dem Familiengericht mit jeweils einem Rechtsanwalt erscheinen. Denn es ist wichtig, dass beide Partner den Verzicht freiwillig und ohne Druck erklären. Der Verzicht sollte auch gut überlegt sein, da er in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann.
Als Teil des Ehevertrags muss der Verzicht auf den Versorgungsausgleich notariell beglaubigt werden. Gleiches gilt auch für die Scheidungsfolgenvereinbarung, die einem Ehevertrag ähnelt, aber erst mit der Scheidung geschlossen wird.
Wer auf den Versorgungsausgleich verzichtet, erhält keinerlei Rentenansprüche seines Ex-Partners oder seiner Ex-Partnerin. Das hat oft die Folge, dass die Rente im Alter niedriger ausfällt als die des ehemaligen Ehegatten. Besonders bei Paaren mit erheblichem Einkommensunterschied gehen die jeweiligen Rentenanwartschaften oft weit auseinander.
Ist der Ehevertrag sehr einseitig formuliert und einer der Ehepartner profitiert offensichtlich, kann es sein, dass der Verzicht auf den Versorgungsausgleich unwirksam ist und als sittenwidrig angesehen wird.
Da der Versorgungsausgleich für gewöhnlich viel Zeit beansprucht, wird das Scheidungsverfahren verkürzt, indem auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird.
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in manchen Fällen sinnvoll sein. Etwa wenn die Partner gemeinsam eine Immobilie besitzen. Dann würde ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich dazu führen, dass einer der Partner auf Ausgleichsansprüche im Versorgungsausgleich verzichtet und dafür die Immobilie behält, ohne den anderen im Gegenzug auszahlen zu müssen.
Wenn beide Partner hinreichend und etwa gleich vorgesorgt haben, ist ein Versorgungsausgleichsverzicht oft eine unkomplizierte Lösung.
Es sollten jedoch immer die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Ein Verzicht sollte gut überlegt und freiwillig erfolgen, um langfristige Konsequenzen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, sich von einem erfahrenen Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht beraten zu lassen.