Scheidung ohne Trennungsjahr
Die Scheidung in Deutschland ist in der Regel an die Einhaltung eines Trennungsjahres gebunden, es sei denn, es liegen Härtefälle vor, die eine sogenannte Blitzscheidung oder Härtefallscheidung ermöglichen.
Härtefallscheidung
Das Trennungsjahr ist in Deutschland eine wesentliche Voraussetzung für eine Scheidung (§ 1565 BGB). Das Ehepaar muss mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Scheidungen ohne Trennungsjahr sind nur in Ausnahmefällen möglich: Die Fortsetzung der Ehe muss eine unzumutbare Härte darstellen, die in der Person des anderen Ehepartners begründet ist. In diesem Fall kann die Scheidung auch beantragt werden, ohne dass die Trennungszeit abgelaufen ist.
Sofort und einfach zum Anwalt: Buchen Sie jetzt Ihre Online-Rechtsberatung
Blitzscheidung
Die Bezeichnung „Blitzscheidung“ kann irreführend sein, da eine Scheidung in Deutschland nicht innerhalb einer Sekunde aufgelöst wird. Die rechtlichen Grundlagen müssen dennoch eingehalten werden.
Gründe für eine Scheidung ohne Trennungsjahr
Damit eine Ehe ohne Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden kann, müssen konkrete Härtegründe vorliegen und nachgewiesen werden können. Dabei spielen sowohl die Art des Grundes als auch die Häufigkeit und die persönlichen Umstände eine Rolle. Am Ende entscheiden die Familiengerichte immer den individuellen Einzelfall.
Aus der Rechtsprechung lassen sich Gründe ableiten, die regelmäßig zu einer Härtefallscheidung führen und eine Scheidung ohne Trennungszeit möglich machen:
- Schwere Drogen- oder Alkoholabhängigkeit des Partners, bei der Maßnahmen zum Entzug oder zur Besserung nicht erfolgreich sind (Az.: 15 WF 22/07, Schleswig)
- Wiederholte Gewalt gegen den Ehepartner (Az.: IVb ZR 538/80, BGH)
- Wiederholte Gewalt gegen gemeinsame Kinder (Az.: IVb ZR 538/80, Stuttgart)
- Morddrohungen (Az.: 9 UF 166/00, Brandenburg)
- Tötungsversuche (Az.: 18 F 19/13, Kempten)
- Wiederholte schwere Beleidigung (Az.: 73 F 93/17 S, Oldenburg)
- Mehrmaliger Ehebruch (Az.: 15 WF 16/02, Stuttgart)
- Ehebruch über eine längere Dauer (die Rechtsprechung sieht hier ab mindestens 3 Monaten einen Härtefall)
- Die Aufnahme einer neuen Beziehung, aus der ein Kind erwartet wird (Az.: 1 WF 89/05, Frankfurt)
- Das Verschweigen einer anstehenden Haftstrafe (Az.: 1 F 50/06, Ludwigsburg)
- Auswirkungen einer psychischen Erkrankung des Partners, die zu schweren gesundheitlichen Folgen beim scheidungswilligen Ehepartner führen (Az.: 13 WF 183/17, Berlin)
Ablauf einer Scheidung ohne Trennungsjahr
Der Prozess ähnelt dem einer normalen Scheidung, erfordert jedoch keine vorherige Trennungsphase. Das heißt, die Scheidung wird direkt durch einen Anwalt beim zuständigen Gericht eingereicht. Dieses wird dann den anderen Ehepartner zu einer Stellungnahme auffordern und schließlich zu einem Gerichtstermin einladen. Bei Scheidungen ohne die einjährige Trennungszeit ist in der Regel eine Beweisaufnahme erforderlich, um den Härtefall nachzuweisen. Beim Scheidungstermin wird dann die Scheidung der Ehe verkündet.
Scheidung beschleunigen
Nicht immer ist die Scheidung ohne Trennungsjahr die schnellste Möglichkeit, eine Ehe aufzulösen. Eine einvernehmliche Scheidung mit Trennungsjahr kann je nach Beweislage schneller gehen als der Verzicht auf die Trennungszeit.
Faktoren, die eine Scheidung beschleunigen können:
- Einvernehmliche Scheidung
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Verzicht auf den Versorgungsausgleich
- Gut vorbereitete Scheidungsunterlagen
- Inanspruchnahme einer Mediation, um sich einvernehmlich zu scheiden