Mindestmietdauer

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Mindestmietdauer?

Die Mindestmietdauer ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die festlegt, für welchen Zeitraum beide Parteien auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten. Während dieser Zeit können weder Mieter noch Vermieter den Mietvertrag unter normalen Umständen kündigen. Diese Regelung dient dazu, beiden Seiten eine gewisse Planungssicherheit zu geben.

Juristisch betrachtet ist der Begriff „Mindestmietdauer" ungenau, da der zulässige Kündigungsausschluss bereits ab Vertragsschluss und nicht erst mit Beginn des tatsächlichen Mietverhältnisses berechnet wird. Da der Begriff aber umgangssprachlich üblich ist, wird er im Folgenden verwendet.

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Gibt es eine allgemeine Mindestmietdauer?

Eine gesetzlich festgelegte allgemeine Mindestmietdauer gibt es nicht. Die Dauer wird individuell im Mietvertrag vereinbart und kann je nach Situation variieren. Üblicherweise liegt sie zwischen 12 und 48 Monaten. Die genaue Länge hängt von den Bedürfnissen und Vereinbarungen der Vertragsparteien ab.

Kann ich trotz Mindestmietdauer kündigen?

Grundsätzlich ist eine ordentliche Kündigung während der Mindestmietdauer ausgeschlossen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine außerordentliche Kündigung möglich ist. Dies gilt für beide Vertragsparteien, wenn wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar machen.

Beispiele für außerordentliche Kündigungsgründe:

  • Erhebliche Mängel an der Wohnung, die die Nutzung stark einschränken. 
  • Unerlaubtes Betreten der Wohnung durch den Vermieter. 
  • Erhebliche Vertragsverletzungen durch eine der Parteien. 

In solchen Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich, auch wenn eine Mindestmietdauer vereinbart wurde.

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Ist Mindestmietdauer im Mietvertrag rechtens?

Ja, die Vereinbarung einer Mindestmietdauer im Mietvertrag ist grundsätzlich rechtens. Sie fällt unter die Vertragsfreiheit und kann von beiden Parteien freiwillig vereinbart werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Klausel wirksam ist:

  • Die Vereinbarung über die Mindestmietdauer muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
  • Sie muss für beide Parteien gelten, also sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
  • Die Dauer darf nicht unangemessen lang sein .

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Mindestmietdauer

Wenn Sie als Mieter vor Ablauf der Mindestmietdauer ausziehen möchten, ohne dass ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, müssen Sie mit finanziellen Konsequenzen rechnen. In der Regel sind Sie verpflichtet, die Miete bis zum Ende der vereinbarten Mindestmietdauer weiterzuzahlen, auch wenn Sie die Wohnung nicht mehr nutzen.

Möglichkeiten, aus der Mindestmietdauer herauszukommen

Es gibt einige Wege, wie Sie vorzeitig aus einem Mietvertrag mit Mindestmietdauer herauskommen können:

1. Aufhebungsvertrag

Versuchen Sie, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft sind Vermieter bereit, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, wenn Sie einen Nachmieter vorschlagen.

2. Untervermietung

In vielen Fällen kann der Vermieter eine Untervermietung nicht verweigern. Dies kann Ihren finanziellen Schaden begrenzen.

3. Nachmietersuche

Bieten Sie an, einen geeigneten Nachmieter zu finden. Viele Vermieter stimmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu, wenn ein passender neuer Mieter bereitsteht.

4. Prüfung auf Unwirksamkeit

Lassen Sie die Klausel zur Mindestmietdauer von einem Anwalt für Mietrecht prüfen. Manchmal sind solche Klauseln unwirksam, etwa wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen.

Maximale Höhe der Mindestmietdauer

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gibt Grenzen für die zulässige Dauer einer Mindestmietzeit vor. Bei vorformulierten Verträgen, die der Vermieter einseitig vorgibt, darf die Mindestmietdauer 4 Jahre betragen. Diese Regelung soll den Mieter vor unangemessener Benachteiligung schützen.

Bei individuell ausgehandelten Verträgen, bei denen beide Parteien die Bedingungen gemeinsam festlegen, kann die Mindestmietdauer auch länger sein. Hier geht man davon aus, dass der Mieter seine Interessen besser einbringen konnte.

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Vorzeitiger Auszug trotz Mindestmietdauer

Ein vorzeitiger Auszug vor Ablauf der Mindestmietdauer ist grundsätzlich möglich, jedoch müssen Sie als Mieter mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Wenn kein außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, bleiben Sie zur Mietzahlung bis zum Ende der vereinbarten Frist verpflichtet.

Es gibt jedoch Situationen, in denen ein vorzeitiger Auszug gerechtfertigt sein kann:

  • Schwerwiegende Mängel an der Wohnung
  • Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung
  • Unzumutbare Belästigungen durch andere Mieter oder den Vermieter

In solchen Fällen sollten Sie die Situation sorgfältig dokumentieren und sich rechtlichen Rat einholen, bevor Sie Schritte unternehmen.

Wie kann ein Rechtsanwalt für Mietrecht helfen?

Bei Fragen oder Problemen rund um die Mindestmietdauer kann die Konsultation eines Anwalts für Mietrecht sehr hilfreich sein. Ein Rechtsanwalt kann:

  1. Die Wirksamkeit der Mindestmietdauer-Klausel in Ihrem Mietvertrag prüfen.
  2. Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufklären.
  3. Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses aufzeigen.
  4. Bei Verhandlungen mit dem Vermieter unterstützen, z. B. für einen Aufhebungsvertrag.
  5. Im Streitfall Ihre Interessen vor Gericht vertreten.

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Besonders wenn es um komplexe rechtliche Fragen geht oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie in Ihrer spezifischen Situation vorgehen sollen, kann ein Mietrechtler wertvolle Unterstützung bieten. Er kann Ihnen helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden und die für Sie beste Lösung zu finden.

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